Diskussion:Polizei (Deutschland): Unterschied zwischen den Versionen

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Der Artikel ist gut und nur minimal zu lang. Allerdings ist es nicht richtig, dass in diesem Bereich Bundesrecht Landesrecht bricht. Sondern: für den Bereich der Bundespolizei gilt Bundesrecht und für den der Landespolizei Landesrecht. Nur das Grundgesetz steht über dem Landes- und Bundesrecht[[Benutzer:Woozle|Woozle]] 15:51, 8. Sep 2009 (CEST)
Der Artikel ist gut und nur minimal zu lang. Allerdings ist es nicht richtig, dass in diesem Bereich Bundesrecht Landesrecht bricht. Sondern: für den Bereich der Bundespolizei gilt Bundesrecht und für den der Landespolizei Landesrecht. Nur das Grundgesetz steht über dem Landes- und Bundesrecht[[Benutzer:Woozle|Woozle]] 15:51, 8. Sep 2009 (CEST)
Sehe diesen Grundsatz schon als Kollisionsregel, die ja nicht immer uninteressant beim polizeilichen Handeln ist...z.B. das Niedersächsische Lotteriegesetz ist Landesrecht, demgegenüber steht der § 284 StGB (illegales Glückspiel) - also Bundesrecht. Oder der Bereich Jugendschutz (Bundesrecht) - demgegenüber das Gefahrenabwehrrecht der Länder...beim "Einschreiten" sollte Polizei also wissen wonach sie handeln muss...werde noch ein wenig gedanklich daran basteln...;-)--[[Benutzer:BAJ1822|BAJ1822]] 21:41, 8. Sep 2009 (CEST)
habe den Bereich Beamtentum aus dem Part der Besonderheiten gelöscht, er befand sich inhaltlich bereits im letzten Unterpunkt und hilft mir damit zu einer leichten Textverschlankung ---[[Benutzer:BAJ1822|BAJ1822]] 21:41, 8. Sep 2009 (CEST)

Version vom 8. September 2009, 21:41 Uhr

Ich habe das Bild "Polizeistation" am Ende des Lit.verzeichnisses gelöscht. Ich überarbeite den Artikel derzeit - denke, das Bild passt nicht so gut zu der zu erklärenden Begrifflichkeit "Polizei". -- BAJ1822 21:18, 22. Jun 2009 (CEST)

...bastel, streiche und ergänze einfach mal weiter...--BAJ1822 20:39, 24. Jun 2009 (CEST)

Der Artikel ist gut und nur minimal zu lang. Allerdings ist es nicht richtig, dass in diesem Bereich Bundesrecht Landesrecht bricht. Sondern: für den Bereich der Bundespolizei gilt Bundesrecht und für den der Landespolizei Landesrecht. Nur das Grundgesetz steht über dem Landes- und BundesrechtWoozle 15:51, 8. Sep 2009 (CEST)

Sehe diesen Grundsatz schon als Kollisionsregel, die ja nicht immer uninteressant beim polizeilichen Handeln ist...z.B. das Niedersächsische Lotteriegesetz ist Landesrecht, demgegenüber steht der § 284 StGB (illegales Glückspiel) - also Bundesrecht. Oder der Bereich Jugendschutz (Bundesrecht) - demgegenüber das Gefahrenabwehrrecht der Länder...beim "Einschreiten" sollte Polizei also wissen wonach sie handeln muss...werde noch ein wenig gedanklich daran basteln...;-)--BAJ1822 21:41, 8. Sep 2009 (CEST)

habe den Bereich Beamtentum aus dem Part der Besonderheiten gelöscht, er befand sich inhaltlich bereits im letzten Unterpunkt und hilft mir damit zu einer leichten Textverschlankung ---BAJ1822 21:41, 8. Sep 2009 (CEST)