Kuriositäten

Für alle, die auch der Meinung sind, dass Wissenschaft eine humorvolle Seite an sich haben kann, wenn man "sie" denn richtig zu lesen weiß...


§ 328 Abs. 2 III StGB "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft.... wer eine nukleare Explosion verursacht."


Wem das dann wohl noch was nützt... ;-)