Edmund Mezger: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Edmund Mezger''' (* 15. Oktober 1883 in Basel; † 24. März 1962 in Göppingen) war ein deutscher [[Strafrecht]]ler und [[Kriminologie|Kriminologe]]. Von der Zeit der [[Weimarer Republik]] bis in die Zeit nach dem 2. Weltkrieg hinein leistete er wichtige Beiträge zur Strafrechtsdogmatik − hier insbesondere in der [[Tatbestand|Tatbestandslehre]], den [[Unrecht|subjektiven Unrechtselementen]] und zum [[Schuld|Schuldbegriff]]. Während der Herrschaft des [[Kriminologie im Dritten Reich|Nationalsozialismus]] war er neben [[Franz Exner]] einer der prominentesten juristischen Vertreter der deutschsprachigen Kriminologie.  
'''Edmund Mezger''' (* 15. Oktober 1883 in Basel; † 24. März 1962 in Göppingen) war ein deutscher [[Strafrecht]]ler und [[Kriminologie|Kriminologe]]. Von der Zeit der [[Weimarer Republik]] bis in die Zeit nach dem 2. Weltkrieg hinein leistete er wichtige Beiträge zur Strafrechtsdogmatik − hier insbesondere in der [[Tatbestand|Tatbestandslehre]], den [[Unrecht|subjektiven Unrechtselementen]] und zum [[Schuld|Schuldbegriff]]. Während der Herrschaft des [[Kriminologie im Dritten Reich|Nationalsozialismus]] war er neben [[Franz Exner]] einer der prominentesten juristischen Vertreter der deutschsprachigen Kriminologie.  
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1932 wechselte er an die Ludwig-Maximilian-Universität München und lehrte dort [[Strafrecht]], [[Strafprozessrecht]] und [[Rechtsphilosophie]] und ab 1942 auch [[Kriminologie]]. <br />  
1932 wechselte er an die Ludwig-Maximilian-Universität München und lehrte dort [[Strafrecht]], [[Strafprozessrecht]] und [[Rechtsphilosophie]] und ab 1942 auch [[Kriminologie]]. <br />  
Dort hielt er seine oft fachübergreifenden Vorlesungen gemeinsam mit Psychologen, Psychiatern und Ärzten ab, um das interdisziplinäre Wissen der Studenten zu steigern und Vertiefungen juristischer Einsichten zu erreichen. Er erhielt daraufhin den Titel eines Dr. med. honoris causa. [http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrendoktor] <br />
Dort hielt er seine oft fachübergreifenden Vorlesungen gemeinsam mit Psychologen, Psychiatern und Ärzten ab, um das interdisziplinäre Wissen der Studenten zu steigern und Vertiefungen juristischer Einsichten zu erreichen. Er erhielt daraufhin den Titel eines Dr. med. honoris causa. [http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrendoktor] <br />
In München lernte Mezger dann auch seinen Kollegen [[Franz Exner]] kennen, mit dem er in der Folgezeit ein intensives Arbeitsbündnis gründete.  
Wahrscheinlich in München lernte Mezger dann seinen Kollegen [[Franz Exner]] kennen, mit dem er in der Folgezeit ein intensives Arbeitsbündnis gründete.  


Spätere Rufe nach Berlin und Leipzig schlug er aus.  
Spätere Rufe nach Berlin und Leipzig schlug er aus.  
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''„Gleichermaßen modifizierte er seine Theorie des Irrtums, bekannt als ‚Vorsatztheorie’, und benutzte den von ihm in der Nazizeit entwickelten Begriff der ‚Lebensführungsschuld’, um die schwerere Strafe der vorsätzlichen Straftat auf Fälle von ‚Rechtsfahrlässigkeit’ auszuweiten. Danach waren auch solche Personen mit der Vorsatzstrafe zu sanktionieren, die wegen ihrer unzureichenden Kenntnis juristischer Gemeinschaftswerte bei Ausführung der Straftat keine genaue und greifbare Vorstellung vom verbotenen Charakter ihres Tuns hatten.“'' (Muñoz Conde, Francisco (2007b) S.10). Als Beispiele nannte er in seinem Beitrag ‚Rechtsirrtum und Rechtsblindheit’ in der Festschrift für Kohlrausch, 1944, S. 180 f.: Homosexualität, Abtreibung und „Rassenschande“, die er als „crima odiosa“ bezeichnete und die, wenn sie „unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse“ begangen wurden, mit der [[Todesstrafe]] (Vorsatzstrafe) bestraft werden sollten.  
''„Gleichermaßen modifizierte er seine Theorie des Irrtums, bekannt als ‚Vorsatztheorie’, und benutzte den von ihm in der Nazizeit entwickelten Begriff der ‚Lebensführungsschuld’, um die schwerere Strafe der vorsätzlichen Straftat auf Fälle von ‚Rechtsfahrlässigkeit’ auszuweiten. Danach waren auch solche Personen mit der Vorsatzstrafe zu sanktionieren, die wegen ihrer unzureichenden Kenntnis juristischer Gemeinschaftswerte bei Ausführung der Straftat keine genaue und greifbare Vorstellung vom verbotenen Charakter ihres Tuns hatten.“'' (Muñoz Conde, Francisco (2007b) S.10). Als Beispiele nannte er in seinem Beitrag ‚Rechtsirrtum und Rechtsblindheit’ in der Festschrift für Kohlrausch, 1944, S. 180 f.: Homosexualität, Abtreibung und „Rassenschande“, die er als „crima odiosa“ bezeichnete und die, wenn sie „unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse“ begangen wurden, mit der [[Todesstrafe]] (Vorsatzstrafe) bestraft werden sollten.  


Gemeinsam mit [[Franz Exner]], wirkte Mezger an dem Entwurf eines „Gesetzes über die Behandlung der Gemeinschaftsfremden“ mit, als dessen intellektueller Urheber er angesehen werden kann.  
Gemeinsam mit [[Franz Exner]], wirkte Mezger an dem Entwurf eines „Gesetzes über die Behandlung der Gemeinschaftsfremden“ mit.  


Es handelte sich dabei um ein [[Gesetz]], das sicherstellen sollte, dass „[[Gemeinschaftsfremde]], die durch ihr Verhalten die Volksgemeinschaft schädigen, ihr als nützliche Glieder eingeordnet oder an einer weiteren Schädigung der Volksgemeinschaft gehindert  werden.“  
Es handelte sich dabei um ein [[Gesetz]], das sicherstellen sollte, dass „[[Gemeinschaftsfremde]], die durch ihr Verhalten die Volksgemeinschaft schädigen, ihr als nützliche Glieder eingeordnet oder an einer weiteren Schädigung der Volksgemeinschaft gehindert  werden.“  
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* NS-Dozentenbund
* NS-Dozentenbund


Er war Vizepräsident der ''kriminalbiologische Gesellschaft | Kriminalbiologischen Gesellschaft'', 1961 wurde er zum Ehrenpräsidenten gewählt, außerdem war er Mitglied der Akademie für deutsches Recht
Er war Vizepräsident der [[kriminalbiologische Gesellschaft | Kriminalbiologischen Gesellschaft]], 1961 wurde er zum Ehrenpräsidenten gewählt, außerdem war er Mitglied der Akademie für deutsches Recht


== Literatur ==
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[[Kategorie:Jurist]]
[[Kategorie:Jurist]]
[[Kategorie:Kriminologe]]
[[Kategorie:Kriminologe]]
[[Kategorie:Leistungsnachweis]]
[[Kategorie:Geboren 1883]]
[[Kategorie:Gestorben 1962]]
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