Exklusion

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Exklusion (lat.: exclusio: Ausschluss; Gegenbegriff lat.: inclusion: Einschließung) im Sinne der Ausgrenzung aus sozialen Zusammenhängen gegen den Willen und die Interessen der Betroffenen ist ein seit dem Ende des 20. Jahrhunderts in den Sozialwissenschaften häufig behandeltes Phänomen und gilt als eines der Merkmale und Probleme im neuesten Schub der Globalisierung.

Literatur

  • Bauman, Zygmunt (2005) Verworfenes Leben. Die Ausgegrenzten der Moderne. Hamburg: Hamburger Edition ISBN 3-9360-9657-0
  • Bude, Heinz (2008) Die Ausgeschlossenen. Das Ende vom Traum einer gerechten Gesellschaft. München.
  • Bude, Heinz, Andreas Willisch, Hrsg. (2006) „Das Problem der Exklusion. Ausgegrenzte, Entbehrliche, Überflüssige“. Hamburg: Hamburger Edition ISBN 978-3-936096-69-9
  • Kronauer, Martin (2002) Exklusion. Die Gefährdung des Sozialen im hoch entwickelten Kapitalismus, Frankfurt am Main/New York.
  • Leisering, Lutz (2004) Desillusionierung des modernen Fortschrittglaubens. „Soziale Exklusion“ als gesellschaftliche Selbstbeschreibung und soziologisches Konzept, in: Schwinn, Thomas (Hrsg.): Differenzierung und soziale Ungleichheit, Frankfurt am Main: 238-268.
  • Luhmann, Niklas (1995) Inklusion und Exklusion, in: ders.: Soziologische Aufklärung 6. Die Soziologie und der Mensch, Opladen: 237-264.


Zutritt für Hunde und Nicht-Weiße verboten: Nur für Weiße! – Der Strand sowie die Einrichtungen sind für Weiße reserviert - Die Provinzverwaltung, Schild in englisch und afrikaans am Strand von Muizenberg nahe Kapstadt 1985 Begriff [Bearbeiten] In der Soziologie ist „Exklusion“ (engl. exclusion) im Allgemeinen ein Begriff, der in einer neuzeitlichen Gesellschaft den nachhaltigen Ausschluss einzelner sozialer Akteure oder ganzer Gruppierungen aus denjenigen sozialen Kreisen bezeichnet, die sich (gegebenenfalls gemeinsam) als die ‚eigentliche‘ Gesellschaft verstehen. Auch wird mit dem Begriff der Ausschluss von Grundrechten wie dem Recht auf angemessene Ernährung, dem Recht auf Grundschulbildung, dem Recht an Wahlen teilnehmen zu können, dem Recht auf Schutz vor Folter und politischer Verfolgung, dem Recht auf medizinische Versorgung und dem Recht auf Familienplanung und ähnlichen Rechten verstanden. Bisweilen empfindet sich, wer so ausgegrenzt wird, selber als ‚wertlos‘ und ‚außenstehend‘, akzeptiert die Werte des ihn ausschließenden Kollektivs nicht (mehr) und handelt entsprechend. Dennoch verbindende soziale Interaktionen werden dabei als unerheblich betrachtet (Warenkauf, Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr, gelegentliche sprachliche Kommunikation, Wehrdienst, öffentliche Unterstützung). Der Begriff umfasst somit einen schärfer abgewerteten sozialen Tatbestand als die Begriffe Single, Außenseiter, Randgruppe oder Einsiedler. Soziale Exklusion ist der Verlust an sozialen und politischen Teilhabechancen. Sie kann für die Betroffenen sogar zu einem mentalen oder physischen Überlebensproblem werden. Betrifft diese Exklusion große Gruppen (z.B. Frauen, Nicht-Weiße, Obdachlose, AIDS-Kranke, Langzeitarbeitslose, Slumbewohner, Einwanderer, historisch: Juden in Europa), so kann dies zu einem (sozial-, gesundheits-, ordnungs-, staats-) politischen Problem werden. Die mit Beginn der 1980er Jahre einsetzende Diskussion um „Neue Armut“, vor allem deren Rezeption in der Soziologie in Frankreich („exclusion“) und den USA („underclass“), hat den Begriff Exklusion entscheidend geprägt. In dieser Diskussion wurde besondere Aufmerksamkeit auf die Frage gerichtet, ob und aus wessen Sicht die Exkludierten noch eine ökonomisch oder sozial bedeutsame Funktion erfüllen, oder ob diese als gänzlich "Überflüssige" von kompletter Vernachlässigung bedroht sind. In diesen Fällen schlägt sich die Exklusion auch in räumlicher Ausschließung der Betroffenen (vgl. Ghetto) nieder. Die Diskussion in Frankreich wurde stark durch die Unruhen in Frankreich 2005 geprägt. Ältere soziale Formen [Bearbeiten] Exklusion ist der Sache nach eine historisch früh auftretende soziale Erscheinung (vgl. den Ostrakismos im antiken Athen). Harte Formen der Exklusion – oft verrechtlicht – kannten sowohl akephale Gesellschaften (Geächtete, Vogelfreie) als auch Kasten- und Ständegesellschaften (Parias, Ehrlose), Kirchen (Exkommunizierte) und totalitäre Diktaturen (‚Abweichler‘). (Siehe auch Fahrendes Volk, Schausteller - dort auch Einzelhinweise.)

Aus: Wikipedia deutsch; wartet auf Bearbeitung