PamelaR

Beigetreten 26. November 2012
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Inhaltsverzeichnis
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== Zweck der Vermögensabschöpfung ==
== Zweck der Vermögensabschöpfung ==
Hinweise auf den Zweck finden sich insbesondere in der Rechtsprechung zu den Verfallsvorschriften:
Die Täter/ Teilnehmer einer Straftat dürfen keinen finanziellen Nutzen aus ihrer Tat ziehen, und es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass sich kriminelles Handeln lohnen würde. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung könnte Schaden nehmen, wenn die Täter/ Teilnehmer einer Straftat deliktisch erlangtes Vermögen bzw. die daraus gewonnenen Vorteile dauerhaft behalten dürfen.
Der Gesetzgeber beabsichtigt mit den Verfallsvorschriften im Wesentlichen, einen aus einer Straftat erlangten finanziellen Vorteil abzuschöpfen.
Dem Grundgedanken folgend, ist der Staat verpflichtet, jegliche Anreize zur Begehung gewinnorientierter Delikte abzuwenden.
Ziel der Vermögensabschöpfung ist es, die Vermögensordnung nach einer deliktischen Handlung wiederherzustellen. Die Verfallsvorschriften sollen darüber hinaus eine general- und spezialpräventive Wirkung entfalten, indem der Staat dem Täter/ Teilnehmer deliktisch Erlangtes entzieht und vor Augen führt, dass strafrechtswidrige Bereicherung nicht geduldet werden und Straftaten sich nicht lohnen.
== Anspruchsgrundlagen ==
== Anspruchsgrundlagen ==
== Verfall ==
== Verfall ==
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