PamelaR

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b) Es besteht die Gefahr, dass der einziehende Gegenstand bei einer strafrechtswidrigen Tat zum Einsatz kommt, beispielsweise Falschgeld oder gefälschte Urkunden, oder der einziehende Gegenstand stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar (§ 74 Abs.2 Nr.2 StGB). Ein Gegenstand kann gefährlich für die Allgemeinheit sein einerseits aufgrund seiner Beschaffenheit. Dazu gehören beispielsweise Gifte, Sprengstoffe oder radioaktive Stoffe. Andererseits ist gegebenenfalls eine Gefährlichkeit gegeben infolge der Verwendung oder Verbindung mit anderen Gegenständen oder durch die Nachlässigkeit des Inhabers.
b) Es besteht die Gefahr, dass der einziehende Gegenstand bei einer strafrechtswidrigen Tat zum Einsatz kommt, beispielsweise Falschgeld oder gefälschte Urkunden, oder der einziehende Gegenstand stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar (§ 74 Abs.2 Nr.2 StGB). Ein Gegenstand kann gefährlich für die Allgemeinheit sein einerseits aufgrund seiner Beschaffenheit. Dazu gehören beispielsweise Gifte, Sprengstoffe oder radioaktive Stoffe. Andererseits ist gegebenenfalls eine Gefährlichkeit gegeben infolge der Verwendung oder Verbindung mit anderen Gegenständen oder durch die Nachlässigkeit des Inhabers.


Im Rahmen der erweiterten Voraussetzung der Einziehung (§ 74a StGB) dürfen auch Gegenstände eingezogen werden, die - zum Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung über die Einziehung - Dritten gehören oder zustehen. Die Einziehung kann im Einzelnen erfolgen, wenn der tatunbeteiligte Dritte
Im Rahmen der erweiterten Voraussetzung der Einziehung (§ 74a StGB) dürfen auch Gegenstände eingezogen werden, die - zum Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung über die Einziehung - Dritten gehören oder zustehen. Die Einziehung kann im Einzelnen erfolgen, wenn der tatunbeteiligte Dritte
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Nicht unter die Einziehungsvorschrift fallen allerding die sog. Beziehungsgegenstände. Hierbei handelt es sich um Sachen und Rechte, die nicht Werkzeug für oder Produkte der Tat sind, sondern notwendige Gegenstände der Tat selbst. Während bei einem Transport von Betäubungsmitteln die verwendeten Fahrzeuge als Tatmittel/ Tatwerkzeuge dienen, stellen die beförderten Betäubungsmittel selbst Beziehungsobjekte dar.
Nicht unter die Einziehungsvorschrift fallen allerding die sog. Beziehungsgegenstände. Hierbei handelt es sich um Sachen und Rechte, die nicht Werkzeug für oder Produkte der Tat sind, sondern notwendige Gegenstände der Tat selbst. Während bei einem Transport von Betäubungsmitteln die verwendeten Fahrzeuge als Tatmittel/ Tatwerkzeuge dienen, stellen die beförderten Betäubungsmittel selbst Beziehungsobjekte dar.


== Literatur ==
== Literatur ==
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*OLG Düsseldorf, 09.09.1985 - 2 Ws 226-227/85: Verfall bei Ersatzleistungen durch Versicherung. In: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 1986: 5, 222-223
*OLG Düsseldorf, 09.09.1985 - 2 Ws 226-227/85: Verfall bei Ersatzleistungen durch Versicherung. In: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 1986: 5, 222-223
*Schönke, Adolf/ Schröder, Horst: Strafgesetzbuch, Kommentar, Verlag C.H. Beck München 2010, 28. Auflage 2010, ISBN 978-3-406-60404-1
*Schönke, Adolf/ Schröder, Horst: Strafgesetzbuch, Kommentar, Verlag C.H. Beck München 2010, 28. Auflage 2010, ISBN 978-3-406-60404-1
*Weber, Klaus: Betäubungsmittelgesetz, Verordnung zum BtMG, Kommentar, Verlag C.H. Beck München 2009, 3.Auflage 2009
*Weber, Klaus: Betäubungsmittelgesetz, Verordnung zum BtMG, Kommentar, Verlag C.H. Beck München 2009, 3.Auflage 2009, ISBN 978-3-406-58081-9
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