Carl August Tittmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Carl August Tittmann (* 12. September 1775 in Wittenberg; † 14. Juni 1834 in Dresden) war ein deutscher Strafrechtswissenschaftler ("Kriminalist").
'''Carl August Tittmann''' (* 12. September 1775 in Wittenberg; † 14. Juni 1834 in Dresden) war ein deutscher [[Strafrecht]]swissenschaftler ("Kriminalist"). Für ihn wie viele seiner Zeitgenossen - darunter alle, die sich an der Kant'schen Rechtslehre orientierten - war die Strafrechtswissenschaft als rein philosophische Angelegenheit eine Wissenschaft, die sich allein am Gesetz der Vernunft zu orientieren und daraus ein vernunftgemäßes Rechtssystem zu konstruieren habe.


== Leben ==
== Leben ==


Nach Studien in Leipzig und Göttingen lehrte er an der Universität Leipzig Straf- und Staatswissenschaften. 1798 veröffentlichte er den „Versuch über die wissenschaftliche Behandlung des peinlichen Rechts“ und 1800 die „Grundlinien der Staatsrechtswissenschaft und der deutschen Strafgesetzkunde“. 1807 wurde er sächsischer Hof- und Justizrat in Dresden und 1812 zum geheimen Referendar ernannt. Er verfasste das vierbändige „Handbuch der Strafrechtswissenschaft und Strafrechtskunde“ und den „Entwurf eines Strafgesetzbuches für das Königreich Sachsen“. 1817 veröffentlichte er „Die Strafrechtspflege in völkerrechtlicher Rücksicht mit besonderer Beziehung auf die deutschen Bundesstaaten“. Nachdem er für seine Söhne die „Regeln über das Verhalten der Studenten bei der Erlernung der Wissenschaft auf der Universität“ verfasst hatte, behandelte seine letzte Arbeit (1833) die „Geschichte der deutschen Strafgesetze“.
Tittmann lehrte an der Universität Leipzig Straf- und Staatswissenschaften. 1798 veröffentlichte er den „Versuch über die wissenschaftliche Behandlung des peinlichen Rechts“ und 1800 die „Grundlinien der Staatsrechtswissenschaft und der deutschen Strafgesetzkunde“. 1807 wurde er sächsischer Hof- und Justizrat in Dresden und dort auch 1812 zum geheimen Referendar ernannt.


Er verfasste das vierbändige „Handbuch der Strafrechtswissenschaft und der deutschen Strafgesetzkunde“ und den „Entwurf eines Strafgesetzbuches für das Königreich Sachsen“. 1817 veröffentlichte er „Die Strafrechtspflege in völkerrechtlicher Rücksicht mit besonderer Beziehung auf die deutschen Bundesstaaten“. Nachdem er für seine Söhne die „Regeln über das Verhalten der Studenten bei der Erlernung der Wissenschaft auf der Universität“ verfasst hatte, behandelte seine letzte Arbeit (1833) die „Geschichte der deutschen Strafgesetze“.


== Werke (Auswahl) ==
== Werke (Auswahl) ==


„de delictis in vices mentis humanae commissis“ Leipzig 1795
*''„de delictis in vices mentis humanae commissis“'' Leipzig 1795
„de ambitu et limitibus juris supreamae inspectionis e natura et principiis juris etc. ponendis“, Göttingen
*''„de ambitu et limitibus juris supreamae inspectionis e natura et principiis juris etc. ponendis“'', Göttingen
„Handbuch der Strafrechtswissenschaft und Strafrechtskunde“ 4 Bände Halle 1807; 2. Auflage 3 Bände 1822
*''„Handbuch der Strafrechtswissenschaft und der deutschen Strafgesetzkunde“'' 4 Bände Halle 1807; 2. Auflage 3 Bände 1822
„Ueber die Grenzen des Philosophierens in einem System der Strafrechtswissenschaft und Strafrechtskunde“, Leipzig 1802
*''„Ueber die Grenzen des Philosophierens in einem System der Strafrechtswissenschaft und Strafrechtskunde“'', Leipzig 1802
„Entwurf eines Strafgesetzbuches für das Königreich Sachsen“ 2. Bände Meißen 1813
*''„Entwurf eines Strafgesetzbuches für das Königreich Sachsen“'' 2. Bände Meißen 1813
„Ueber Vertheilung der Einquartierungslast“ Dresden 1813
*''„Rechtliche Bemerkungen über das Recht der Eroberung und Erwerbung im Kriege“'' 1814
„Rechtliche Bemerkungen über das Recht der Eroberung und Erwerbung im Kriege“ 1814
*''„Die Strafrechtspflege in völkerrechtlicher Rücksicht mit besonderer Beziehung auf die deutschen Bundesstaaten“'' Dresden 1817
„Die Strafrechtspflege in völkerrechtlicher Rücksicht mit besonderer Beziehung auf die deutschen Bundesstaaten“ Dresden 1817
*''„Regeln über das Verhalten der Studenten bei der Erlernung der Wissenschaft auf der Universität“'', Halle 1831
“Pyrmont“ Meißen 1825
*''„Geschichte der deutschen Strafgesetze“'', Leipzig 1833
„Regeln über das verhalten der Studenten bei der Erlernung der Wissenschaft auf der Universität“, Halle 1831
„Geschichte der deutschen Strafgesetze“, Leipzig 1833
Literatur [Bearbeiten]


Christoph Johann Gottfried Heymann: Dresdens neuerlich verstorbene theils ietzt lebende Schriftsteller und Künstler. Waltherische Hofbuchhandlung, Dresden, 1809, S. 78
== Literatur ==
Karl August Tittmann. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 38, Duncker & Humblot, Leipzig 1894, S. 388.
Weblinks [Bearbeiten]


Literatur von und über Karl August Tittmann im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
*Christoph Johann Gottfried Heymann: ''Dresdens neuerlich verstorbene theils ietzt lebende Schriftsteller und Künstler''. Waltherische Hofbuchhandlung, Dresden, 1809, S. 78
*[http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00008396/images/index.html?seite=390 Karl August Tittmann. In: ''Allgemeine Deutsche Biographie (ADB)''. Band 38, Duncker & Humblot, Leipzig 1894, S. 388.]
 
== Weblinks ==
 
*Literatur von und über Karl August Tittmann im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
*[http://de.wikipedia.org/wiki/http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_August_Tittmann Artikel über Karl August Tittmann in der deutschsprachigen Wikipedia]
 
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Aktuelle Version vom 30. März 2022, 18:29 Uhr

Carl August Tittmann (* 12. September 1775 in Wittenberg; † 14. Juni 1834 in Dresden) war ein deutscher Strafrechtswissenschaftler ("Kriminalist"). Für ihn wie viele seiner Zeitgenossen - darunter alle, die sich an der Kant'schen Rechtslehre orientierten - war die Strafrechtswissenschaft als rein philosophische Angelegenheit eine Wissenschaft, die sich allein am Gesetz der Vernunft zu orientieren und daraus ein vernunftgemäßes Rechtssystem zu konstruieren habe.

Leben

Tittmann lehrte an der Universität Leipzig Straf- und Staatswissenschaften. 1798 veröffentlichte er den „Versuch über die wissenschaftliche Behandlung des peinlichen Rechts“ und 1800 die „Grundlinien der Staatsrechtswissenschaft und der deutschen Strafgesetzkunde“. 1807 wurde er sächsischer Hof- und Justizrat in Dresden und dort auch 1812 zum geheimen Referendar ernannt.

Er verfasste das vierbändige „Handbuch der Strafrechtswissenschaft und der deutschen Strafgesetzkunde“ und den „Entwurf eines Strafgesetzbuches für das Königreich Sachsen“. 1817 veröffentlichte er „Die Strafrechtspflege in völkerrechtlicher Rücksicht mit besonderer Beziehung auf die deutschen Bundesstaaten“. Nachdem er für seine Söhne die „Regeln über das Verhalten der Studenten bei der Erlernung der Wissenschaft auf der Universität“ verfasst hatte, behandelte seine letzte Arbeit (1833) die „Geschichte der deutschen Strafgesetze“.

Werke (Auswahl)

  • „de delictis in vices mentis humanae commissis“ Leipzig 1795
  • „de ambitu et limitibus juris supreamae inspectionis e natura et principiis juris etc. ponendis“, Göttingen
  • „Handbuch der Strafrechtswissenschaft und der deutschen Strafgesetzkunde“ 4 Bände Halle 1807; 2. Auflage 3 Bände 1822
  • „Ueber die Grenzen des Philosophierens in einem System der Strafrechtswissenschaft und Strafrechtskunde“, Leipzig 1802
  • „Entwurf eines Strafgesetzbuches für das Königreich Sachsen“ 2. Bände Meißen 1813
  • „Rechtliche Bemerkungen über das Recht der Eroberung und Erwerbung im Kriege“ 1814
  • „Die Strafrechtspflege in völkerrechtlicher Rücksicht mit besonderer Beziehung auf die deutschen Bundesstaaten“ Dresden 1817
  • „Regeln über das Verhalten der Studenten bei der Erlernung der Wissenschaft auf der Universität“, Halle 1831
  • „Geschichte der deutschen Strafgesetze“, Leipzig 1833

Literatur

Weblinks