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Auf sein Ersuchen auf Wiedereinstellung wurde er von der Spruchkammer X München mit Urteil vom 20. Februar 1947 als Mitläufer (Gruppe IV) [http://www.geo.de/GEO/kultur/geschichte/269.html?p=2&pageview=&pageview=] eingestuft. Er musste 2000,- RM an den Wiedergutmachungsfond bezahlen. | Auf sein Ersuchen auf Wiedereinstellung wurde er von der Spruchkammer X München mit Urteil vom 20. Februar 1947 als Mitläufer (Gruppe IV) [http://www.geo.de/GEO/kultur/geschichte/269.html?p=2&pageview=&pageview=] eingestuft. Er musste 2000,- RM an den Wiedergutmachungsfond bezahlen. | ||
Über | Über den Ausgang des Verfahrens liegen unterschiedliche Angaben vor: | ||
Bei Thulfaut, Gerit, S. 19 heißt es: ''„Mezger verzichtete auf Rechtsmittel, so daß der Spruch am 11. März 1947 rechtskräfig wurde“''. <br /> | Bei Thulfaut, Gerit, S. 19 heißt es: ''„Mezger verzichtete auf Rechtsmittel, so daß der Spruch am 11. März 1947 rechtskräfig wurde“''. <br /> | ||
Telp, Jan, S. 162 sagt dazu: ''“Ein Revisionsverfahren Mezgers auf Einstufung als Entlaster (Gruppe V) wurde von der Militärregierung am 24. November 1947 zurückgewiesen.“'' | Telp, Jan, S. 162 sagt dazu: ''“Ein Revisionsverfahren Mezgers auf Einstufung als Entlaster (Gruppe V) wurde von der Militärregierung am 24. November 1947 zurückgewiesen.“'' | ||
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Er erhielt mehrere Ehrendoktortitel (Universitäten Tübingen, Athen, Coimbra). | Er erhielt mehrere Ehrendoktortitel (Universitäten Tübingen, Athen, Coimbra). | ||
Mezgers | Mezgers Vergangenheit stellte in der frühen Bundesrepublik offensichtlich keinen Hinderungsgrund für die wissenschaftliche Mitwirkung an der [[Gesetzgebung]] dar. | ||
Im Sommersemester 1957 musste Mezger seine Vorlesungstätigkeit wegen eines Schlaganfalls beenden. | Im Sommersemester 1957 musste Mezger seine Vorlesungstätigkeit wegen eines Schlaganfalls beenden. | ||
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