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=== 2.1 Völkerrecht ===
=== Völkerrecht ===


1958 wurde der Begriff der Piraterie in der „Genfer Konvention über die Hohe See“ definiert. Das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen hat diese Definition übernommen. Um die Fälle von Gewaltanwendung gegen Schiffe, Personen oder Vermögenswerte an Bord dem Begriff der Piraterie im Sinne der Art. 101, 102 SRÜ unterordnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
1958 wurde der Begriff der Piraterie in der „Genfer Konvention über die Hohe See“ definiert. Das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen hat diese Definition übernommen. Um die Fälle von Gewaltanwendung gegen Schiffe, Personen oder Vermögenswerte an Bord dem Begriff der Piraterie im Sinne der Art. 101, 102 SRÜ unterordnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
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== 2.2 Nationales Recht ==
=== Nationales Recht ===


Der Europäische Rat verabschiedet im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) die gemeinsame Aktion 2008/851/GASP5 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias. Dieses Mandat orientiert sich in der Aufgabenstellung an den Resolutionen 1814 (2008)6, 1816 (2008)7 und 1836 (2008)8 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Mission ATALANTA (EU NAVFOR) ist zunächst auf ein Jahr begrenzt.  
Der Europäische Rat verabschiedet im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) die gemeinsame Aktion 2008/851/GASP5 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias. Dieses Mandat orientiert sich in der Aufgabenstellung an den Resolutionen 1814 (2008)6, 1816 (2008)7 und 1836 (2008)8 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Mission ATALANTA (EU NAVFOR) ist zunächst auf ein Jahr begrenzt.  




== 3 Entstehung ==
== Entstehung ==


Auf Antrag der Bundesregierung (Drucksache 16/11337)9 beschließt der Bundestag am 19. Dezember 2008 mit großer Mehrheit die Beteiligung an der EU-Mission ATALANTA.   
Auf Antrag der Bundesregierung (Drucksache 16/11337)9 beschließt der Bundestag am 19. Dezember 2008 mit großer Mehrheit die Beteiligung an der EU-Mission ATALANTA.   
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== 4 Auftrag ==
== Auftrag ==




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== 5 Erweiterung des Einsatzgebiet ==
== Erweiterung des Einsatzgebiet ==


Die bis Mitte 2009 getroffenen Maßnahmen der beteiligten Staaten führten zu einer Verdrängung der Piraten in Gebiete außerhalb des Operationsgebiet. Die Republik der Seychellen hat aufgrund der Zunahme von Piratenüberfällen in ihrem Seegebiet die Europäische Union um Unterstützung bei der Piratenbekämpfung gebeten. Das politische und sicherheitspolitische Komitee (PSK) der EU hat daher am 19. Mai 2009 die Erweiterung des Einsatzgebiets nach Süden und Südosten beschlossen. Am 18. Juni 2009 stimmte der Bundestag dieser Erweiterung zu. Das Einsatzgebiet hat sich dadurch von ca. 3,7 Mio. auf ca. 5,7 Mio. Quadratkilometer vergrößert. Das neue Einsatzgebiet entspricht etwa der 15-fachen Fläche der Bundesrepublik Deutschland.  
Die bis Mitte 2009 getroffenen Maßnahmen der beteiligten Staaten führten zu einer Verdrängung der Piraten in Gebiete außerhalb des Operationsgebiet. Die Republik der Seychellen hat aufgrund der Zunahme von Piratenüberfällen in ihrem Seegebiet die Europäische Union um Unterstützung bei der Piratenbekämpfung gebeten. Das politische und sicherheitspolitische Komitee (PSK) der EU hat daher am 19. Mai 2009 die Erweiterung des Einsatzgebiets nach Süden und Südosten beschlossen. Am 18. Juni 2009 stimmte der Bundestag dieser Erweiterung zu. Das Einsatzgebiet hat sich dadurch von ca. 3,7 Mio. auf ca. 5,7 Mio. Quadratkilometer vergrößert. Das neue Einsatzgebiet entspricht etwa der 15-fachen Fläche der Bundesrepublik Deutschland.  




== 6 Verlängerung des Mandats ==
== Verlängerung des Mandats ==
   
   
Der Europäische Rat (2009/907/GASP)13 verlängert die Mission ATALANTA am 08. Dezember 2009 für ein weiteres Jahr. Auf Antrag der Bundesregierung (Drucksache 17/179)14 beschließt der Bundestag am 17. Dezember 2009 die Verlängerung des Mandats für das deutsche Kontingent bis 18. Dezember 2010. Die Kosten der Verlängerung werden auf ca. 47,4 Mio. Euro geschätzt.  
Der Europäische Rat (2009/907/GASP)13 verlängert die Mission ATALANTA am 08. Dezember 2009 für ein weiteres Jahr. Auf Antrag der Bundesregierung (Drucksache 17/179)14 beschließt der Bundestag am 17. Dezember 2009 die Verlängerung des Mandats für das deutsche Kontingent bis 18. Dezember 2010. Die Kosten der Verlängerung werden auf ca. 47,4 Mio. Euro geschätzt.  




== 7 Kritik ==
== Kritik ==




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== 7.1 Zuständigkeit der Bundesmarine ==
=== Zuständigkeit der Bundesmarine ===


Kritiker verweisen u.a. auf eine fehlende Zuständigkeit der Bundesmarine für die Verfolgung und Festnahme von Verdächtigen im Zusammenhang mit Piraterie. Das Grundgesetz sieht den Einsatz der Bundeswehr nur im Verteidigungs- oder Spannungsfall bzw. bei Naturkatastrophen vor (Art. 87a GG). Das Seeaufgabengesetz sieht grundsätzlich eine Zuständigkeit der Bundespolizei für die Verfolgung von Piraterie außerhalb der deutschen Küstenmeere vor15.  
Kritiker verweisen u.a. auf eine fehlende Zuständigkeit der Bundesmarine für die Verfolgung und Festnahme von Verdächtigen im Zusammenhang mit Piraterie. Das Grundgesetz sieht den Einsatz der Bundeswehr nur im Verteidigungs- oder Spannungsfall bzw. bei Naturkatastrophen vor (Art. 87a GG). Das Seeaufgabengesetz sieht grundsätzlich eine Zuständigkeit der Bundespolizei für die Verfolgung von Piraterie außerhalb der deutschen Küstenmeere vor15.  
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== 7.2 Rechtsgrundlage für Strafverfolgung ==
=== Rechtsgrundlage für Strafverfolgung ===


Verfassungsrechtliche Bedenken werden ebenfalls im Hinblick auf den Umgang mit festgenommenen Personen gesehen.  
Verfassungsrechtliche Bedenken werden ebenfalls im Hinblick auf den Umgang mit festgenommenen Personen gesehen.  
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== 7.3 Rechtsunsicherheit der eingesetzten Soldaten ==
=== Rechtsunsicherheit der eingesetzten Soldaten ===


Soldaten können für Zwischenfälle im Rahmen der Mission die als Rechtsverletzung bewertet werden zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn ein Pirat zu Schaden oder ums Leben kommt, können die Soldaten strafrechtlich belangt werden. Die Soldaten haben nicht die Möglichkeit, sich auf das Kriegsrecht zu berufen, um damit mögliche Kollateralschäden zu rechtfertigen. Denn die Piratenbekämpfung ist kein Krieg, sondern besteht in straf- und polizeirechtlichen Maßnahmen19.  
Soldaten können für Zwischenfälle im Rahmen der Mission die als Rechtsverletzung bewertet werden zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn ein Pirat zu Schaden oder ums Leben kommt, können die Soldaten strafrechtlich belangt werden. Die Soldaten haben nicht die Möglichkeit, sich auf das Kriegsrecht zu berufen, um damit mögliche Kollateralschäden zu rechtfertigen. Denn die Piratenbekämpfung ist kein Krieg, sondern besteht in straf- und polizeirechtlichen Maßnahmen19.  




== 8 Übersicht 2009 ==
== Übersicht 2009 ==


Bislang konnten von Marine-Einheiten der Europäischen Union 42 Schiffe des Welternährungsprogramms mit mehr als 250.000 Tonnen Hilfsgütern in 24 Gruppentransporten sicher geleiteten. Zusätzlich wurden bislang 201 Handelsschiffe unbehelligt durch den Transitkorridor im Golf von Aden geführt. Handelsschiffe, deren Schutz und Begleitung durch Atalanta organisiert war, wurden bisher nicht von Piraten gekapert (Stand Juli 2009)20.  
Bislang konnten von Marine-Einheiten der Europäischen Union 42 Schiffe des Welternährungsprogramms mit mehr als 250.000 Tonnen Hilfsgütern in 24 Gruppentransporten sicher geleiteten. Zusätzlich wurden bislang 201 Handelsschiffe unbehelligt durch den Transitkorridor im Golf von Aden geführt. Handelsschiffe, deren Schutz und Begleitung durch Atalanta organisiert war, wurden bisher nicht von Piraten gekapert (Stand Juli 2009)20.  
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== 9 Literatur ==
== Literatur ==


Pfeiffer, Hermannus; Seemacht Deutschland (2009); ISBN 9783861535133
Pfeiffer, Hermannus; Seemacht Deutschland (2009); ISBN 9783861535133




== 10 Weblinks ==
== Weblinks ==
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