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== Elektronische Fußfessel in Deutschland == | == Elektronische Fußfessel in Deutschland == | ||
Bisher angekündigt wurden Modellversuche in Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg. Von diesen Ländern hat bisher Hessen als einziges Bundesland im Jahr 2000 die elektronische Fußfessel eingeführt. Zunächst im Rahmen eines Modellversuchs beim [[Amts- und Landgericht Frankfurt am Main]] zum Einsatz gebracht, wurde die elektronische [[Überwachung]] im Rahmen eines Projektes des Justizministeriums mittlerweile in allen Gerichtsbezirken Hessens eingeführt. Die landesweite Implementierung der elektronischen [[Überwachung]] wurde durch das [[Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht]] in Freiburg (MPI) wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Das Projekt wurde als erfolgreich bewertet. | |||
=== Hessen === | === Hessen === | ||
Das hessische Modell stellt die Voraussetzungen für die Anwendung der elektronischen Fußfessel auf der derzeitigen Gesetzeslage zur Verfügung. Demnach besteht die Möglichkeit, elektronische Überwachung einzusetzen als: | Das hessische Modell stellt die Voraussetzungen für die Anwendung der elektronischen Fußfessel auf der derzeitigen Gesetzeslage zur Verfügung. Demnach besteht die Möglichkeit, elektronische Überwachung einzusetzen als: | ||
* [[Weisung]] bei einer zur [[Bewährung]] ausgesetzten [[Freiheitsstrafe]] bzw. als weitere [[Weisung]] zur Vermeidung eines [[Bewährungswiderruf]]s (§§ 56c, 56f StGB) | * [[Weisung]] bei einer zur [[Bewährung]] ausgesetzten [[Freiheitsstrafe]] bzw. als weitere [[Weisung]] zur Vermeidung eines [[Bewährungswiderruf]]s (§§ 56c, 56f StGB) |
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