Edmund Mezger: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem zweiten Weltkrieg und nach der darauffolgenden Niederlage und Zerstörung Deutschlands wurde Mezger am 20. Oktober 1945 auf Weisung der Militärregierung als ordentlicher Professor seines Amtes enthoben und vor dem Nürnberger Tribunal wegen seiner SS-Mitgliedschaft angeklagt und für wenige Wochen im Nürnberger Zeugengefängnis inhaftiert.  
Nach dem zweiten Weltkrieg und nach der darauffolgenden Niederlage und Zerstörung Deutschlands wurde Mezger am 20. Oktober 1945 auf Weisung der Militärregierung als ordentlicher Professor seines Amtes enthoben und vor dem Nürnberger Tribunal wegen seiner SS-Mitgliedschaft angeklagt und für wenige Wochen im Nürnberger Zeugengefängnis inhaftiert.  
Trotz offizieller Enthebung von seinem Amt hielt Mezger im Sommersemester 1946 wieder Vorlesungen ab.
Trotz offizieller Enthebung von seinem Amt hielt Mezger im Sommersemester 1946 wieder Vorlesungen ab.
Auf sein Ersuchen auf Wiedereinstellung wurde er von der Spruchkammer X München mit Urteil vom 20. Februar 1947 als Mitläufer (Gruppe IV) eingestuft. Er musste 2000,- RM an den Wiedergutmachungsfond bezahlen.  
Auf sein Ersuchen auf Wiedereinstellung wurde er von der Spruchkammer X München mit Urteil vom 20. Februar 1947 als Mitläufer (Gruppe IV) eingestuft. Er musste 2000,- RM an den Wiedergutmachungsfond bezahlen.  
Über das Datum der Rechtskraft liegen unterschiedliche Angaben vor:  
Über das Datum der Rechtskraft liegen unterschiedliche Angaben vor:  
Bei Thulfaut, Gerit, S. 19 heißt es: „Mezger verzichtete auf Rechtsmittel, so daß der Spruch am 11. März 1947 rechtskräfig wurde“.
Bei Thulfaut, Gerit, S. 19 heißt es: ''„Mezger verzichtete auf Rechtsmittel, so daß der Spruch am 11. März 1947 rechtskräfig wurde“''. <br />
Telp, Jan, S. 162 sagt dazu: “Ein Revisionsverfahren Mezgers auf Einstufung als Entlaster (Gruppe V) wurde von der Militärregierung am 24. November 1947 zurückgewiesen.“  
Telp, Jan, S. 162 sagt dazu: ''“Ein Revisionsverfahren Mezgers auf Einstufung als Entlaster (Gruppe V) wurde von der Militärregierung am 24. November 1947 zurückgewiesen.“''
 
Mezger wurde am 1. April 1948 wieder als Professor auf seinem Lehrstuhl in München eingesetzt und am 1. Oktober 1948, im Alter von 64 Jahren, in das Beamtenverhältnis berufen. Zwei Wochen später beantragte die Fakultät die Verlängerung des Dienstverhältnisses. Noch am 2. Mai 1950 wurde er in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen und erst am 19. Dezember 1951 wurde die erneute Bitte der Universität München, Mezger um ein weiteres Jahr in seiner Stellung zu belassen, vom bayerischen Kultusministerium abgelehnt.  
Mezger wurde am 1. April 1948 wieder als Professor auf seinem Lehrstuhl in München eingesetzt und am 1. Oktober 1948, im Alter von 64 Jahren, in das Beamtenverhältnis berufen. Zwei Wochen später beantragte die Fakultät die Verlängerung des Dienstverhältnisses. Noch am 2. Mai 1950 wurde er in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen und erst am 19. Dezember 1951 wurde die erneute Bitte der Universität München, Mezger um ein weiteres Jahr in seiner Stellung zu belassen, vom bayerischen Kultusministerium abgelehnt.  
Am 1. April 1952 emeritierte er, setzte aber seine Vorlesungstätigkeiten fort.  
Am 1. April 1952 emeritierte er, setzte aber seine Vorlesungstätigkeiten fort.  
Anlässlich seines 70. Geburtstages am 15. Oktober 1953 erhielt er eine Festschrift von seinen Kollegen Reinhart Maurach und Karl Engisch. Die Herausgeber verliehen ihm das Attribut der „Mehrdimensionalität“ und beschreiben ihn als einen der bedeutendsten Förderer der Strafrechtswissenschaft.  
Anlässlich seines 70. Geburtstages am 15. Oktober 1953 erhielt er eine Festschrift von seinen Kollegen Reinhart Maurach und Karl Engisch. Die Herausgeber verliehen ihm das Attribut der „Mehrdimensionalität“ und beschreiben ihn als einen der bedeutendsten Förderer der Strafrechtswissenschaft.  
Später wurde er von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Konrad Adenauer zum Mitglied der Großen Strafrechtsreformkommission berufen, wo er 1954 zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt wurde, und präsidierte bei vielen ihrer Zusammenkünfte. Während vieler Jahre blieb er einer der führenden Köpfe der deutschen Strafrechtswissenschaft. Außerdem übte er dank der vielen Auflagen seiner „Studienbücher“, die nach seinem Tod von seinem Schüler Hermann Blei fortgeführt wurden, großen Einfluss auf die jungen Jurastudenten aus.  
 
Später wurde er von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Konrad Adenauer zum Mitglied der Großen Strafrechtsreformkommission berufen, wo er 1954 zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt wurde. Während vieler Jahre blieb er einer der führenden Köpfe der deutschen Strafrechtswissenschaft. Außerdem übte er dank der vielen Auflagen seiner „Studienbücher“, die nach seinem Tod von seinem Schüler Hermann Blei fortgeführt wurden, großen Einfluss auf die jungen Jurastudenten aus.  
 
Er erhielt mehrere Ehrendoktortitel (Universitäten Tübingen, Athen, Coimbra).  
Er erhielt mehrere Ehrendoktortitel (Universitäten Tübingen, Athen, Coimbra).  
Mezgers wohl nicht unbekannte Vergangenheit stellte in der frühen Bundesrepublik offensichtlich keinen Hinderungsgrund für die wissenschaftliche Mitwirkung an der Gesetzgebung dar.  
Mezgers wohl nicht unbekannte Vergangenheit stellte in der frühen Bundesrepublik offensichtlich keinen Hinderungsgrund für die wissenschaftliche Mitwirkung an der Gesetzgebung dar.  
Im Sommersemester 1957 musste Mezger seine Vorlesungstätigkeit wegen eines Schlaganfalls beenden.  
Im Sommersemester 1957 musste Mezger seine Vorlesungstätigkeit wegen eines Schlaganfalls beenden.


==Mitgliedschaften==
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