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Die Gewalttat muss
Die Gewalttat muss
von der Besatzung oder den Passagieren eines anderen Schiffs
- von der Besatzung oder den Passagieren eines anderen Schiffs
illegal zu privaten Zwecken
illegal zu privaten Zwecken
und auf hoher See oder einem Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, begangen worden sein.
und auf hoher See oder einem Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, begangen worden sein.
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