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Zu der in der öffentlichen Diskussion immer wieder auftauchenden Forderung, der Staat dürfe kein noch so unbedeutendes rechtswidriges Verhalten sehenden Auges dulden und man müsse den Anfängen wehren, äußert sich auch ''Kühne (2002, S. 20 f.)'': Diese Ansicht sei in doppelter Hinsicht schief. Zunächst reiche es aus, sich diesbzüglich auf das gute, alte Legalitätsprinzip zu berufen. Der Zero Tolerance bedürfe es hierbei nicht. Zum anderen verkenne eine solche Argumentation, dass die Verfahrenswirklichkeit seit jeher vom Opportunitätsprinzip regiert werde. Würden die Staatsanwaltschaften nicht rund 60% aller Verfahren einstellen, wäre die Justiz im Strafrechtsbereich schon längst zusammengebrochen. Als ressourcensparendes Instrument habe das Einstellungsverhalten der Staatsanwaltschaften die das Legalitätsprinzip beschwörenden Rechtspolitiker offenbar noch nie beunruhigt. Immerhin werde ein weiterer Aspekt der Zero Tolerance deutlich: Das Opportunitätsprinzip werde in Frage gestellt; man müsse es mit Einführung dieser Strategie abschaffen. Folglich müsse man auch die rechtsethischen und verfassungsrechtlichen Gründe, auf denen das Opportunitätsprinzip beruhe, ignorieren. Schließlich sei dieses Prinzip getragen von dem tiefen Wissen um die Unfähigkeit des Menschen zur Perfektion und zum anderen vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Lezterer erlaube im Strafrecht nur solche Verfolgungen, bei denen der Verfolgungs- und Vollstreckungsaufwand nicht im groben Missverhältnis zum Anlass stünden. Demgegenüber betone Zero Tolerance das Faktum der Normverletzung und skandalisiere es. Nicht mehr Täter und Opfer, sondern der Anschlag auf die bürgerliche Ordnung, auf die Unverbrüchlichkeit des Rechts, gerate dabei ins Zentrum der rechtpolitischen Betrachtung. Schließlich müsse man bei allen derartigen Debatten auch immer im Auge haben, dass in New York selbst nach dem Rückgang der Kriminalitätszahlen Zustände bestünden, die bei uns als überaus besorgniserregend angesehen würden. Selbst nach Halbierung der Rate der Tötungsdelikte in New York sei diese immer noch 15-fach höher als der entsprechende deutsche Wert.
Was die Debatte in Deutschland anbelangt, nach dem Vorbild der Zero Tolerance vorzugehen, um den Anfängen zu wehren, vertritt ''Kühne (2002, S. 20 f.)'' die Ansicht, dass es dessen nicht bedürfe. Eine solche Diskussion verkenne, dass die Verfahrenswirklichkeit seit jeher vom Opportunitätsprinzip regiert werde. Würden die Staatsanwaltschaften nicht rund 60% aller Verfahren einstellen, wäre die Justiz im Strafrechtsbereich schon längst zusammengebrochen. Schließlich müsse man bei derartigen Debatten auch immer im Auge haben, dass in New York selbst nach dem Rückgang der Kriminalitätszahlen Zustände bestünden, die bei uns als überaus besorgniserregend angesehen würden. Selbst nach Halbierung der Rate der Tötungsdelikte in New York sei diese immer noch 15-fach höher als der entsprechende deutsche Wert.


==Literatur==
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