Edmund Mezger: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Gemeinschaftsfremde galten:
Als Gemeinschaftsfremde galten:
#die Versager:  
#die Versager: Menschen, die nach ihrer Persönlichkeit und Lebensführung, insbesondere infolge von außergewöhnlichen Defekten des Intellekts oder des Charakters, erkennen lassen, dass sie nicht imstande sind, aus eigener Kraft den Mindestanforderungen der Volksgemeinschaft zu genügen.
Menschen, die nach ihrer Persönlichkeit und Lebensführung, insbesondere infolge von außergewöhnlichen Defekten des Intellekts oder des Charakters, erkennen lassen, dass sie nicht imstande sind, aus eigener Kraft den Mindestanforderungen der Volksgemeinschaft zu genügen.
#die Gruppe der Arbeitsscheuen und Liederlichen: Menschen, die ein nichtsnutzes, unwirtschaftliches oder ungeordnetes Lebens führen und andere oder die Allgemeinheit damit belasten oder einen Hang zum Betteln, zu Arbeitsbummelei, Diebereien, Betrügereien oder anderen kleinen Straftaten an den Tag legen.
#die Gruppe der Arbeitsscheuen und Liederlichen:  
#die Verbrechergruppe: Menschen, die nach ihrer Persönlichkeit und Lebensführung erkennen lassen, dass ihre Sinnesart auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist.  
Menschen, die ein nichtsnutzes, unwirtschaftliches oder ungeordnetes Lebens führen und andere oder die Allgemeinheit damit belasten oder einen Hang zum Betteln, zu Arbeitsbummelei, Diebereien, Betrügereien oder anderen kleinen Straftaten an den Tag legen.
#die Verbrechergruppe:  
Menschen, die nach ihrer Persönlichkeit und Lebensführung erkennen lassen, dass ihre Sinnesart auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist.  


Strafrechtliche Maßnahmen sollten Gefängnis oder Zuchthaus von unbestimmter Dauer, für Unverbesserliche die Einweisung in ein KZ, die Todesstrafe, die Entmannung von Sittlichkeitsverbrechern (dazu gehörten auch Homosexuelle), Unfruchtbarmachung, wenn unerwünschter Nachwuchs zu erwarten ist. (Muñoz Conde, Francisco (2007a) S. 47-53)
Strafrechtliche Maßnahmen sollten Gefängnis oder Zuchthaus von unbestimmter Dauer, für Unverbesserliche die Einweisung in ein KZ, die Todesstrafe, die Entmannung von Sittlichkeitsverbrechern (dazu gehörten auch Homosexuelle), Unfruchtbarmachung, wenn unerwünschter Nachwuchs zu erwarten ist. (Muñoz Conde, Francisco (2007a) S. 47-53)
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