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Mit dem elektronischen Hausarrest wird eine technische Überwachung eines veurteilten Straftäters verbunden. | Mit dem elektronischen Hausarrest wird eine technische Überwachung eines veurteilten Straftäters verbunden. Der "Elektronische Hausarrest" wird im Rahmen der "[[Intermediate Sanctions]]" als Strafe verhängt. Verbunden mit der Kostenfrage sind bereits in den 90er Jahren 70.000 Menschen durch "electronic monitoring" überwacht und sanktioniert worden. | ||
[[Strafvollzug in den USA]] | |||
Eine Erfolsbilanz gibt es jedoch bisher nicht. | |||
In Deutschland wird eine elektronische Überwachung in einem Pilotprojekt ("Elektronische Fußfessel" in Frankfurt am Main) erprobt. | In Deutschland wird eine elektronische Überwachung in einem Pilotprojekt ("Elektronische Fußfessel" in Frankfurt am Main) erprobt. |
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