Beschaffungskriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Beschaffungskriminalität'''
'''Beschaffungskriminalität'''
1. Definition


Beschaffungskriminalität ist ein Sammelbegriff für Delikte, die in einem Zusammenhang zwischen dem Konsum von Rauschmitteln und deren Abhängigkeit stehen. Es geht um das Beschaffen von Mitteln zur Finanzierung des Konsums (zur Beschaffung von Rauschmitteln). In diesem Zusammenhang werden auch die Begriffe "drogenbezogene Straftaten" oder "Versorgungsdelinquenz" verwandt.
Beschaffungskriminalität ist ein Sammelbegriff für Delikte, die in einem Zusammenhang zwischen dem Konsum von Rauschmitteln und deren Abhängigkeit stehen. Es geht um das Beschaffen von Mitteln zur Finanzierung des Konsums (zur Beschaffung von Rauschmitteln). In diesem Zusammenhang werden auch die Begriffe "drogenbezogene Straftaten" oder "Versorgungsdelinquenz" verwandt.
Beschaffungskriminalität wird dem Deliktsbereich der Rauschgiftkriminalität zugeordnet. Hier muss Beschaffungskriminalität jedoch von der Rubrik der professionellen, profitorienteierten Rauschgiftkriminalität abgegrenzt werden, da sich diese durch den bloßen Gewinnorientierungsgedanken charakterisiert. Täter dieser Rubrik sind sind größtenteils keine Drogenkonsumenten, sondern gehören der organisierten Kriminalität an. Beschaffungskriminalität lässt sich in die folgenden zwei bereiche unterteilen.
1.1 Direkte Beschaffungskriminalität
Man spricht von der direkten Beschaffungskriminalität, wenn die Delikte darauf abzielen, an die Rauschmittel selbst zu gelangen. Darunter fallen Straftaten wie beispielsweise Apothekeneinbrüche, Rezeptfälschungen, oder auch der Diebstahl von Rauschmitteln sowie deren Substitute. Sie werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik separat ausgewiesen.
1.2 Indirekte Beschaffungskriminalität


Beschaffungskriminalität lässt sich in zwei Bereiche unterteilen. Man spricht erstens von der direkten Beschaffungskriminalität, wenn die Delikte darauf abzielen, an die Rauschmittel selbst zu gelangen. Darunter fallen Straftaten wie beispielsweise Apothekeneinbrüche, Rezeptfälschungen oder auch der Diebstahl von Rauschmitteln sowie deren Substitute. Zweitens spricht man von der indirekten oder auch klassischen Beschaffungskriminalität, wenn es um Straftaten wie Diebstahl, Raub, Einbruch sowie den Handel von Betäubungsmitteln geht, also Delikte zur Beschaffung der benötigten finanziellen Mittel.
Von indirekter Beschaffungskriminalität oder auch klassischen Beschaffungskriminalität spricht man,bei Straftaten die der Besorgung von Geldmitteln zur Beschaffung der Droge dienen. Dazu gehören unter anderem Diebstahl, Raub, Einbruch sowie der Handel von Betäubungsmitteln.  


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Version vom 19. Oktober 2007, 22:26 Uhr

Beschaffungskriminalität

1. Definition

Beschaffungskriminalität ist ein Sammelbegriff für Delikte, die in einem Zusammenhang zwischen dem Konsum von Rauschmitteln und deren Abhängigkeit stehen. Es geht um das Beschaffen von Mitteln zur Finanzierung des Konsums (zur Beschaffung von Rauschmitteln). In diesem Zusammenhang werden auch die Begriffe "drogenbezogene Straftaten" oder "Versorgungsdelinquenz" verwandt. Beschaffungskriminalität wird dem Deliktsbereich der Rauschgiftkriminalität zugeordnet. Hier muss Beschaffungskriminalität jedoch von der Rubrik der professionellen, profitorienteierten Rauschgiftkriminalität abgegrenzt werden, da sich diese durch den bloßen Gewinnorientierungsgedanken charakterisiert. Täter dieser Rubrik sind sind größtenteils keine Drogenkonsumenten, sondern gehören der organisierten Kriminalität an. Beschaffungskriminalität lässt sich in die folgenden zwei bereiche unterteilen.

1.1 Direkte Beschaffungskriminalität

Man spricht von der direkten Beschaffungskriminalität, wenn die Delikte darauf abzielen, an die Rauschmittel selbst zu gelangen. Darunter fallen Straftaten wie beispielsweise Apothekeneinbrüche, Rezeptfälschungen, oder auch der Diebstahl von Rauschmitteln sowie deren Substitute. Sie werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik separat ausgewiesen.

1.2 Indirekte Beschaffungskriminalität

Von indirekter Beschaffungskriminalität oder auch klassischen Beschaffungskriminalität spricht man,bei Straftaten die der Besorgung von Geldmitteln zur Beschaffung der Droge dienen. Dazu gehören unter anderem Diebstahl, Raub, Einbruch sowie der Handel von Betäubungsmitteln.

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