Bagatellkriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Bagatellkriminalität''' oder auch "Kleinkriminalität" wird die Summe geringfügiger Verletzungen von Strafgesetzen bezeichnet. Obwohl der Begriff viel benutzt wird, gilt er mangels Legaldefinition oder einer sonstigen klaren Bestimmung seines Inhalts und seiner Grenzen allgemein als "unklar und vage" (KAISER 1978), und zwar sowohl in dogmatischer als auch in empirischer und rechtspolitischer Hinsicht. Als Sammelbezeichnung für die Delikte am unteren Ende der Strafwürdigkeit verweist der Begriff der Bagatellkriminalität aber auf jeden Fall auf die Nahtstelle zwischen der strafrechtlichen Kontrolle einerseits und den weniger einschneidenden Formen sozialer Kontrolle andererseits.
Mit dem Terminus '''Bagatellkriminalität''', auch unter den Begriffen Klein- oder Leichtkriminalität gefasst, wird die Kategorie des abweichenden Verhaltens im Grenzbereich des strafrechtlich tolerierten und sanktionierten Verhaltens bezeichnet. Die Bagatellkriminalität stellt somit zugleich die Nahtstelle zwischen der strafrechtlichen Kontrolle und dem weniger einschneidenden Formen sozialer Kontrolle dar.


==Etymologie==
==Etymologie==
Das Wort Bagatelle kommt aus dem romanischen Sprachgebrauch Anfang des 17 Jh. (italienisch: bagatella; französisch: bagatele, lateinisch: baca) und bedeutet eine unbedeutende, geringfügige Angelegenheit, aber auch Kleinigkeit. Die Bezeichnungen Bagatellsache und Bagatelldelikt werden seit dem 19 Jh. verwandt und bezeichnen eine unbedeutende, geringfügige Rechtssache, bisweilen auch eine [[Ordnungswidrigkeit]]. Kennzeichnend für den Begriff „Bagatelle“ ist somit im semantischen Sinne die Geringfügigkeit. Das Wort Kriminalität hat seinen Ursprung ebenfalls im 19 Jh. (französisch: criminalité; lateinisch: criminalitas) und steht für die Begehung von Straftaten oder auch Straffälligkeit.
Das Wort Bagatelle kommt aus dem romanischen Sprachgebrauch Anfang des 17 Jh. (italienisch: bagatella; französisch: bagatele, lateinisch: baca) und bedeutet eine unbedeutende, geringfügige Angelegenheit, aber auch Kleinigkeit. Die Bezeichnungen Bagatellsache und Bagatelldelikt werden seit dem 19 Jh. verwandt und bezeichnen eine unbedeutende, geringfügige Rechtssache, bisweilen auch eine [[Ordnungswidrigkeit]]. Kennzeichnend für den Begriff „Bagatelle“ ist somit im semantischen Sinne die Geringfügigkeit. Das Wort Kriminalität hat seinen Ursprung ebenfalls im 19 Jh. (französisch: criminalité; lateinisch: criminalitas) und steht für die Begehung von Straftaten oder auch Straffälligkeit.


==Definition==
==Definition==
 
Das [[StGB]] benennt ausschließlich die formelle Unrechtsbestimmung in Tatbeständen und ignoriert die Möglichkeit mangelnder Strafwürdigkeit nach materiellen Unrechtskriterien bei Geringfügigkeit. Verschiedene Definitionsansätze, auch die Negierung einer Definitionsmöglichkeit überhaupt, sind seit Mitte der 60er Jahre des 20 Jh. diskutiert worden, ohne dass sich ein Denkansatz durchgesetzt hätte.
Der Begriff Bagatellkriminalität wird in der Strafrechtswissenschaft, in der Kriminologie und Kriminalpolitik sowie in der Soziologie häufig benutzt, trotzdem fehlt es an einer klaren, einheitlichen wissenschaftlichen Definition. KAISER (1978) führt aus, ''„(…) der Begriff des Bagatelldeliktes ist dogmatisch, empirisch als auch rechtspolitisch unklar und vage“''. Das [[StGB]] benennt ausschließlich die formelle Unrechtsbestimmung in Tatbeständen und ignoriert die Möglichkeit mangelnder Strafwürdigkeit nach materiellen Unrechtskriterien bei Geringfügigkeit. Verschiedene Definitionsansätze, auch die Negierung einer Definitionsmöglichkeit überhaupt, sind seit Mitte der 60er Jahre des 20 Jh. diskutiert worden, ohne dass sich ein Denkansatz durchgesetzt hätte.


===Verschiedene Definitionsansätze===  
===Verschiedene Definitionsansätze===  
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* http://www.bka.de/pks/pks2009/download/pks-jb_2009_bka.pdf
* http://www.bka.de/pks/pks2009/download/pks-jb_2009_bka.pdf
* http://www.bmj.de/files/-/945/Strafrechtspflege%20in%20Deutschland_Auflage%205_deutsch.pdf
* http://www.bmj.de/files/-/945/Strafrechtspflege%20in%20Deutschland_Auflage%205_deutsch.pdf
*Portmann, Maik (o.J.) Bagatellkriminalität  in: KrimLex [[http://krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=B&KL_ID=26]] (29.03.2011)
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