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'''Vermögensabschöpfung(Strafrecht)''' | '''Vermögensabschöpfung (Strafrecht)''' | ||
Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung (häufig auch Gewinnabschöpfung genannt) unterteilt sich grundsätzlich in die zwei Bereiche Verfall und Einziehung. Gemäß den Verfallsvorschriften sollen dem Täter oder Teilnehmer einer Straftat deliktisch erlangtes Vermögen entzogen werden. Die Einziehung erlaubt es dagegen, Gegenstände aus einer vorsätzlich begangenen Straftat einzuziehen. Begünstigter der Vermögensabschöpfung ist der Staat. | Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung (häufig auch Gewinnabschöpfung genannt) unterteilt sich grundsätzlich in die zwei Bereiche Verfall und Einziehung. Gemäß den Verfallsvorschriften sollen dem Täter oder Teilnehmer einer Straftat deliktisch erlangtes Vermögen entzogen werden. Die Einziehung erlaubt es dagegen, Gegenstände aus einer vorsätzlich begangenen Straftat einzuziehen. Begünstigter der Vermögensabschöpfung ist der Staat. | ||
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== Anspruchsgrundlagen == | == Anspruchsgrundlagen == | ||
== Verfall == | == Verfall == | ||
* Verfallsgrundtypen | |||
* Vermögenszuwachs | |||
* Wertersatz von Verfall | |||
* Schätzung des Vermögenszuwachses | |||
* Rückggewinnungshilfe | |||
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