Baltistuta

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'''Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualtäter (ZÜRS) beim Hessischen Landeskriminalamt'''


''Einleitung''
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beunruhigen die Bevölkerung. Sind die Opfer Kinder und erfolgt zudem noch eine reißerische mediale Berichterstattung, ängstigt sich die Öffentlichkeit vor diesen Tätern in einem Höchstmaß.
Nach einem Sexualmord in Bayern an einem neunjährigen Jungen im Jahr 2006 durch einen aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter stellte die Politik Handlungsbedarf fest.
Zum besseren Schutz der Bevölkerung wurde in Bayern das Konzept [[HEADS]] (Haft-Entlassenen-Datei-Sexualstraftäter) ins Leben gerufen, welches die Überwachung von entlassenen und rückfallgefährdeten Sexualstraftätern vorsieht.
In Anlehnung an das bayrische HEADS-Konzept entwickelte 2007 das Hessische Landeskriminalamt in einer Arbeitsgruppe mit anderen Institutionen ein „Gesamtkonzept zum polizeilichen Umgang mit gefährlichen Sexualstraftätern nach Entlassung aus der Haft oder dem Maßregelvollzug in Hessen“. Eine Maßnahme dieses '''ARGUS''' (Auskunftsdatei rückfallgefährdete Straftäter und Sicherheitsmanagement) bezeichnete Konzept bestand in der Einrichtung einer „Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter“'''(ZÜRS)''' beim Hessischen Landeskriminalamt.
==Historische Entwicklung==
Am 26.04.2007 wurde vom Hessischen Ministerium der Justiz die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe verfügt. Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit der Übertragbarkeit des bayrischen HEADS-Konzept auf Hessen. Das Hessische Landeskriminalamt, das Hessische Ministeriums für Justiz, das Sozialministerium und die Kriminologische Zentralstelle (Wiesbaden) stellten die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Haftentlassenen-Auskunftsdatei für Sexualstraftäter“.
Im September 2007 stellte das Hessische Landeskriminalamt zur Optimierung der polizeilichen Maßnahmen das „Gesamtkonzept zum polizeilichen Umgang mit gefährlichen Sexualstraftätern nach Entlassung aus der Haft oder dem Maßregelvollzug in Hessen“ vor. Das entstandene Konzept empfahl die Einrichtung einer „Zentralstelle Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter“ (ZÜRS) und die Einführung einer „Auskunftsdatei für rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ARS) beim Hessischen Landeskriminalamt.
Am 07.01.2008 verabschieden das Hessische Ministerium der Justiz, das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport sowie das Hessische Sozialministerium in einem Gemeinsamen Runderlass ein „Sicherheitsmanagement zur Betreuung und Überwachung von Sexualstraftätern“ sowie die „Einrichtung einer polizeilichen Zentralstelle zur Überwachung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter“.
Das sogenannte Sicherheitsmanagement, die Gefährdungsanalyse durch Justiz und Polizei sowie eine beim Hessischen Landeskriminalamt angesiedelte „Zentralstelle“ (ZÜRS), bei der eine eigene Datei über Sexualstraftäter eingerichtet wird, bilden die Kernelemente des Konzepts.
==Ziele, Methoden und Maßnahmen==
Zentrales Ziel der Konzeption ist der Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern. Der Konzeption liegt die Annahme zugrunde, dass die individuelle Überwachung sowie eine eigenständige Datei für rückfallgefährdete Sexualstraftäter unverzichtbar seien.
Im Allgemeinen soll eine Optimierung des Informationsflusses zwischen den beteiligten Instanzen erfolgen, um „Reibungsverluste" zwischen dem beteiligten Innenministerium, des Justizministeriums und des Sozialministeriums zu vermeiden.
Im Einzelnen unterliegen die Maßnahmen der Justiz, des Sozialministeriums und der Polizei einer klaren Strukturierung.
Im Folgenden werden einige polizeiliche Maßnahmen aufgeführt (Anmerkung: Bei der polizeilichen Maßnahmenzuteilung wird getrennt zwischen beratenden sowie analytischen Maßnahmen, welche durch die ZÜRS beim Landeskriminalamt durchgeführt werden und zwischen „operativen“ Maßnahmen, welche durch die örtlich (Wohnsitz des Probanden) und sachlich zuständige Dienststelle durchgeführt werden). 
Vorausgestellt wird, dass sich jede personenbezogene Maßnahme an der Gefährlichkeit des Probanden orientiert.
Eine Maßnahme soll das sichere Wissen über den tatsächlichen Wohnort des Probanden sein, um dies gegebenenfalls als Grundlage einer individuellen Betreuung beziehungsweise Überwachung zu nutzen.
Zudem sollen nötige persönliche Verhaltensweisen in Erfahrung gebracht werden, um diese mit anderen individuell-typischen Merkmalen in einer separaten elektronischen Datei, der ARS (Auskunftsdatei rückfallgefährdete Sexualstraftäter) zu speichern. 
Die so erhaltenen Informationen über den Lebensalltag des Probanden sollen durch geschultes Fachpersonal aus- und bewertet werden, die somit  wiederum als Basis für entsprechende weitere Maßnahmen und Vorgehensweisen zu dienen.
Letztlich sollte durch die vorhandene Fachkompetenz nach schweren Sexualstraftaten die Unterstützung von Ermittlungen angeboten werden.
===Die Auskunfstdatei rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ARS) bei der ZÜRS===
Der Zugriff auf die ARS ist berechtigten Personen jederzeit online möglich. Neben dem unten beschriebenen Sicherheitsmanager und legitimierten Personen aus Polizei und Justiz wird auch jenen Institutionen auf Antrag Einsicht gewährt, welche in einem speziellen Betreuungsverhältnis für mögliche Opfer stehen, wie zum Beispiel Kinderhorte und Schulen.
Folgende täter- und tatbezogene Punkte werden in der ARS aufgeführt:
* Vorstrafen des Probanden
* Wohn-/Aufenthaltsort des Probenden
* besondere Erkenntenisse aus dem Strafvollzug
* Informationen der Gefährdungsanalyse
* Maßnahmen und Einschätzung des Sicherheitsmanagers
===Betroffener Personenkreis===
Das Konzept zielt auf jenen Personenkreis, welcher zum einen als Sexualstraftäter oder als Mörder beziehungsweise Totschläger mit sexueller Komponente verurteilt wurde und als Risikoproband eingestuft wurde.
Als Risikoproband gelten jene Personen, welche nach Vollverbüßung der Strafe unter Führungsaufsicht stehen und währenddessen die Begehung einer neuen schweren Straftat möglich erscheint.
Eine weitere Gruppe des betroffenen Personenkreises sind Sexualstraftäter, welche trotz positiver Sozialprognose durch entsprechende Delikte während der Bewährungszeit ein erhöhtes Rückfallrisiko vermuten lassen, bei denen die Bewährung jedoch nicht widerrufen wird.
Weiterhin zählen Entlassene aus der zeitlich limitierten Maßregel der Entziehung zu dem betroffenen Personenkreis, von denen nach Angaben des Maßregelvollzugs eine Gefährlichkeit ausgeht.
Aktuell (Stand: 29.04.2011) bilden in Hessen sieben Risikoprobanden den betroffenen Personenkreis.
===Verfahrensablauf/-schritte===
Die Justiz beziehungsweise der Maßregelvollzug informiert die ZÜRS beim Hessischen Landeskriminalamt spätestens drei Monate vor der Entlassung des Probanden. Im Anschluss fließen die Art- und Schwere der Anlasstaten, Motiv- und Opferlage, Verhalten nach der Tat, Einschätzung der Persönlichkeit anhand sozialer und persönlicher Faktoren, Führung während der Haftzeit sowie die zu erwartende sozialer Situation nach Haftentlassung aus dem Urteil, aus psychologischen und psychiatrischen Gutachten und aus Stellungnahmen bezüglich des Probanden in eine Risikobewertung ein.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien erfolgt eine dreigeteilte Kategorisierung der Risikoprobanden. Dabei stellen die Risikoprobanden der Kategorie I das höchste angenommen Gefahrenpotenzial dar, Risikoprobanden der Kategorie II hohes Gefahrenpotenzial und diejenigen aus Kategorie III mittleres Gefahrenpotenzial. Bei Bekanntwerden von stabilisierenden oder destabilisierenden Faktoren kann eine Umstufung in eine höhere oder niedrigere Kategorie erfolgen.
Die ZÜRS informiert die örtlich und sachlich zuständigen Fachdienststellen (in der Regel jene Kommissariate, welche Sexualdelikte bearbeiten) über die Entlassung und die Wohnsitznahme eines Probanden. Den Kommissariaten obliegen die Durchführungen der oben genannten Maßnahmen. Die Maßnahmen orientieren sich an der Persönlichkeit des Probanden.
Es kommt zum Beispiel in Betracht, eine sogenannte „Gefährderansprache“ durchzuführen, die Aktualisierung der Erkennungsdienstlichen Unterlagen sowie die Überprüfung der tatsächlichen Wohnsitznahme. Nach Durchführung der Maßnahmen erfolgt eine Rückmeldung an die ZÜRS und dort eine entsprechende Eintragung in die Auskunftsdatei für rückfallgefährdete Sexualstraftäter.
===Rechtsgrundlagen/Rechtliches===
Die präventiven Maßnahmen nach dem ZÜRS – Konzept stellen Grundrechtseingriffe dar und erfordern somit eine Rechtsgrundlage aus dem Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Im Einzelnen kommen die §§ 15 (Observation, Einsatz technischer Mittel), 17 (Polizeiliche Beobachtung), 19 (Erkennungsdienstliche Behandlung) und 20 (Datenspeicherung und sonstige Datenverarbeitung) HSOG zur Anwendung.
Verstößt der Betreffende jedoch gegen Auflagen und Weisungen der Führungsaufsicht, kann der Führungsaufsichtsrichter Strafantrag gem. § 145 a StGB stellen.
Die Rechtsgrundlage zur Übermittlung der Haftentlassungsdaten von der Justizvollzugsanstalt zum Hessischen Landeskriminalamt und deren Speicherung im polizeilichen Informationssystem (INPOL) sind die §§ 7 Abs. 1, 9 Abs. 2 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) einschlägig.
====Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 über den Verstoß gegen die Menschenrechte der nachträglichen Sicherungsverwahrung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 über die Verfassungswidrigkeit der Sicherheitsverwahrung====
Die Konsequenzen für die ZÜRS:
Am 17.12.2009 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach der Klage eines Sicherheitsverwahrten, dass die nachträglich angeordnete Sicherheitsverwahrung ein Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt.
Es kann sich jeder Betroffene der Klage anschließen und seinen individuell vorliegenden Fall überprüfen lassen. Bei positiver Prüfung erfolgt die Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung. Der Betroffene wird durch die ZÜRS in die Kategorie I (siehe oben) eingestuft.
==Kritik==
Von polizeilicher Seite wird der hohe zeitliche und personelle Einsatz kritisiert, welcher das Konzept erfordert. Weiterhin ist die Polizei – bei der ZÜRS namentlich das Hessische Landeskriminalamt – von einer zeitnahen Meldung der Justiz über den Entlassungstermin des zu Überwachenden angewiesen. Ein reibungsloser Ablauf der Informationsübermittlungen ist zwingend erforderlich.
Zudem moniert die Polizei, dass es in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Führungsaufsicht divergierende Ansichten über das Erteilen von Auflagen und Weisungen bestehen können.
Verstößt ein Proband gegen Auflagen und Weisungen, erfordert dies die Stellung eines Strafantrags durch den Führungsaufsicht-Richter. Unterbleibt dies, werden die Verstöße nicht verfolgt.   
Ein zusätzlicher Kritikpunkt ist die Tatsache, dass es dem Proband obliegt, wahrheitsgemäße Angaben bezüglich seiner zukünftigen (d.h. nach der Haftentlassung) Wohnanschrift zu machen. Wohnortbezogen Maßnahmen würden somit bei falschen Angaben seitens des Entlassenen verunmöglicht. 
Weiterhin ist ein Mindestmass an Kooperationswillen seitens des Probanden erforderlich. Verweigert der Proband die Zusammenarbeit oder entzieht er sich ganz der Überwachung, laufen die Maßnahmen ins Leere.
Von Seiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten gibt es keine Einwände gegen die ZÜRS - Verfahrensweise. 
==Außerpolizeiliche Maßnahmen der '''ARGUS'''-Konzeption==
===Gefährdungsanalyse===
In Ergänzung zu den während der Haftzeit erstellten Gutachten über die Sexualstraftäter beantragt die Staatsanwaltschaft eine zusätzliche psychologische und psychiatrische basierte Gefährdungsanalyse. Die Gefährdungsanlayse ist mitentscheidend über die mögliche Haftentlassung und über die folgenden Überwachungs-/sowie Kontrollmaßnahmen nach der Haftentlassung.
===Sicherheitmanagement===
Speziell ausgebildete Bewährunghelfer sind als sogenannte Sicherheitmanager bei den hessischen Landgerichten installiert. Diese übernehmen bereits während der Haftzeit die Betreuung des Probanden und kontrollieren diesen nach der Haftentlassung im Rahmen der Bewährungs- und Führungsaufsicht umfassend. Ergeben sich für den Sicherheitsmanager Verdachtsmomente, welche eine gesteigerte Rückfallgefahr anzunehmen lassen, ergeht seitens des Sicherheitsmanagers umgehend Nachricht an die ZÜRS.
==Programme zur Überwachung entlassener Straftätern in anderen Bundesländern==
* Baden - Württemberg: KURS (Konzeption zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter)
* Bayern: [[HEADS]] (Haftentlassenen-Datei-Sexualstraftäter)
* Berlin: LKA 13 Zentralstelle Spree
* Brandenburg: HEADS
* Bremen: HEADS
* Hamburg: SURE (Sicherheits- und Risikomanagement für Entlassene)
* Hessen: ARGUS (Auskunftsdatei rückfallgefährdeter Sexualstraftäter und Sicherheitsmanagement)
* Mecklenburg-Vorpommern: FoKuS (Für optimierte Kontrolle und Sicherheit)
* Niedersachsen: [[KURS]]
* Nordrhein-Westfalen: KURS
* Rheinland-Pfalz: VISIER.rlp (Vorbeugende Informationsaustauschsystem zum Schutz vor Inhaftierten und entlassenen Rückfalltätern)
* Saarland: Rahmenrichtlinien zum Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern
* Sachsen: ISIS (Informationssystem zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter)
* Sachsen-Anhalt: Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Straftaten von Haft entlassenen rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (MzVdSdBvrS)
* Schleswig-Holstein: KSKS (Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter)
* Thüringen: HEADS-TH
==Quellen==
* Runderlass des Hessischen Ministeriums der Justiz vom 27.06.2000
* Erlass des Hessischen Ministeriums der Justiz vom 26.04.2007
* Gemeinsamer Runderlass des Hessischen Ministeriums der Justiz, des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie des Hessischen Sozialministeriums vom 07.01.2008
* Presseinformation des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und des Hessischen Ministeriums der Justiz vom 23.01.2008
* Veröffentlichung der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle des Hessischen Landeskriminalamt vom 19.05.2010
* „Gesamtkonzept zum polizeilichen Umgang mit gefährlichen Sexualstraftätern nach Entlassung aus der Haft oder dem Maßregelvollzug in Hessen“ vom Hessischen Landeskriminalamt, Abteilung 3 vom September 2007
* Frankfurter Rundschau vom 24.01.2008: „Sexualstraftäter unter Kontrolle“
* Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wilken (Die Linke) vom 20.04.2010 betreffend rückwirkend angeordnete Sicherheitsverwahrung und Antwort des Ministers der Justiz, für Integration und Europa, Dr. Hahn
* Presseinformation des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und des Hessischen Ministeriums der Justiz vom 23.01.2008
* Antwort der Poststelle des Hessischen Datenschutzbeauftragten vom 09.05.2011
==Weblinks==
* [http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/e2a/broker.jsp?uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59&uCon=9a05da12-141b-8214-13bd-512109241c24&uBasVariantCon=ed83d448-9a76-4e11-8a5b-28e46ce02000 "Polizei Hessen": Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen]
* [http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/bd4/broker?uTem=3b130c53-9286-7cf3-362d-61611142c388&class=net.icteam.cms.utils.search.IndexManager%3Bcurrentsize%3D1%3Bpagesize%3D10%3Bcms%3Dall&uMenSearch=00080ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046&class_text=z%FCrs&x=0&y=0 "Polizei Hessen": Rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen]
* [http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/broker.jsp?uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59&uCon=f645085c-927b-99f3-362d-61611142c388&uBasVariantCon=ed83d448-9a76-4e11-8a5b-28e46ce02000 "Polizei Hessen": Abteilung 3 - Kriminalitätsbekämpfung im Hessischen Landeskriminalamt]
* [http://www.dbh-online.de/fa/Bock_Kursetc_04-11-10.pdf "Stefan Bock": Sexualstraftäterbetreuung mit Konzept]
* [http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/ifk/forschung/sexualstraftaeter "Universität Tübingen": Rückfallgefährdete Sexualstraftäter]