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'''Edmund Mezger''' (* [[15. Oktober]] [[1883]] in [[Basel]]; † [[24. März]] [[1962]] in [[Göppingen]]) war ein deutscher [[Strafrecht]]ler und [[Kriminologie|Kriminologe]]. Von der Zeit der [[Weimarer Republik]] bis in die Zeit nach dem 2. Weltkrieg hinein leistete er wichtige Beiträge zur Strafrechtsdogmatik − hier insbesondere in der [[Tatbestand|Tatbestandslehre]], den [[Unrecht|subjektiven Unrechtselementen]] und zum [[Schuld|Schuldbegriff]]. Während der Herrschaft des [[Nationalsozialismus]] war er neben [[Franz Exner]] einer der prominentesten juristischen Vertreter der deutschsprachigen [[Kriminologie]]. | '''Edmund Mezger''' (* [[15. Oktober]] [[1883]] in [[Basel]]; † [[24. März]] [[1962]] in [[Göppingen]]) war ein deutscher [[Strafrecht]]ler und [[Kriminologie|Kriminologe]]. Von der Zeit der [[Weimarer Republik]] bis in die Zeit nach dem 2. Weltkrieg hinein leistete er wichtige Beiträge zur Strafrechtsdogmatik − hier insbesondere in der [[Tatbestand|Tatbestandslehre]], den [[Unrecht|subjektiven Unrechtselementen]] und zum [[Schuld|Schuldbegriff]]. Während der Herrschaft des [[Nationalsozialismus]] war er neben [[Franz Exner]] einer der prominentesten juristischen Vertreter der deutschsprachigen [[Kriminologie]]. | ||
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