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'''Eberhard Ludwig Ferdinand Schmidt''' (* 16. März 1891 in Jüterbog; † 17. Juni 1977 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht.
'''Eberhard Ludwig Ferdinand Schmidt''' (* 16. März 1891 in Jüterbog; † 17. Juni 1977 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht.


Leben
Der Arztsohn machte das Abitur in Wittenberg und leistete Wehrdienst bei der Marine und studierte von 1910 bis 1913 Rechtswissenschaften in Berlin und Göttingen (Promotion 1913). Seit 1914 Assistent von Franz von Liszt in Berlin. Nach acht Monaten Kriegseinsatz als garnisonsdienstuntauglich entlassen (März 1915). Tätigkeit im Reichsamt des Innern (1917-1919; 1920), Habilitation (1920/21), Ordninariate in Breslau (1921), Kiel (1926), Hamburg (1929), Leipzig (1935), Göttingen (1945), Heidelberg (1948).


Der Sohn eines Arztes besuchte das Melanchthon-Gymnasium in Wittenberg und leistete seinen Wehrdienst bei der Marine. Von 1910 bis 1913 studierte er Rechtswissenschaften in Berlin und Göttingen, 1913 folgte die Promotion zum Dr. jur. an der Georg-August-Universität Göttingen, nach kurzem Militäreinsatz und einer Anstellung im Reichsinnenministerium 1920 die Habilitation für Strafrecht, Strafprozessrecht und preußische Rechtsgeschichte an der Universität Berlin bei Franz von Liszt.
In Hamburg war Schmidt 1933/34 Rektor bzw. Prorektor. In dieser Funktion hielt er am 11. November 1933 eine der Ansprachen beim Bekenntnis der Professoren an den deutschen Universitäten und Hochschulen zu Adolf Hitler und dem nationalsozialistischen Staat.


Schmidt war Professor in Breslau (1921–1926), Kiel (1926–1929) und Hamburg, wo er zuletzt im Jahr 1933/34 als Rektor bzw. Prorektor amtierte. In dieser Funktion hielt er am 11. November 1933 eine der Ansprachen beim Bekenntnis der Professoren an den deutschen Universitäten und Hochschulen zu Adolf Hitler und dem nationalsozialistischen Staat. Gleichwohl wandte er sich in der Folgezeit gegen die Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien in der nationalsozialistischen Justiz, insbesondere der Wehrjustiz.
Gleichwohl wandte er sich in der Folgezeit gegen die Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien in der nationalsozialistischen Justiz, insbesondere der Wehrjustiz.


Von 1935 bis 1945 lehrte Schmidt als ordentlicher Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig. Während des Zweiten Weltkrieges diente er zeitweilig als Kriegsgerichtsrat bzw. Oberfeldrichter und geriet 1945 in amerikanische Kriegsgefangenschaft.
In Hamburg war Schmidt nebenamtlicher Richter am Oberlandesgericht (1929-1935).


Bereits 1945 bis 1948 war er wieder ordentlicher Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Georg-August-Universität Göttingen und wurde 1948 als Nachfolger Gustav Radbruchs an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg berufen, wo er 1952/53 erneut zum Rektor gewählt wurde. Neben seiner Lehrtätigkeit beteiligte er sich als Leiter der Kommission für Wirtschaftsstrafrecht beim Wirtschaftsrat (1947–49) sowie als Mitglied der Großen Strafrechtskommission (1954–59) an der Strafrechtsreform der Bundesrepublik Deutschland. Schmidt verfasste Standardwerke der deutschen Rechtswissenschaft.
Von 1939-1945 war er zudem Kriegsgerichtsrat bzw. Oberfeldrichter.
 
Nach kurzer amerikanischer Kriegsgefangenschaft war Schmidt 1945 bis 1948 wieder ordentlicher Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Georg-August-Universität Göttingen und wurde 1948 als Nachfolger Gustav Radbruchs an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg berufen, wo er 1952/53 erneut zum Rektor gewählt wurde.
 
Neben seiner Lehrtätigkeit beteiligte er sich als Leiter der Kommission für Wirtschaftsstrafrecht beim Wirtschaftsrat (1947–49) sowie als Mitglied der Großen Strafrechtskommission (1954–59) an der Strafrechtsreform der Bundesrepublik Deutschland.


== Veröffentlichungen von Eberhard Schmdidt ==
== Veröffentlichungen von Eberhard Schmdidt ==
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