Elektronische Fussfessel: Unterschied zwischen den Versionen

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Die wichtigste Voraussetzung für eine elektronische Überwachung besteht aus dem Einverständnis des zu Überwachenden und seiner Beteiligung.
Die wichtigste Voraussetzung für eine elektronische Überwachung besteht aus dem Einverständnis des zu Überwachenden und seiner Beteiligung.
Eine weitere Notwendigkeit besteht aus der Zustimmung einer elektronischen Überwachung aller volljährigen Personen, die mit dem Überwachten zusammen leben. Sie sollten nämlich Verständnis dafür zeigen, dass er sich nicht so spontan bewegen kann, wie er möchte, aber gerade nicht darf.
Eine weitere Notwendigkeit besteht aus der Zustimmung einer elektronischen Überwachung aller volljährigen Personen, die mit dem Überwachten zusammen leben. Sie sollten nämlich Verständnis dafür zeigen, dass er sich nicht so spontan bewegen kann, wie er möchte, aber gerade nicht darf.
Abhängig von den [[Auflage]]n und [[Weisung]]en des Gerichts muss der [[Proband]], soweit erforderlich, Ärzte, Therapeuten, und Drogenberater gegenüber den Mitarbeitern des Projektes Elektronische Fußfessel von der [[Schweigepflicht]] entbinden, damit diese kontrollieren können, ob vereinbarte Termine eingehalten werden. 
Soweit möglich, wird gemeinsam mit dem [[Probanden]] der geplante Tagesablauf besprochen und ein Vorschlag für einen Wochenplan erstellt. In diesem werden verbindlich die Zeiten festgelegt, an denen der [[Proband]] zu Hause sein darf oder zu Hause sein muss. Seine Arbeitszeiten, Termine bei der Drogenberatung oder beim Arzt sowie die Freizeitaktivitäten werden hierbei berücksichtigt.  
Soweit möglich, wird gemeinsam mit dem [[Probanden]] der geplante Tagesablauf besprochen und ein Vorschlag für einen Wochenplan erstellt. In diesem werden verbindlich die Zeiten festgelegt, an denen der [[Proband]] zu Hause sein darf oder zu Hause sein muss. Seine Arbeitszeiten, Termine bei der Drogenberatung oder beim Arzt sowie die Freizeitaktivitäten werden hierbei berücksichtigt.  
Das zuständige Gericht oder die zuständige [[Strafvollstreckungskammer]] entscheidet, meist im Rahmen einer [[Hauptverhandlung]], eines [[Anhörung]]s- oder [[Haftprüfung]]stermins, ob die elektronische Fußfessel zur Anwendung kommt.  
Das zuständige Gericht oder die zuständige [[Strafvollstreckungskammer]] entscheidet, meist im Rahmen einer [[Hauptverhandlung]], eines [[Anhörung]]s- oder [[Haftprüfung]]stermins, ob die elektronische Fußfessel zur Anwendung kommt.  
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=== Baden-Württemberg ===
=== Baden-Württemberg ===
Die Landesregierung Baden-Württemberg wollte bereits im Jahr 2000 – parallel
zum ambulanten hessischen Ansatz – einen Modellversuch zum elektronisch
überwachten Hausarrest zur Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafe durchführen.
Die konzeptionellen Arbeiten waren bereits weit fortgeschritten; Haushaltsmittel
waren vorgemerkt (vgl. dazu Landtags-Drucksache 12/4233, zu 2.). Wie in der
Begründung des vorliegenden Antrags zutreffend aufgeführt, hätte es einer ge-
setzlichen Ermächtigung im Strafvollzugsgesetz bedurft. Der unter anderem von
Baden-Württemberg unterstützte Gesetzentwurf wurde auf Bundesebene bedauer-
licherweise nicht weiter verfolgt.
Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 30. Juni 2006 haben die
Länder u. a. die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug erhalten. In einem
baden-württembergischen Landesstrafvollzugsgesetz soll nun die Verbüßung von
Ersatzfreiheitsstrafe im elektronisch überwachten Hausarrest ladesrechtlich ver-
ankert werden.


== Kritik ==
== Kritik ==
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