Eberhard Schmidhäuser: Unterschied zwischen den Versionen

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Eberhard Schmidhäuser (*10.10.1920 in Stuttgart; 2004) war Strafrechtsprofessor in Hamburg. Kindheit und Jugend verbrachte Schmidhäuser in Heilbronn, wo sein Vater seit 1924 die Strafanstalten leitete. Während seines Wehrdienstes begann der Russlandfeldzug, an dessen erstem Tag Schmidhäuser so schwer verwundet wurde, dass er über ein Jahr in Lazaretten verbrachte. Er begann vom Lazarett aus ein Studium in Stuttgart, dann von seinem Ersatztruppenteil aus in Straßburg das Jurastudium.
Eberhard Schmidhäuser (*10.10.1920 in Stuttgart; 2004) war seit 1963 Strafrechtsprofessor in Hamburg. Kindheit und Jugend verbrachte Schmidhäuser in Heilbronn, wo sein Vater seit 1924 die Strafanstalten leitete. Während seines Wehrdienstes begann der Russlandfeldzug, an dessen erstem Tag Schmidhäuser so schwer verwundet wurde, dass er über ein Jahr in Lazaretten verbrachte. Er begann vom Lazarett aus ein Studium in Stuttgart, dann von seinem Ersatztruppenteil aus in Straßburg das Jurastudium.


Seine Reflexionen über den „Sinn der Strafe“ (1963) lenken den Blick u.a. "auf das Bild der Strafe, die Phänomene in ihrer historischen
Spannweite – von der entsetzlich grausamen Hinrichtung eines Königsmörders im 18. Jahrhundert über den Vollzug einer langen Freiheitsstrafe in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts, die mit der offenbar gelungenen Resozialisierung des Täters endete, bis hin zu einer fast verbrechens- und straflosen Gesellschaft, die Stefan Andres in seiner Novelle Wir sind Utopia vorstellt. Dabei geht es Schmidhäuser weniger um den mühsamen Fortschritt – die Utopie ist ohnehin außerhalb des Möglichen – als vielmehr um das Grund-Beunruhigende dieser Extreme" (Köhler 2004).
== Zitate ==
== Zitate ==
"Unsere Kinder haben wir […] dazu zu erziehen, Verantwortung zu tragen und Strafe auf sich zu nehmen, ohne daß sie in der Strafe eine Verdammung ihrer Person sehen. Wenn sie gelernt haben, ihre Untaten als etwas, das in uns allen steckt, zu bekennen, dann werden sie auch einer staatlichen Strafe einen Sinn zu geben vermögen: daß sie nicht
"Unsere Kinder haben wir […] dazu zu erziehen, Verantwortung zu tragen und Strafe auf sich zu nehmen, ohne daß sie in der Strafe eine Verdammung ihrer Person sehen. Wenn sie gelernt haben, ihre Untaten als etwas, das in uns allen steckt, zu bekennen, dann werden sie auch einer staatlichen Strafe einen Sinn zu geben vermögen: daß sie nicht

Version vom 6. Januar 2012, 16:29 Uhr

Eberhard Schmidhäuser (*10.10.1920 in Stuttgart; 2004) war seit 1963 Strafrechtsprofessor in Hamburg. Kindheit und Jugend verbrachte Schmidhäuser in Heilbronn, wo sein Vater seit 1924 die Strafanstalten leitete. Während seines Wehrdienstes begann der Russlandfeldzug, an dessen erstem Tag Schmidhäuser so schwer verwundet wurde, dass er über ein Jahr in Lazaretten verbrachte. Er begann vom Lazarett aus ein Studium in Stuttgart, dann von seinem Ersatztruppenteil aus in Straßburg das Jurastudium.

Seine Reflexionen über den „Sinn der Strafe“ (1963) lenken den Blick u.a. "auf das Bild der Strafe, die Phänomene in ihrer historischen Spannweite – von der entsetzlich grausamen Hinrichtung eines Königsmörders im 18. Jahrhundert über den Vollzug einer langen Freiheitsstrafe in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts, die mit der offenbar gelungenen Resozialisierung des Täters endete, bis hin zu einer fast verbrechens- und straflosen Gesellschaft, die Stefan Andres in seiner Novelle Wir sind Utopia vorstellt. Dabei geht es Schmidhäuser weniger um den mühsamen Fortschritt – die Utopie ist ohnehin außerhalb des Möglichen – als vielmehr um das Grund-Beunruhigende dieser Extreme" (Köhler 2004).

Zitate

"Unsere Kinder haben wir […] dazu zu erziehen, Verantwortung zu tragen und Strafe auf sich zu nehmen, ohne daß sie in der Strafe eine Verdammung ihrer Person sehen. Wenn sie gelernt haben, ihre Untaten als etwas, das in uns allen steckt, zu bekennen, dann werden sie auch einer staatlichen Strafe einen Sinn zu geben vermögen: daß sie nicht an ihr zugrunde gehen, sondern an ihr wachsen“ (Vom Sinn der Strafe, 2. Aufl., Göttingen 1971, S. 108).

„Die gedeihliche Existenz jedes staatlichen Gemeinwesens hängt davon ab, daß sich eine Mindestordnung des Zusammenlebens gegen den Egoismus jedes einzelnen notfalls mit Gewalt durchsetzt" (Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch, 2. Aufl., Tübingen 1975, Rn. 3/4).

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