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''„Gleichermaßen modifizierte er seine Theorie des Irrtums, bekannt als ‚Vorsatztheorie’, und benutzte den von ihm in der Nazizeit entwickelten Begriff der ‚Lebensführungsschuld’, um die schwerere Strafe der vorsätzlichen Straftat auf Fälle von ‚Rechtsfahrlässigkeit’ auszuweiten. Danach waren auch solche Personen mit der Vorsatzstrafe zu sanktionieren, die wegen ihrer unzureichenden Kenntnis juristischer Gemeinschaftswerte bei Ausführung der Straftat keine genaue und greifbare Vorstellung vom verbotenen Charakter ihres Tuns hatten.“'' (Muñoz Conde, Francisco (2007b) S.10). Als Beispiele nannte er in seinem Beitrag ‚Rechtsirrtum und Rechtsblindheit’ in der Festschrift für Kohlrausch, 1944, S. 180 f.: Homosexualität, Abtreibung und „Rassenschande“, die er als „crima odiosa“ bezeichnete und die, wenn sie „unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse“ begangen wurden, mit der [[Todesstrafe]] (Vorsatzstrafe) bestraft werden sollten. | ''„Gleichermaßen modifizierte er seine Theorie des Irrtums, bekannt als ‚Vorsatztheorie’, und benutzte den von ihm in der Nazizeit entwickelten Begriff der ‚Lebensführungsschuld’, um die schwerere Strafe der vorsätzlichen Straftat auf Fälle von ‚Rechtsfahrlässigkeit’ auszuweiten. Danach waren auch solche Personen mit der Vorsatzstrafe zu sanktionieren, die wegen ihrer unzureichenden Kenntnis juristischer Gemeinschaftswerte bei Ausführung der Straftat keine genaue und greifbare Vorstellung vom verbotenen Charakter ihres Tuns hatten.“'' (Muñoz Conde, Francisco (2007b) S.10). Als Beispiele nannte er in seinem Beitrag ‚Rechtsirrtum und Rechtsblindheit’ in der Festschrift für Kohlrausch, 1944, S. 180 f.: Homosexualität, Abtreibung und „Rassenschande“, die er als „crima odiosa“ bezeichnete und die, wenn sie „unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse“ begangen wurden, mit der [[Todesstrafe]] (Vorsatzstrafe) bestraft werden sollten. | ||
Gemeinsam mit [[Franz Exner]], wirkte Mezger an dem Entwurf eines „Gesetzes über die Behandlung der Gemeinschaftsfremden“ mit | Gemeinsam mit [[Franz Exner]], wirkte Mezger an dem Entwurf eines „Gesetzes über die Behandlung der Gemeinschaftsfremden“ mit. | ||
Es handelte sich dabei um ein [[Gesetz]], das sicherstellen sollte, dass „[[Gemeinschaftsfremde]], die durch ihr Verhalten die Volksgemeinschaft schädigen, ihr als nützliche Glieder eingeordnet oder an einer weiteren Schädigung der Volksgemeinschaft gehindert werden.“ | Es handelte sich dabei um ein [[Gesetz]], das sicherstellen sollte, dass „[[Gemeinschaftsfremde]], die durch ihr Verhalten die Volksgemeinschaft schädigen, ihr als nützliche Glieder eingeordnet oder an einer weiteren Schädigung der Volksgemeinschaft gehindert werden.“ |
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