Beccaria-Schema: Unterschied zwischen den Versionen

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Die stereotype Art und Weise, wie Cesare Beccaria als großer Humanisierer, als Begründer des rechtsstaatlichen modernen Strafrechts, als Vorkämpfer gegen Folter und Todesstrafe usw. dargestellt wird, bezeichnet Wolfgang Naucke als "Beccaria-Schema". Das Beccaria-Schema ist einerseits nicht vollkommen falsch, es verabsolutiert aber andererseits gewisse Züge des Reformers, "verdinglicht" sie gewissermaßen und verdeckt vor allem entscheidende Widersprüche und Schwächen in der Begründung, die das Bild des Reformers deutlich verdunkeln. Derselbe Widerspruch zwischen Humanität und sozialer Nützlichkeit, den Peter Strasser (1984) als "Beccaria-Falle" bezeichnete, wurde von Wolfgang Naucke ebenfalls ins Zentrum seiner Rezeption und Bewertung von Beccarias Rolle in der Geschichte von Strafrecht und Kriminologie gerückt.
Die stereotype Art und Weise, wie Cesare Beccaria als großer Humanisierer, als Begründer des rechtsstaatlichen modernen Strafrechts, als Vorkämpfer gegen Folter und Todesstrafe usw. dargestellt wird, bezeichnet Wolfgang Naucke als "Beccaria-Schema". Das Beccaria-Schema ist einerseits nicht vollkommen falsch, es verabsolutiert aber andererseits gewisse Züge des Reformers, "verdinglicht" sie gewissermaßen und verdeckt vor allem entscheidende Widersprüche und Schwächen in der Begründung für "humane" Reformen des Strafrechts, die das Bild des Reformers deutlich verdunkeln. Letztlich nämlich wird die Humanisierung des Strafens als Königsweg der Effektivierung des Strafens legitimiert - Humanität ist also deshalb wünschenswert, weil sie auch nützlicher für die Gesellschaft ist. Das Problem dieser Begründung (von Peter Strasser als Beccaria-Falle bezeichnet) ist das unglückliche Verhältnis von Wert- und Zweckrationalität: der Wert der Humanität ist nur dann durchsetzungsfähig, wenn das Humane auch zugleich das Nützliche ist. Wo das aber nicht der Fall ist, geht dann (selbstverständlich) die Zweckmäßigkeit vor. Wenn der Verzicht auf die Todesstrafe zu einem rasanten Anstieg der Kriminalität führt - muss man dann die Todesstrafe nicht schleunigst wieder einführen? Das Beccaria-Schema vermeidet die Thematisierung dieses Problems zugunsten einer "monumentalischen" Historie, die das Vorbild verehrt, aber nicht analysiert.

Version vom 27. Januar 2009, 00:31 Uhr

Die stereotype Art und Weise, wie Cesare Beccaria als großer Humanisierer, als Begründer des rechtsstaatlichen modernen Strafrechts, als Vorkämpfer gegen Folter und Todesstrafe usw. dargestellt wird, bezeichnet Wolfgang Naucke als "Beccaria-Schema". Das Beccaria-Schema ist einerseits nicht vollkommen falsch, es verabsolutiert aber andererseits gewisse Züge des Reformers, "verdinglicht" sie gewissermaßen und verdeckt vor allem entscheidende Widersprüche und Schwächen in der Begründung für "humane" Reformen des Strafrechts, die das Bild des Reformers deutlich verdunkeln. Letztlich nämlich wird die Humanisierung des Strafens als Königsweg der Effektivierung des Strafens legitimiert - Humanität ist also deshalb wünschenswert, weil sie auch nützlicher für die Gesellschaft ist. Das Problem dieser Begründung (von Peter Strasser als Beccaria-Falle bezeichnet) ist das unglückliche Verhältnis von Wert- und Zweckrationalität: der Wert der Humanität ist nur dann durchsetzungsfähig, wenn das Humane auch zugleich das Nützliche ist. Wo das aber nicht der Fall ist, geht dann (selbstverständlich) die Zweckmäßigkeit vor. Wenn der Verzicht auf die Todesstrafe zu einem rasanten Anstieg der Kriminalität führt - muss man dann die Todesstrafe nicht schleunigst wieder einführen? Das Beccaria-Schema vermeidet die Thematisierung dieses Problems zugunsten einer "monumentalischen" Historie, die das Vorbild verehrt, aber nicht analysiert.