Ausländerfeindliche Straftaten: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Ausländerfeindlichen Straftaten werden in erster Annäherung, nach herkömmlichem Sprachgebrauch Sraftaten verstanden, die zumindest auch aus einer ausländerfeindlichen oder rassistischen Motivationslage heraus begangen werden.
Unter Ausländerfeindlichen Straftaten werden in erster Annäherung, nach herkömmlichem Sprachgebrauch Sraftaten verstanden, die zumindest auch aus einer ausländerfeindlichen oder rassistischen Motivationslage heraus begangen werden.


Im Jahre 2001 wurde das frühere, als nachteilig empfundene, Einordnungsmuster nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder(IMK)durch das Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität" ersetzt. Zentrales Erfassungskriterium dieses Meldesystems ist die politische Motivation einer Tat. Als politisch motiviert gelten Taten insbesondere dann, wenn die Umstände der Taten oder die Einstellung der Täter darauf schliessen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes beziehungsweise ihres gesellschaftlichen Status richten.
Im Jahre 2001 wurde das frühere, als nachteilig empfundene, Einordnungsmuster nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder(IMK) durch das Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität" ersetzt. Zentrales Erfassungskriterium dieses Meldesystems ist die politische Motivation einer Tat. Als politisch motiviert gelten Taten insbesondere dann, wenn die Umstände der Taten oder die Einstellung der Täter darauf schliessen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes beziehungsweise ihres gesellschaftlichen Status richten.


In der Erfassungskette der Polizei wird nach abgeschlossener Erstermittlung eine Tat, bei der der Verdacht eines politischen Hintergrunds besteht, von der ermittelnden Dienststelle an das jeweilige Landeskriminalamt(LKA) weitergeleitet. Dort erfolgt nach dem, im wesentlichen vom Bundeskriminalamt(BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz entwickelten, Kriterien- und Vorgabenkatalog die Einordnung der Delikte. Um die Einheitlichkeit in den Ländern zu gewährleisten sind in jedem LKA nur 1-2 Beamte mit der Einordnung beschäftigt. Obwohl länderübergreifend eine Abstimmung stattfindet weichen die Zuordnungen in den Ländern  teilweise voneinander ab, was zum Teil auf die ebenfalls uneinheitliche Behandlung bestimmter tatbestandlicher Erscheinungsformen durch die Staatsanwaltschaften zurückzuführen sein dürfte. Die eingeordneten Taten werden von den LKA`s an das BKA zur weiteren statistischen Verarbeitung weitergeleitet.
In der Erfassungskette der Polizei wird nach abgeschlossener Erstermittlung eine Tat, bei der der Verdacht eines politischen Hintergrunds besteht, von der ermittelnden Dienststelle an das jeweilige Landeskriminalamt(LKA) weitergeleitet. Dort erfolgt nach dem, im wesentlichen vom Bundeskriminalamt(BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz entwickelten, Kriterien- und Vorgabenkatalog die Einordnung der Delikte. Um die Einheitlichkeit in den Ländern zu gewährleisten sind in jedem LKA nur 1-2 Beamte mit der Einordnung beschäftigt. Obwohl länderübergreifend eine Abstimmung stattfindet weichen die Zuordnungen in den Ländern  teilweise voneinander ab, was zum Teil auf die ebenfalls uneinheitliche Behandlung bestimmter tatbestandlicher Erscheinungsformen durch die Staatsanwaltschaften zurückzuführen sein dürfte. Die eingeordneten Taten werden von den LKA`s an das BKA zur weiteren statistischen Verarbeitung weitergeleitet.
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