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Er begründete ein Programm, das darauf gerichtet war  
Er begründete ein Programm, das darauf gerichtet war  
''“zu beweisen, dass der einzige Ursprung des [[Strafrecht]]s und die einzige Basis dieser Dogmatik nichts anderes sein könnten als der „Führerwille“. So sagte er z.B. in seinem Aufsatz aus dem Jahre 1936 über ‚Die materielle Rechtswidrigkeit im kommenden Strafrecht’ (in ZStW 55, 1936, S. 1 ff.), dass die deutsche nationalsozialistische Partei  
''“zu beweisen, dass der einzige Ursprung des [[Strafrecht]]s und die einzige Basis dieser Dogmatik nichts anderes sein könnten als der „Führerwille“. So sagte er z.B. in seinem Aufsatz aus dem Jahre 1936 über ‚Die materielle Rechtswidrigkeit im kommenden Strafrecht’ (in ZStW 55, 1936, S. 1 ff.), dass die deutsche nationalsozialistische Partei''


‚als Instrument in der Hand des Führers zur Gestaltung und Formung des deutschen politischen Wollens besonders berufen [ist]. Ihr ist die bewusste Bildung der ‘gesunden Volksanschauung‘ als eine besondere Aufgabe übertragen, und insofern ist sie allerdings entscheidend mit daran beteiligt zu bestimmen, was materielle Rechtswidrigkeit ist’.  
''‚als Instrument in der Hand des Führers zur Gestaltung und Formung des deutschen politischen Wollens besonders berufen [ist]. Ihr ist die bewusste Bildung der ‘gesunden Volksanschauung‘ als eine besondere Aufgabe übertragen, und insofern ist sie allerdings entscheidend mit daran beteiligt zu bestimmen, was materielle Rechtswidrigkeit ist’.''


Und daraus zog er logischerweise auch die Konsequenz für die Einstellung des Richters:
''Und daraus zog er logischerweise auch die Konsequenz für die Einstellung des Richters:''


‚Kein Richter der Zukunft kann sich auf den Wortlaut des Gesetzes berufen, um damit im Blick auf die gesunde Volksanschauung unvernünftige Ergebnisse zu rechtfertigen’.  
''‚Kein Richter der Zukunft kann sich auf den Wortlaut des Gesetzes berufen, um damit im Blick auf die gesunde Volksanschauung unvernünftige Ergebnisse zu rechtfertigen’.''


Das war nichts anderes als die Konsequenz der Zulassung des Analogieschlusses im Strafrecht, wonach nicht mehr nur das Delikt strafbar war, was das Gesetz als solches definierte, sondern auch alles, was der grundlegenden Idee der Strafgesetzgebung und dem gesunden Volksempfinden zufolge Strafe verdiente.“'' (Muñoz Conde, Francisco (2007b) S.9)
''Das war nichts anderes als die Konsequenz der Zulassung des Analogieschlusses im Strafrecht, wonach nicht mehr nur das Delikt strafbar war, was das Gesetz als solches definierte, sondern auch alles, was der grundlegenden Idee der Strafgesetzgebung und dem gesunden Volksempfinden zufolge Strafe verdiente.“'' (Muñoz Conde, Francisco (2007b) S.9)


Mezger betonte, dass die legislativen [[Norm]]en zuungunsten des Angeklagten ausgelegt werden müssten, wenn politische Gründe oder der Führerwille es so erforderten.  
Mezger betonte, dass die legislativen [[Norm]]en zuungunsten des Angeklagten ausgelegt werden müssten, wenn politische Gründe oder der Führerwille es so erforderten.  
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