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'''Edmund Mezger''' (* 15. Oktober 1883 in Basel; † 24. März 1962 in Göppingen) war ein deutscher [[Strafrecht]]ler und [[Kriminologie|Kriminologe]]. Von der Zeit der [[Weimarer Republik]] bis in die Zeit nach dem 2. Weltkrieg hinein leistete er wichtige Beiträge zur Strafrechtsdogmatik − hier insbesondere in der [[Tatbestand|Tatbestandslehre]], den [[Unrecht|subjektiven Unrechtselementen]] und zum [[Schuld|Schuldbegriff]]. Während der Herrschaft des [[Kriminologie im Dritten Reich|Nationalsozialismus]] war er neben [[Franz Exner]] einer der prominentesten juristischen Vertreter der deutschsprachigen Kriminologie. | '''Edmund Mezger''' (* 15. Oktober 1883 in Basel; † 24. März 1962 in Göppingen) war ein deutscher [[Strafrecht]]ler und [[Kriminologie|Kriminologe]]. Von der Zeit der [[Weimarer Republik]] bis in die Zeit nach dem 2. Weltkrieg hinein leistete er wichtige Beiträge zur Strafrechtsdogmatik − hier insbesondere in der [[Tatbestand|Tatbestandslehre]], den [[Unrecht|subjektiven Unrechtselementen]] und zum [[Schuld|Schuldbegriff]]. Während der Herrschaft des [[Kriminologie im Dritten Reich|Nationalsozialismus]] war er neben [[Franz Exner]] einer der prominentesten juristischen Vertreter der deutschsprachigen Kriminologie. |
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