Atalanta: Unterschied zwischen den Versionen

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Mission Atalanta
'''Mission Atalanta'''




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Der Name Atalanta stammt aus der griechischen Mythologie. Er bezeichnet eine Heldin, die mit den Männern, die sie heiraten wollten, um die Wette lief. Alle die besiegt wurden erwartete der Tod1.  
Der Name Atalanta stammt aus der griechischen Mythologie. Er bezeichnet eine Heldin, die mit den Männern, die sie heiraten wollten, um die Wette lief. Alle die besiegt wurden erwartete der Tod1.  


1 Ausgangslage 2008  
 
== 1 Ausgangslage 2008 ==
Somalia ist das Land mit dem wahrscheinlich weltweit größten Bedarf an humanitärer Hilfe. In Somalia sind nach Angaben des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WEP) über 3 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen2.  Die humanitären Lieferungen für das WEP erfolgen zu 90 Prozent über den Seeweg. Aufgrund der schwierigen Sicherheitslage mussten 2008 viele Hilfsorganisationen ihre Arbeit in Somalia stark einschränken oder ganz einstellen.
Somalia ist das Land mit dem wahrscheinlich weltweit größten Bedarf an humanitärer Hilfe. In Somalia sind nach Angaben des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WEP) über 3 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen2.  Die humanitären Lieferungen für das WEP erfolgen zu 90 Prozent über den Seeweg. Aufgrund der schwierigen Sicherheitslage mussten 2008 viele Hilfsorganisationen ihre Arbeit in Somalia stark einschränken oder ganz einstellen.


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Die im Seegebiet vor Somalia zunehmende Bedrohung von Hilfslieferungen und Welthandel durch Überfälle auf Schiffe, deren Ladung und Besatzungen können durch das von Bürgerkrieg geschwächte und instabile Somalia nicht aus eigener Kraft verhindert werden. Der Sicherheitsrat der UN befasste sich daher im Jahr 2008 in mehreren Resolutionen (1814 1816, 1838 (2008)) mit dem Thema Piraterie und bewaffneten Überfällen in den Hoheitsgewässern  Somalias und den internationalen Gewässern vor der Küste Somalias. Die internationale Gemeinschaft wurde darin zum Schutz der Hilfslieferungen nach Somalia aufgefordert.
Die im Seegebiet vor Somalia zunehmende Bedrohung von Hilfslieferungen und Welthandel durch Überfälle auf Schiffe, deren Ladung und Besatzungen können durch das von Bürgerkrieg geschwächte und instabile Somalia nicht aus eigener Kraft verhindert werden. Der Sicherheitsrat der UN befasste sich daher im Jahr 2008 in mehreren Resolutionen (1814 1816, 1838 (2008)) mit dem Thema Piraterie und bewaffneten Überfällen in den Hoheitsgewässern  Somalias und den internationalen Gewässern vor der Küste Somalias. Die internationale Gemeinschaft wurde darin zum Schutz der Hilfslieferungen nach Somalia aufgefordert.


2 Rechtsgrundlage


2.1 Völkerrecht
== 2 Rechtsgrundlage ==
 
 
 
== 2.1 Völkerrecht ==
 
1958 wurde der Begriff der Piraterie in der „Genfer Konvention über die Hohe See“ definiert. Das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen hat diese Definition übernommen. Um die Fälle von Gewaltanwendung gegen Schiffe, Personen oder Vermögenswerte an Bord dem Begriff der Piraterie im Sinne der Art. 101, 102 SRÜ unterordnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
1958 wurde der Begriff der Piraterie in der „Genfer Konvention über die Hohe See“ definiert. Das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen hat diese Definition übernommen. Um die Fälle von Gewaltanwendung gegen Schiffe, Personen oder Vermögenswerte an Bord dem Begriff der Piraterie im Sinne der Art. 101, 102 SRÜ unterordnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:


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Aus Art. 105 SRÜ ergibt sich, dass auf Hoher See Kriegsschiffe aller Staaten ein Piratenschiff oder ein durch Piraterie erbeutetes und in der Gewalt von Piraten stehendes Schiff aufbringen, die Personen an Bord festnehmen und die dort befindlichen Vermögenswerte beschlagnahmen dürfen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit seiner Resolution 1816 (2008) diese Befugnis auf die Küstengewässer von Somalia ausgedehnt. Staaten die mit der Übergangsregierung in Somalia im Kampf gegen Piraterie zusammenarbeiten und sich für den Einsatz notifizieren3 lassen, dürfen innerhalb der Küstengebiete ihren Auftrag wahrnehmen. Die EU-Mission wurde vor Beginn der Mission durch die Regierung notifiziert4.
Aus Art. 105 SRÜ ergibt sich, dass auf Hoher See Kriegsschiffe aller Staaten ein Piratenschiff oder ein durch Piraterie erbeutetes und in der Gewalt von Piraten stehendes Schiff aufbringen, die Personen an Bord festnehmen und die dort befindlichen Vermögenswerte beschlagnahmen dürfen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit seiner Resolution 1816 (2008) diese Befugnis auf die Küstengewässer von Somalia ausgedehnt. Staaten die mit der Übergangsregierung in Somalia im Kampf gegen Piraterie zusammenarbeiten und sich für den Einsatz notifizieren3 lassen, dürfen innerhalb der Küstengebiete ihren Auftrag wahrnehmen. Die EU-Mission wurde vor Beginn der Mission durch die Regierung notifiziert4.


2.2 Nationales Recht
 
== 2.2 Nationales Recht ==
 
Der Europäische Rat verabschiedet im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) die gemeinsame Aktion 2008/851/GASP5 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias. Dieses Mandat orientiert sich in der Aufgabenstellung an den Resolutionen 1814 (2008)6, 1816 (2008)7 und 1836 (2008)8 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Mission ATALANTA (EU NAVFOR) ist zunächst auf ein Jahr begrenzt.  
Der Europäische Rat verabschiedet im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) die gemeinsame Aktion 2008/851/GASP5 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias. Dieses Mandat orientiert sich in der Aufgabenstellung an den Resolutionen 1814 (2008)6, 1816 (2008)7 und 1836 (2008)8 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Mission ATALANTA (EU NAVFOR) ist zunächst auf ein Jahr begrenzt.  


3 Entstehung
 
== 3 Entstehung ==
 
Auf Antrag der Bundesregierung (Drucksache 16/11337)9 beschließt der Bundestag am 19. Dezember 2008 mit großer Mehrheit die Beteiligung an der EU-Mission ATALANTA.   
Auf Antrag der Bundesregierung (Drucksache 16/11337)9 beschließt der Bundestag am 19. Dezember 2008 mit großer Mehrheit die Beteiligung an der EU-Mission ATALANTA.   
Für die deutsche Beteiligung können danach bis zu 1.400 Soldaten eingesetzt werden. Das Einsatzgebiet umfasst ein Seegebiet bis zu 500 Seemeilen vor der Küste Somalias und seiner Nachbarländer. Das deutsche Mandat ist bis zum 15. Dezember 2009 begrenzt. Die deutschen Kosten belaufen sich auf etwa 45 Mio. Euro.
Für die deutsche Beteiligung können danach bis zu 1.400 Soldaten eingesetzt werden. Das Einsatzgebiet umfasst ein Seegebiet bis zu 500 Seemeilen vor der Küste Somalias und seiner Nachbarländer. Das deutsche Mandat ist bis zum 15. Dezember 2009 begrenzt. Die deutschen Kosten belaufen sich auf etwa 45 Mio. Euro.


4 Auftrag
 
== 4 Auftrag ==
 
 
Die Operation ATALANTA soll die vor der Küste Somalia operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen. Dabei soll zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sichergestellt werden. Zum anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelswegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen10.
Die Operation ATALANTA soll die vor der Küste Somalia operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen. Dabei soll zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sichergestellt werden. Zum anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelswegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen10.


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Der Auftrag wird derzeit mit 10 Fregatten, einem U-Boot und drei Seeaufklärungsflugzeugen umgesetzt12.
Der Auftrag wird derzeit mit 10 Fregatten, einem U-Boot und drei Seeaufklärungsflugzeugen umgesetzt12.


5 Erweiterung des Einsatzgebiet
 
== 5 Erweiterung des Einsatzgebiet ==
 
Die bis Mitte 2009 getroffenen Maßnahmen der beteiligten Staaten führten zu einer Verdrängung der Piraten in Gebiete außerhalb des Operationsgebiet. Die Republik der Seychellen hat aufgrund der Zunahme von Piratenüberfällen in ihrem Seegebiet die Europäische Union um Unterstützung bei der Piratenbekämpfung gebeten. Das politische und sicherheitspolitische Komitee (PSK) der EU hat daher am 19. Mai 2009 die Erweiterung des Einsatzgebiets nach Süden und Südosten beschlossen. Am 18. Juni 2009 stimmte der Bundestag dieser Erweiterung zu. Das Einsatzgebiet hat sich dadurch von ca. 3,7 Mio. auf ca. 5,7 Mio. Quadratkilometer vergrößert. Das neue Einsatzgebiet entspricht etwa der 15-fachen Fläche der Bundesrepublik Deutschland.  
Die bis Mitte 2009 getroffenen Maßnahmen der beteiligten Staaten führten zu einer Verdrängung der Piraten in Gebiete außerhalb des Operationsgebiet. Die Republik der Seychellen hat aufgrund der Zunahme von Piratenüberfällen in ihrem Seegebiet die Europäische Union um Unterstützung bei der Piratenbekämpfung gebeten. Das politische und sicherheitspolitische Komitee (PSK) der EU hat daher am 19. Mai 2009 die Erweiterung des Einsatzgebiets nach Süden und Südosten beschlossen. Am 18. Juni 2009 stimmte der Bundestag dieser Erweiterung zu. Das Einsatzgebiet hat sich dadurch von ca. 3,7 Mio. auf ca. 5,7 Mio. Quadratkilometer vergrößert. Das neue Einsatzgebiet entspricht etwa der 15-fachen Fläche der Bundesrepublik Deutschland.  


6 Verlängerung des Mandats  
 
== 6 Verlängerung des Mandats ==
Der Europäische Rat (2009/907/GASP)13 verlängert die Mission ATALANTA am 08. Dezember 2009 für ein weiteres Jahr. Auf Antrag der Bundesregierung (Drucksache 17/179)14 beschließt der Bundestag am 17. Dezember 2009 die Verlängerung des Mandats für das deutsche Kontingent bis 18. Dezember 2010. Die Kosten der Verlängerung werden auf ca. 47,4 Mio. Euro geschätzt.  
Der Europäische Rat (2009/907/GASP)13 verlängert die Mission ATALANTA am 08. Dezember 2009 für ein weiteres Jahr. Auf Antrag der Bundesregierung (Drucksache 17/179)14 beschließt der Bundestag am 17. Dezember 2009 die Verlängerung des Mandats für das deutsche Kontingent bis 18. Dezember 2010. Die Kosten der Verlängerung werden auf ca. 47,4 Mio. Euro geschätzt.  


7 Kritik
 
== 7 Kritik ==
 
 
Der Einsatz der Marine bei dieser Mission wird jedoch teilweise verfassungsrechtlich kritisch betrachtet.  
Der Einsatz der Marine bei dieser Mission wird jedoch teilweise verfassungsrechtlich kritisch betrachtet.  


7.1 Zuständigkeit der Bundesmarine
 
== 7.1 Zuständigkeit der Bundesmarine ==
 
Kritiker verweisen u.a. auf eine fehlende Zuständigkeit der Bundesmarine für die Verfolgung und Festnahme von Verdächtigen im Zusammenhang mit Piraterie. Das Grundgesetz sieht den Einsatz der Bundeswehr nur im Verteidigungs- oder Spannungsfall bzw. bei Naturkatastrophen vor (Art. 87a GG). Das Seeaufgabengesetz sieht grundsätzlich eine Zuständigkeit der Bundespolizei für die Verfolgung von Piraterie außerhalb der deutschen Küstenmeere vor15.  
Kritiker verweisen u.a. auf eine fehlende Zuständigkeit der Bundesmarine für die Verfolgung und Festnahme von Verdächtigen im Zusammenhang mit Piraterie. Das Grundgesetz sieht den Einsatz der Bundeswehr nur im Verteidigungs- oder Spannungsfall bzw. bei Naturkatastrophen vor (Art. 87a GG). Das Seeaufgabengesetz sieht grundsätzlich eine Zuständigkeit der Bundespolizei für die Verfolgung von Piraterie außerhalb der deutschen Küstenmeere vor15.  
Dem wird von der Bundesregierung entgegengehalten, dass die Bundeswehr im Rahmen einer EU-Mission tätig wird und die Bundeswehr laut Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1994 im Ausland eingesetzt werden kann, wenn der Bundestag dem Einsatz zustimmt und der Einsatz im Rahmen von Organisationen „gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ erfolgt.   
Dem wird von der Bundesregierung entgegengehalten, dass die Bundeswehr im Rahmen einer EU-Mission tätig wird und die Bundeswehr laut Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1994 im Ausland eingesetzt werden kann, wenn der Bundestag dem Einsatz zustimmt und der Einsatz im Rahmen von Organisationen „gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ erfolgt.   
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Ohne die erforderlichen  Voraussetzungen könnte die Bundesmarine trotzdem Hilfe auf See leisten. Grundlage dafür ist nach Art. 98 SRÜ die Verpflichtung eines Kapitäns jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe (Nothilfe) zu leisten16.  
Ohne die erforderlichen  Voraussetzungen könnte die Bundesmarine trotzdem Hilfe auf See leisten. Grundlage dafür ist nach Art. 98 SRÜ die Verpflichtung eines Kapitäns jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe (Nothilfe) zu leisten16.  


7.2 Rechtsgrundlage für Strafverfolgung
 
== 7.2 Rechtsgrundlage für Strafverfolgung ==
 
Verfassungsrechtliche Bedenken werden ebenfalls im Hinblick auf den Umgang mit festgenommenen Personen gesehen.  
Verfassungsrechtliche Bedenken werden ebenfalls im Hinblick auf den Umgang mit festgenommenen Personen gesehen.  
Kritiker des Einsatzes beziehen sich dabei auf Art. 104 GG und führen an, dass Festnahmen nicht durch Soldaten durchzuführen sind und das die richterliche Vorführungs- und Anhörungspflicht spätestens am Tag nach der Festnahme nicht gewährleistet ist.  
Kritiker des Einsatzes beziehen sich dabei auf Art. 104 GG und führen an, dass Festnahmen nicht durch Soldaten durchzuführen sind und das die richterliche Vorführungs- und Anhörungspflicht spätestens am Tag nach der Festnahme nicht gewährleistet ist.  
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Menschenrechtsorganisationen bezweifeln trotzdem die Einhaltung der vereinbarten Rechtsstandards in Kenia18.
Menschenrechtsorganisationen bezweifeln trotzdem die Einhaltung der vereinbarten Rechtsstandards in Kenia18.


7.3 Rechtsunsicherheit der eingesetzten Soldaten
 
== 7.3 Rechtsunsicherheit der eingesetzten Soldaten ==
 
Soldaten können für Zwischenfälle im Rahmen der Mission die als Rechtsverletzung bewertet werden zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn ein Pirat zu Schaden oder ums Leben kommt, können die Soldaten strafrechtlich belangt werden. Die Soldaten haben nicht die Möglichkeit, sich auf das Kriegsrecht zu berufen, um damit mögliche Kollateralschäden zu rechtfertigen. Denn die Piratenbekämpfung ist kein Krieg, sondern besteht in straf- und polizeirechtlichen Maßnahmen19.  
Soldaten können für Zwischenfälle im Rahmen der Mission die als Rechtsverletzung bewertet werden zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn ein Pirat zu Schaden oder ums Leben kommt, können die Soldaten strafrechtlich belangt werden. Die Soldaten haben nicht die Möglichkeit, sich auf das Kriegsrecht zu berufen, um damit mögliche Kollateralschäden zu rechtfertigen. Denn die Piratenbekämpfung ist kein Krieg, sondern besteht in straf- und polizeirechtlichen Maßnahmen19.  


8 Übersicht 2009
 
== 8 Übersicht 2009 ==
 
Bislang konnten von Marine-Einheiten der Europäischen Union 42 Schiffe des Welternährungsprogramms mit mehr als 250.000 Tonnen Hilfsgütern in 24 Gruppentransporten sicher geleiteten. Zusätzlich wurden bislang 201 Handelsschiffe unbehelligt durch den Transitkorridor im Golf von Aden geführt. Handelsschiffe, deren Schutz und Begleitung durch Atalanta organisiert war, wurden bisher nicht von Piraten gekapert (Stand Juli 2009)20.  
Bislang konnten von Marine-Einheiten der Europäischen Union 42 Schiffe des Welternährungsprogramms mit mehr als 250.000 Tonnen Hilfsgütern in 24 Gruppentransporten sicher geleiteten. Zusätzlich wurden bislang 201 Handelsschiffe unbehelligt durch den Transitkorridor im Golf von Aden geführt. Handelsschiffe, deren Schutz und Begleitung durch Atalanta organisiert war, wurden bisher nicht von Piraten gekapert (Stand Juli 2009)20.  


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Piraterie hat sich in Seeregionen, in denen die angrenzenden Staaten wenig Stabilität, wenig Willen oder die Mittel besitzen um gegen die Strukturen vorzugehen als lukrative und oftmals einzige Einnahmequelle etabliert. Eine lückenlose Überwachung des Schiffsverkehrs kann aufgrund der Größe des Seegebietes nicht gewährleistet werden. Das Problem der Piratenüberfälle wird ohne Veränderungen der strukturellen Ursachen der Piraterie daher bestehen bleiben.   
Piraterie hat sich in Seeregionen, in denen die angrenzenden Staaten wenig Stabilität, wenig Willen oder die Mittel besitzen um gegen die Strukturen vorzugehen als lukrative und oftmals einzige Einnahmequelle etabliert. Eine lückenlose Überwachung des Schiffsverkehrs kann aufgrund der Größe des Seegebietes nicht gewährleistet werden. Das Problem der Piratenüberfälle wird ohne Veränderungen der strukturellen Ursachen der Piraterie daher bestehen bleiben.   


9 Literatur
 
== 9 Literatur ==
 
Pfeiffer, Hermannus; Seemacht Deutschland (2009); ISBN 9783861535133
Pfeiffer, Hermannus; Seemacht Deutschland (2009); ISBN 9783861535133


10 Weblinks
 
== 10 Weblinks ==
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