Ausländerfeindliche Straftaten: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Erfassungskette der Polizei wird nach abgeschlossener Erstermittlung eine Tat bei der der Verdacht eines politischen Hintergrunds besteht von der ermittelnden Dienststelle an das jeweilige Landeskriminalamt(LKA) weitergeleitet. Dort erfolgt nach dem im wesentlichen vom Bundeskriminalamt(BKA) und Bundesamt für Verafassungsschutz entwickelten Kriterien- und Vorgabenkatalog die Einordnung der Delikte. Um die Einheitlichkeit in den Ländern zu gewährleisten sind in jedem LKA nur 1-2 Beamte mit der Einordnung beschäftigt. Obwohl länderübergreifend eine Abstimmung stattfindet weichen die Zuordnungen in den Länder  teilweise voneinander ab, was u.a. voneinander ab was tw. auf die ebenfalls uneinheitliche Behandlung bestimmter tatbestandlicher Erscheinungsformen durch die Staatsanwaltschaften zurückzuführen sein dürfte. Die eingeordneten Taten werden von den LKA`s an das BKA zur weiteren statistischen Verarbeitung weitergeleitet.
In der Erfassungskette der Polizei wird nach abgeschlossener Erstermittlung eine Tat bei der der Verdacht eines politischen Hintergrunds besteht von der ermittelnden Dienststelle an das jeweilige Landeskriminalamt(LKA) weitergeleitet. Dort erfolgt nach dem im wesentlichen vom Bundeskriminalamt(BKA) und Bundesamt für Verafassungsschutz entwickelten Kriterien- und Vorgabenkatalog die Einordnung der Delikte. Um die Einheitlichkeit in den Ländern zu gewährleisten sind in jedem LKA nur 1-2 Beamte mit der Einordnung beschäftigt. Obwohl länderübergreifend eine Abstimmung stattfindet weichen die Zuordnungen in den Länder  teilweise voneinander ab, was u.a. voneinander ab was tw. auf die ebenfalls uneinheitliche Behandlung bestimmter tatbestandlicher Erscheinungsformen durch die Staatsanwaltschaften zurückzuführen sein dürfte. Die eingeordneten Taten werden von den LKA`s an das BKA zur weiteren statistischen Verarbeitung weitergeleitet.


Der Kriterien- und Vorgabenkatalog der bei der Einordnung Anwendung findet, sieht eine Betrachtung unter verschiedenen Gesichtspunkten vor. Die Einordnung soll insbesondere nach der Qualität des Delikts, der objektiven thematischen Zuordnung der tat, dem subjektiven Tathintergrund, einer möglichen internationalen Dimension der Tat und einer gegebenenfalls zu verzeichnenden extremistischen Ausprägung erfolgen.
Der Kriterien- und Vorgabenkatalog der bei der Einordnung Anwendung findet, sieht eine Betrachtung unter verschiedenen Gesichtspunkten vor. Die Einordnung soll insbesondere nach der Qualität des Delikts, der objektiven thematischen Zuordnung der tat, dem subjektiven Tathintergrund, einer möglichen internationalen Dimension der Tat und einer gegebenenfalls zu verzeichnenden extremistischen Ausprägung erfolgen. Die bedafsorientierte statistische Erhebung und Auswertung der Daten soll nach Auffassung der Sicherheitsbehörden die Grundlage für den zielgerichteten Einsatz geeigneter repressiver und präventiver Bekämpfungsmaßnahmen darstellen.
Anonymer Benutzer