PamelaR

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b)Für den erweiterten Verfall muss die Herkunft des Verfallsgegenstandes aus einer rechtswidrigen Tat nicht hunderprozentig nachgewiesen werden. Gemäß Rechtsvorschrift genügen die Umstände der Annahme bzw. eine gewisse konkrete Wahrscheinlichkeit, dass der betreffende Gegenstand für eine rechtswidrige Tat oder aus ihr erlangt worden ist.
b)Für den erweiterten Verfall muss die Herkunft des Verfallsgegenstandes aus einer rechtswidrigen Tat nicht hunderprozentig nachgewiesen werden. Gemäß Rechtsvorschrift genügen die Umstände der Annahme bzw. eine gewisse konkrete Wahrscheinlichkeit, dass der betreffende Gegenstand für eine rechtswidrige Tat oder aus ihr erlangt worden ist.


== Einziehung ==
== Einziehung ==
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'''Literatur'''
'''Literatur'''


*BGH, Beschluss vom 28.11.2000 - 5 StR 371/00 (LG Kleve): Verfall bei bestehenden Steuerforderungen. In: Neue Juristische Wochenzeitschrift (NJW), 2001: 9, 93-694
*BGH, Beschluss vom 28.11.2000 - 5 StR 371/00 (LG Kleve): Verfall bei bestehenden Steuerforderungen. In: Neue Juristische Wochenzeitschrift (NJW), 2001: 9, 93-694
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*OLG Düsseldorf, 09.09.1985 - 2 Ws 226-227/85: Verfall bei Ersatzleistungen durch Versicherung. In: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 1986: 5, 222-223
*OLG Düsseldorf, 09.09.1985 - 2 Ws 226-227/85: Verfall bei Ersatzleistungen durch Versicherung. In: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 1986: 5, 222-223
*Schönke, Adolf/ Schröder, Horst: Strafgesetzbuch, Kommentar, Verlag C.H. Beck München 2010, 28. Auflage 2010, ISBN 978-3-406-60404-1
*Schönke, Adolf/ Schröder, Horst: Strafgesetzbuch, Kommentar, Verlag C.H. Beck München 2010, 28. Auflage 2010, ISBN 978-3-406-60404-1
*Weber, Klaus: Betäubungsmittelgesetz, Verordnung zum BtMG, Kommentar, Verlag C.H. Beck München 2009, 3.Auflage 2009
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