Atalanta: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Mission Atalanta'''
'''Mission Atalanta'''


Die EU-Mission Atalanta dient dem Schutz humanitärer Hilfslieferungen nach Somalia sowie der Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias.
Die EU-Mission Atalanta dient dem Schutz humanitärer Hilfslieferungen nach Somalia sowie der Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias.
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== Rechtsgrundlage ==
== Rechtsgrundlage ==


=== Völkerrecht ===
=== Völkerrecht ===
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== Auftrag ==
== Auftrag ==


Die Operation ATALANTA soll die vor der Küste Somalia operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen. Dabei soll zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sichergestellt werden. Zum anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelswegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen10.
Die Operation ATALANTA soll die vor der Küste Somalia operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen. Dabei soll zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sichergestellt werden. Zum anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelswegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen10.
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== Kritik ==
== Kritik ==
Der Einsatz der Marine bei dieser Mission wird jedoch teilweise verfassungsrechtlich kritisch betrachtet.  
Der Einsatz der Marine bei dieser Mission wird jedoch teilweise verfassungsrechtlich kritisch betrachtet.  


=== Zuständigkeit der Bundesmarine ===
=== Zuständigkeit der Bundesmarine ===
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