Elektronische Fussfessel: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Baden-Württemberg ===
=== Baden-Württemberg ===
 
Baden-Württemberg plant als erstes Bundesland für zwei Gruppen von Gefangenen eine landesgesetzliche Regelung für die elektronische Aufsicht im [[Strafvollzug]]. Danach sollen Gefangene, die zwar nicht zu einer [[Freiheitsstrafe]] verurteilt wurden, aber dennoch im [[Gefängnis]] sitzen, weil sie ihre [[Geldstrafe]] nicht bezahlen konnten ([[Ersatzfreiheitsstrafe]]), mittels einer elektronischen Fußfessel von zu Hause aus überwacht werden. Außerdem sollen Gefangene, die kurz vor ihrer Haftentlassung stehen und auf ihre [[Freiheit]] vorbereitet werden, künftig unter elektronische Aufsicht gestellt werden können.  
Baden-Württemberg plant als erstes Bundesland für zwei Gruppen von Gefangenen eine landesgesetzliche Regelung für die elektronische Aufsicht im Strafvollzug. Danach sollen Gefangene, die zwar zu keiner Freiheitsstrafe verurteilt wurden, aber dennoch im Gefängnis sitzen, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnten (Ersatzfreiheitsstrafe), mittels einer elektronischen Fußfessel von zu Hause aus überwacht werden. Außerdem sollen Gefangene, die kurz vor ihrer Haftentlassung stehen und auf ihre Freiheit vorbereitet werden, künftig unter elektronische Aufsicht gestellt werden können. Es darf weder Flucht- noch Missbrauchsgefahr bestehen. Die Teilnehmer müssen zustimmen. Mit der elektronischen Aufsicht kann ein Bewegungsprofil des Gefangenen erstellt oder seine An- oder Abwesenheit in der eigenen Wohnung beaufsichtigt werden. Der Modellversuch ist auf zunächst vier Jahre befristet. Vor Ablauf der vierjährigen Frist soll das Gesetz unter Beteiligung des Innenministeriums evaluiert werden.  
Die Teilnehmer müssen zustimmen. Mit der elektronischen Aufsicht kann ein Bewegungsprofil des Gefangenen erstellt oder seine An- oder Abwesenheit in der eigenen Wohnung beaufsichtigt werden. Der Modellversuch ist auf zunächst vier Jahre befristet. Vor Ablauf der vierjährigen Frist soll das Gesetz unter Beteiligung des Innenministeriums evaluiert werden.  


Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Hausarrest ist neben der Freiwilligkeit unter anderem, dass der Gefangene über eine eigene Wohnung sowie über eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder vergleichbare Tagesstruktur verfügt und auch die mit ihm in der Wohnung lebenden Erwachsenen mit der elektronischen Aufsicht einverstanden sind. Zu Beginn der elektronischen Aufsicht wird ein Vollzugsprogramm und der vorgesehene Tages- oder Wochenablauf festgelegt. Während der gesamten Dauer der elektronischen Aufsicht ist den Anweisungen der Mitarbeiter der für die elektronische Aufsicht zuständigen Stelle Folge zu leisten. Der Vollzugsplan kann neben Arbeit, Ausbildung, Freizeit und Sport die Teilnahme an Einzel- oder Gruppentherapien sowie Erziehungs- und Schulungsprogrammen vorsehen. Zudem sind Weisungen möglich, wo sich der Gefangene aufhalten muss, ob er sich in ärztliche Betreuung zu begeben hat oder ob er auf Alkohol oder andere Drogen verzichten muss. Es besteht kein Anrecht auf Freizeit außerhalb der Wohnung.
Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Hausarrest ist neben der Freiwilligkeit unter anderem, dass der Gefangene über eine eigene Wohnung sowie über eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder vergleichbare Tagesstruktur verfügt und auch die mit ihm in der Wohnung lebenden Erwachsenen mit der elektronischen Aufsicht einverstanden sind. Zu Beginn der elektronischen Aufsicht wird ein Vollzugsprogramm und der vorgesehene Tages- oder Wochenablauf festgelegt. Während der gesamten Dauer der elektronischen Aufsicht ist den Anweisungen der Mitarbeiter der für die elektronische Aufsicht zuständigen Stelle Folge zu leisten. Der Vollzugsplan kann neben Arbeit, Ausbildung, Freizeit und Sport die Teilnahme an Einzel- oder Gruppentherapien sowie Erziehungs- und Schulungsprogrammen vorsehen. Zudem sind Weisungen möglich, wo sich der Gefangene aufhalten muss, ob er sich in ärztliche Betreuung zu begeben hat oder ob er auf Alkohol oder andere Drogen verzichten muss. Es besteht kein Anrecht auf Freizeit außerhalb der Wohnung.


Bei Verstößen gegen die Anordnungen reichen die Konsequenzen von einer einfachen Verwarnung über die Streichung von Freizeit außerhalb der Wohnung bis hin zur Verlängerung der Maßnahme oder dem Abbruch und Rückführung in die Vollzugsanstalt.
Bei Verstößen gegen die Anordnungen reichen die Konsequenzen von einer einfachen Verwarnung über die Streichung von Freizeit außerhalb der Wohnung bis hin zur Verlängerung der Maßnahme oder dem Abbruch und Rückführung in die Vollzugsanstalt.
Die Fußfessel soll als Alternative für Freiheitsstrafen dienen, die an Stelle von Geldstrafen verhängt werden. Auch Gefangene, die auf ihre Entlassung vorbereitet werden, sollen künftig die Manschette tragen können. Voraussetzung für die freiwillige Teilnahme am elektronischen Hausarrest ist, dass der Gefangene eine Wohnung sowie eine Beschäftigung hat und auch die mit ihm in der Wohnung lebenden Erwachsenen mit der elektronischen Aufsicht einverstanden sind. Mit der Fußfessel kann ein Bewegungsprofil des Gefangenen erstellt oder seine An- oder Abwesenheit in der Wohnung festgestellt werden. Bei Verstößen kann verwarnt oder die Freizeit außerhalb der Wohnung gestrichen werden.


== Kritik ==
== Kritik ==
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