31.738
Bearbeitungen
Tiao (Diskussion | Beiträge) |
Tiao (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
Formell ist eine Exklusion im Sinne sozialer Ausschließung, wenn rechtliche Regelungen den Kreis der Berechtigten eingrenzen - etwa nach Maßgabe formaler Bildung, ethnischer Abstammung, familiärer Stellung oder finanzieller Leistungsfähigkeit. | Formell ist eine Exklusion im Sinne sozialer Ausschließung, wenn rechtliche Regelungen den Kreis der Berechtigten eingrenzen - etwa nach Maßgabe formaler Bildung, ethnischer Abstammung, familiärer Stellung oder finanzieller Leistungsfähigkeit. | ||
==== Ausschluss (Ausstoßung) ==== | ==== Ausschluss (= Ausstoßung) ==== | ||
Formell im Sinne sozialen Ausschlusses ist eine Exklusion, wenn eine Person(engruppe) aufgrund von Satzungsbestimmungen, Gesetzen oder anderen rechtlichen Regeln bei (vorgeblichem) Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Zugehörigkeit zu einer sozialen Einheit - einem Staat, einer Religionsgemeinschaft, einem Verein oder einem Wirtschaftsunternehmen etc. - entzogen wird (Entlassung, Rausschmiss, Exkommunikation, Ausbürgerung...). | Formell im Sinne sozialen Ausschlusses ist eine Exklusion, wenn eine Person(engruppe) aufgrund von Satzungsbestimmungen, Gesetzen oder anderen rechtlichen Regeln bei (vorgeblichem) Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Zugehörigkeit zu einer sozialen Einheit - einem Staat, einer Religionsgemeinschaft, einem Verein oder einem Wirtschaftsunternehmen etc. - entzogen wird (Entlassung, Rausschmiss, Exkommunikation, Ausbürgerung...). | ||