Body-Cams: Unterschied zwischen den Versionen

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Inhaltsverzeichnis


1.Allgemeines
1.1.Etymologie
1.2.Definition
2.Body-Cams im Polizeieinsatz
2.1.Verbreitung von Body-Cams
2.2.Body-Cams in Deutschland
3.Mögliche Effekte von Body-Cams
3.1.Studien zu Body-Cams
3.2.Aktuelle Diskussion
4.Kriminologische Relevanz
5.Literatur
6.Weblinks


 
=Allgemeines =
Inhaltsverzeichnis
 
1. Allgemeines
Body-Cams sind Videokameras, die an der Uniform von Polizeieinsatzkräften sichtbar befestigt werden.
Body-Cams sind Videokameras, die an der Uniform von Polizeieinsatzkräften sichtbar befestigt werden.
1.1. Etymologie
==Etymologie ==
Das Kunstwort Body-Cam setzt sich aus den englischen Begriffen Body (deutsch: Körper) und Cam (kurz für Camera; deutsch: Kamera) zusammen und lässt sich als Körperkamera übersetzen. Eine andere geläufige Bezeichnung lautet wegen ihrer Tragweise Schulterkamera.
Das Kunstwort Body-Cam setzt sich aus den englischen Begriffen Body (deutsch: Körper) und Cam (kurz für Camera; deutsch: Kamera) zusammen und lässt sich als Körperkamera übersetzen. Eine andere geläufige Bezeichnung lautet wegen ihrer Tragweise Schulterkamera.
In der englischsprachigen Literatur werden laut Zander (2016: 14) folgende Begriffe häufig verwendet:
In der englischsprachigen Literatur werden laut Zander (2016: 14) folgende Begriffe häufig verwendet:
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- Head Camera (deutsch: Kopfkamera)
- Head Camera (deutsch: Kopfkamera)


 
==Definition ==
1.2. Definition
Mit Body-Cams werden Bild- und Tonaufnahmen von polizeilichen Einsatzsituationen gefertigt, übertragen und/oder gespeichert. Die so produzierte Videodokumentation kann anschließend als Beweismittel im Strafverfahren sowie zur Rekonstruktion einer Einsatzsituation dienen.  
Mit Body-Cams werden Bild- und Tonaufnahmen von polizeilichen Einsatzsituationen gefertigt, übertragen und/oder gespeichert. Die so produzierte Videodokumentation kann anschließend als Beweismittel im Strafverfahren sowie zur Rekonstruktion einer Einsatzsituation dienen.  
Mithilfe von Body-Cams kann sich ein Gericht oder eine sonstige dritte Person ein wertneutraleres Bild vom Verhalten des Bürgers und der Polizeieinsatzkräfte machen, ohne sich ausschließlich auf die Angaben der Situationsbeteiligten verlassen zu müssen. Eine sachgemäße Anwendung von Body-Cams könnte also die Polizeiarbeit objektiver und für den Bürger transparenter machen, was zu weniger Zwangsmaßnahmen durch die Polizei und zu weniger Beschwerden über die Polizei führen könnte (vgl. Zander 2016: 13f).
Mithilfe von Body-Cams kann sich ein Gericht oder eine sonstige dritte Person ein wertneutraleres Bild vom Verhalten des Bürgers und der Polizeieinsatzkräfte machen, ohne sich ausschließlich auf die Angaben der Situationsbeteiligten verlassen zu müssen. Eine sachgemäße Anwendung von Body-Cams könnte also die Polizeiarbeit objektiver und für den Bürger transparenter machen, was zu weniger Zwangsmaßnahmen durch die Polizei und zu weniger Beschwerden über die Polizei führen könnte (vgl. Zander 2016: 13f).
An Body-Cams werden hohe technische Anforderungen gestellt. So müssen sie in allen denkbaren Polizeieinsatzsituationen verwertbare Bild- und Tonaufzeichnungen aufnehmen können. Weiterhin müssen sie stabil gebaut und mit einer ausreichenden Speicherkapazität und Akkulaufzeit ausgestattet sein. Anderenfalls könnte die Videoaufnahme während einer kritischen Einsatzsituation abbrechen oder unbrauchbar sein.  
An Body-Cams werden hohe technische Anforderungen gestellt. So müssen sie in allen denkbaren Polizeieinsatzsituationen verwertbare Bild- und Tonaufzeichnungen aufnehmen können. Weiterhin müssen sie stabil gebaut und mit einer ausreichenden Speicherkapazität und Akkulaufzeit ausgestattet sein. Anderenfalls könnte die Videoaufnahme während einer kritischen Einsatzsituation abbrechen oder unbrauchbar sein.  
Des Weiteren muss die verwendete Software Manipulationsversuche der aufgenommenen Videos unmöglich machen. Anderenfalls könnten Body-Cam nutzende Personen ihr eigenes Fehlverhalten kaschieren, indem sie einzelne Videos verändern oder ganz löschen. Die gespeicherten Dateien müssen aus Datenschutzgründen verschlüsselt abgespeichert werden, damit sie für unberechtigte Dritte unbrauchbar sind.
Des Weiteren muss die verwendete Software Manipulationsversuche der aufgenommenen Videos unmöglich machen. Anderenfalls könnten Body-Cam nutzende Personen ihr eigenes Fehlverhalten kaschieren, indem sie einzelne Videos verändern oder ganz löschen. Die gespeicherten Dateien müssen aus Datenschutzgründen verschlüsselt abgespeichert werden, damit sie für unberechtigte Dritte unbrauchbar sind.
2. Body-Cams im Polizeieinsatz
=Body-Cams im Polizeieinsatz=
Der technische Fortschritt ermöglichte die heutige Verbreitung, die Leistungsfähigkeit und die Kompaktheit von Videokamerasystemen. Polizeiliche Videoüberwachung im weiteren Rahmen wird bereits seit den 1950er–Jahren eingesetzt; die offizielle umfassende Nutzung echter Body-Cams begann jedoch erst im November 2005 in England. Infolgedessen kam es in weiteren Städten Großbritanniens, in den USA, Australien, Kanada, den Niederlanden, Österreichs und auch in Deutschland zu Trageversuchen, Testverfahren und Untersuchungen.
Der technische Fortschritt ermöglichte die heutige Verbreitung, die Leistungsfähigkeit und die Kompaktheit von Videokamerasystemen. Polizeiliche Videoüberwachung im weiteren Rahmen wird bereits seit den 1950er–Jahren eingesetzt; die offizielle umfassende Nutzung echter Body-Cams begann jedoch erst im November 2005 in England. Infolgedessen kam es in weiteren Städten Großbritanniens, in den USA, Australien, Kanada, den Niederlanden, Österreichs und auch in Deutschland zu Trageversuchen, Testverfahren und Untersuchungen.
2.1. Verbreitung von Body-Cams
==Verbreitung von Body-Cams==
Eine genaue Anzahl der Body-Cams im polizeilichen Einsatz ist nicht bekannt (Zander 2016: 19). In Großbritannien und den USA wurden jedoch einige der Trageversuche durchgeführt. In deren Folge wurden offizielle Ankündigungen zur Einführung von Body-Cams veröffentlicht. So hat der Bürgermeister von London die Anschaffung von 22.000 Body-Cams (London 2015) und die US-Regierung die Mitfinanzierung der Beschaffung von 50.000 Body-Cams angekündigt (White House 2014).
Eine genaue Anzahl der Body-Cams im polizeilichen Einsatz ist nicht bekannt (Zander 2016: 19). In Großbritannien und den USA wurden jedoch einige der Trageversuche durchgeführt. In deren Folge wurden offizielle Ankündigungen zur Einführung von Body-Cams veröffentlicht. So hat der Bürgermeister von London die Anschaffung von 22.000 Body-Cams (London 2015) und die US-Regierung die Mitfinanzierung der Beschaffung von 50.000 Body-Cams angekündigt (White House 2014).
2.2. Body-Cams in Deutschland
==Body-Cams in Deutschland==
Hessen war das erste deutsche Bundesland, dessen Polizeibehörde Body-Cams in einem Pilotprojekt von Mai 2013 bis Oktober 2014 testete (HMdIS 2014). Es erfolgten weitere Trageversuche bei der Bundespolizei und Polizeibehörden anderer Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern (Bayerisches Staatsministerium des Innern 2016) und Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 2016).
Hessen war das erste deutsche Bundesland, dessen Polizeibehörde Body-Cams in einem Pilotprojekt von Mai 2013 bis Oktober 2014 testete (HMdIS 2014). Es erfolgten weitere Trageversuche bei der Bundespolizei und Polizeibehörden anderer Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern (Bayerisches Staatsministerium des Innern 2016) und Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 2016).
Der Einsatz von Body-Cams kann in Deutschland einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen, das sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ergibt (vgl. Kipker/Gärtner 2015). Demzufolge müssen die Polizeigesetze der jeweiligen Bundesländer zum Einsatz von Body-Cams überprüft und gegebenenfalls geändert werden. So kam es beispielsweise bereits in Hessen zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, um den polizeilichen Einsatz von Body-Cams zu ermöglichen (HmdIS 2015).
Der Einsatz von Body-Cams kann in Deutschland einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen, das sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ergibt (vgl. Kipker/Gärtner 2015). Demzufolge müssen die Polizeigesetze der jeweiligen Bundesländer zum Einsatz von Body-Cams überprüft und gegebenenfalls geändert werden. So kam es beispielsweise bereits in Hessen zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, um den polizeilichen Einsatz von Body-Cams zu ermöglichen (HmdIS 2015).
Es werden zurzeit etwa einhundert Body-Cams in Deutschland eingesetzt (vgl. Zander 2016: 19-20).
Es werden zurzeit etwa einhundert Body-Cams in Deutschland eingesetzt (vgl. Zander 2016: 19-20).


3. Mögliche Effekte von Body-Cams
=Mögliche Effekte von Body-Cams=
Es gibt verschiedene Argumentationen, die für Body-Cams sprechen. Die Befürworter stimmen darin überein, dass sie von rational denkenden Menschen ausgehen, die so ihr Verhalten, während sie gefilmt werden, eher an die sozialen Normen und Gesetze anpassen. Daher soll es durch die Benutzung von Body-Cams zu weniger strafbaren Handlungen in polizeilichen Maßnahmen kommen.
Es gibt verschiedene Argumentationen, die für Body-Cams sprechen. Die Befürworter stimmen darin überein, dass sie von rational denkenden Menschen ausgehen, die so ihr Verhalten, während sie gefilmt werden, eher an die sozialen Normen und Gesetze anpassen. Daher soll es durch die Benutzung von Body-Cams zu weniger strafbaren Handlungen in polizeilichen Maßnahmen kommen.
Interessant ist dabei der Vergleich zwischen den Argumenten von Body-Cam-Unterstützern in Deutschland und den USA. Die deutsche Polizei soll infolge der angenommenen Abschreckungswirkung von Body-Cams vor potenziellen Angreifern geschützt werden, da die Videografie einer Attacke gegen die Polizei gerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Dadurch käme es beim Einsatz von Body-Cams zu weniger Angriffen auf Polizeibeamte.
Interessant ist dabei der Vergleich zwischen den Argumenten von Body-Cam-Unterstützern in Deutschland und den USA. Die deutsche Polizei soll infolge der angenommenen Abschreckungswirkung von Body-Cams vor potenziellen Angreifern geschützt werden, da die Videografie einer Attacke gegen die Polizei gerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Dadurch käme es beim Einsatz von Body-Cams zu weniger Angriffen auf Polizeibeamte.
Die US-amerikanische Argumentation für die Anschaffung von Body-Cams kommt eher aus bürgerrechtlicher Richtung, wobei Body-Cams als "Kontrollinstrument" (Zander 2016: S. 12) der Polizei gesehen werden. So soll das Handeln der Polizeibeamten gegenüber den Bürgern überwacht werden. Dadurch könnte es zu einer gewissenhafteren Polizeiarbeit und damit zu weniger Bürgerrechtsverstößen und Beschwerden über die Polizei kommen.
Die US-amerikanische Argumentation für die Anschaffung von Body-Cams kommt eher aus bürgerrechtlicher Richtung, wobei Body-Cams als "Kontrollinstrument" (Zander 2016: S. 12) der Polizei gesehen werden. So soll das Handeln der Polizeibeamten gegenüber den Bürgern überwacht werden. Dadurch könnte es zu einer gewissenhafteren Polizeiarbeit und damit zu weniger Bürgerrechtsverstößen und Beschwerden über die Polizei kommen.


3.1. Studien zu Body-Cams
==Studien zu Body-Cams==
Bei etlichen Trageversuchen wurden Evaluationsstudien zur Wirksamkeit von Body-Cams durchgeführt. Dabei wurden beispielsweise die Veränderung der Art und Intensität der polizeilichen Arbeit, die Häufigkeit der polizeilichen Zwangsmaßnahmen, die Anzahl der Beschwerden über die Polizei und die Menge der Angriffe auf Polizeibeamte mit und ohne Body-Cam untersucht.
Bei etlichen Trageversuchen wurden Evaluationsstudien zur Wirksamkeit von Body-Cams durchgeführt. Dabei wurden beispielsweise die Veränderung der Art und Intensität der polizeilichen Arbeit, die Häufigkeit der polizeilichen Zwangsmaßnahmen, die Anzahl der Beschwerden über die Polizei und die Menge der Angriffe auf Polizeibeamte mit und ohne Body-Cam untersucht.
Jens Zander (2016) hat im Rahmen einer Meta-Evaluation acht unterschiedlich aussagekräftige internationale Studien untersucht und dabei die bisher wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse zur Wirkung von Body-Cams konkretisiert. So konnte in einer 2013 durchgeführten Studie in Rialto (USA) eine Reduzierung polizeilicher Zwangsmaßnahmen festgestellt werden.  
Jens Zander (2016) hat im Rahmen einer Meta-Evaluation acht unterschiedlich aussagekräftige internationale Studien untersucht und dabei die bisher wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse zur Wirkung von Body-Cams konkretisiert. So konnte in einer 2013 durchgeführten Studie in Rialto (USA) eine Reduzierung polizeilicher Zwangsmaßnahmen festgestellt werden.  
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  „We have two main results. First there was no overall discernible effect of using BWVs on police use of force. Second, cameras increased the likehood of an officer being assaulted during a shift compared to not wearing the cameras. […] The overall result was that there were no significant differences between treatment and control arms (About use of force). […] The rate of assaults against officers per 1000 arrests was 15% higher when cameras were present." (Ariel et al: S. 7-8)
  „We have two main results. First there was no overall discernible effect of using BWVs on police use of force. Second, cameras increased the likehood of an officer being assaulted during a shift compared to not wearing the cameras. […] The overall result was that there were no significant differences between treatment and control arms (About use of force). […] The rate of assaults against officers per 1000 arrests was 15% higher when cameras were present." (Ariel et al: S. 7-8)
Bei den bisherigen Studien ist unklar, ob die Nutzung einer Body-Cam nun das Verhalten des Bürgers oder der Polizeibeamten verändert. Der aktuelle Stand der Forschung kann zur Zeit keine eindeutigen Aussagen zum Nutzen von Body-Cams belegen, weswegen weitere empirische Studien notwendig sind.
Bei den bisherigen Studien ist unklar, ob die Nutzung einer Body-Cam nun das Verhalten des Bürgers oder der Polizeibeamten verändert. Der aktuelle Stand der Forschung kann zur Zeit keine eindeutigen Aussagen zum Nutzen von Body-Cams belegen, weswegen weitere empirische Studien notwendig sind.
3.2. Aktuelle Diskussion
==Aktuelle Diskussion==
Zum Einsatz von Body-Cams gibt es in der aktuellen politischen Diskussion noch zahlreiche offene Fragen. So ist zum Beispiel in Klärung, ob und wie Body-Cams in die Grundrechte der Menschen eingreifen und wodurch dieser Eingriff gerechtfertigt ist. Weiterhin gibt es noch etliche datenschutzrechtliche Bedenken. Außerdem entsteht ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand bei der Übertragung und Auswertung der mit Body-Cams gefertigten Videos, was eine personelle Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden darstellen würde.
Zum Einsatz von Body-Cams gibt es in der aktuellen politischen Diskussion noch zahlreiche offene Fragen. So ist zum Beispiel in Klärung, ob und wie Body-Cams in die Grundrechte der Menschen eingreifen und wodurch dieser Eingriff gerechtfertigt ist. Weiterhin gibt es noch etliche datenschutzrechtliche Bedenken. Außerdem entsteht ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand bei der Übertragung und Auswertung der mit Body-Cams gefertigten Videos, was eine personelle Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden darstellen würde.
Zur bürgerlichen Akzeptanz von Body-Cams wurde eine Online-Umfrage bei YouGov durchgeführt. Dabei stimmten von 1286 deutschen Personen 71 % für und 20 % gegen den Einsatz von Body-Cams. Bei einer ähnlichen Umfrage wurden 999 in den USA lebende Menschen befragt, wobei 88 % für und 7 % gegen Body-Cams stimmten (vgl. Schmidt 2015).
Zur bürgerlichen Akzeptanz von Body-Cams wurde eine Online-Umfrage bei YouGov durchgeführt. Dabei stimmten von 1286 deutschen Personen 71 % für und 20 % gegen den Einsatz von Body-Cams. Bei einer ähnlichen Umfrage wurden 999 in den USA lebende Menschen befragt, wobei 88 % für und 7 % gegen Body-Cams stimmten (vgl. Schmidt 2015).
4. Kriminologische Relevanz
=Kriminologische Relevanz=
Die Einführung von Body-Cams könnte das Verhältnis zwischen den Menschen und den Strafverfolgungsbehörden verändern. Kipker/Gärtner (2015) befürchten, dass die Nutzung von Body-Cams als Vorwurf der Gewaltbereitschaft und als generelles Misstrauen zwischen Bürger und Polizei verstanden werden könnte.  
Die Einführung von Body-Cams könnte das Verhältnis zwischen den Menschen und den Strafverfolgungsbehörden verändern. Kipker/Gärtner (2015) befürchten, dass die Nutzung von Body-Cams als Vorwurf der Gewaltbereitschaft und als generelles Misstrauen zwischen Bürger und Polizei verstanden werden könnte.  
Auch Zander (2016) gibt eine mögliche problematische zukünftige Entwicklung zu bedenken, denn bei immer weiterer Ausweitung von Videodokumentation als Beweismittel vor Gericht könnte das gesprochene Wort an Wert verlieren, da Videodateien eine eindeutigere Beweisfunktion innehaben.
Auch Zander (2016) gibt eine mögliche problematische zukünftige Entwicklung zu bedenken, denn bei immer weiterer Ausweitung von Videodokumentation als Beweismittel vor Gericht könnte das gesprochene Wort an Wert verlieren, da Videodateien eine eindeutigere Beweisfunktion innehaben.
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5. Literatur
=Literatur=


Ariel, Barak u.a: Wearing body cameras increases assaults against officers and does not reduce police use of force: Results from a global multi-site experiment. In: European Journal of Criminology, Vol. 13(6), 2016: S. 744–755
Ariel, Barak u.a: Wearing body cameras increases assaults against officers and does not reduce police use of force: Results from a global multi-site experiment. In: European Journal of Criminology, Vol. 13(6), 2016: S. 744–755
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=Weblinks=
 
6. Weblinks


Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Body-Cams bei der Bayerischen Polizei, 2016, http://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2016/161028bodycams/ [17.12.2016]
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Body-Cams bei der Bayerischen Polizei, 2016, http://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2016/161028bodycams/ [17.12.2016]
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