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== 2.1 Völkerrecht ==
=== 2.1 Völkerrecht ===


1958 wurde der Begriff der Piraterie in der „Genfer Konvention über die Hohe See“ definiert. Das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen hat diese Definition übernommen. Um die Fälle von Gewaltanwendung gegen Schiffe, Personen oder Vermögenswerte an Bord dem Begriff der Piraterie im Sinne der Art. 101, 102 SRÜ unterordnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
1958 wurde der Begriff der Piraterie in der „Genfer Konvention über die Hohe See“ definiert. Das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen hat diese Definition übernommen. Um die Fälle von Gewaltanwendung gegen Schiffe, Personen oder Vermögenswerte an Bord dem Begriff der Piraterie im Sinne der Art. 101, 102 SRÜ unterordnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
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