Exklusion: Unterschied zwischen den Versionen

13 Bytes hinzugefügt ,  16:46, 25. Dez. 2009
Zeile 20: Zeile 20:
Formell ist eine Exklusion im Sinne sozialer Ausschließung, wenn rechtliche Regelungen den Kreis der Berechtigten eingrenzen - etwa nach Maßgabe formaler Bildung, ethnischer Abstammung, familiärer Stellung oder finanzieller Leistungsfähigkeit.
Formell ist eine Exklusion im Sinne sozialer Ausschließung, wenn rechtliche Regelungen den Kreis der Berechtigten eingrenzen - etwa nach Maßgabe formaler Bildung, ethnischer Abstammung, familiärer Stellung oder finanzieller Leistungsfähigkeit.


==== Ausschluss ====
==== Ausschluss (Ausstoßung) ====
Formell im Sinne sozialen Ausschlusses ist eine Exklusion, wenn eine Person(engruppe) aufgrund von Satzungsbestimmungen, Gesetzen oder anderen rechtlichen Regeln bei (vorgeblichem) Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Zugehörigkeit zu einer sozialen Einheit - einem Staat, einer Religionsgemeinschaft, einem Verein oder einem Wirtschaftsunternehmen etc. - entzogen wird (Entlassung, Rausschmiss, Exkommunikation, Ausbürgerung...).
Formell im Sinne sozialen Ausschlusses ist eine Exklusion, wenn eine Person(engruppe) aufgrund von Satzungsbestimmungen, Gesetzen oder anderen rechtlichen Regeln bei (vorgeblichem) Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Zugehörigkeit zu einer sozialen Einheit - einem Staat, einer Religionsgemeinschaft, einem Verein oder einem Wirtschaftsunternehmen etc. - entzogen wird (Entlassung, Rausschmiss, Exkommunikation, Ausbürgerung...).
 
=== Informelle Exklusion ===
=== Informelle Exklusion ===


31.738

Bearbeitungen