Anticipación de la punibilidad: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:
Y: basta el intento de cometer estes actos ... la tentativa.  
Y: basta el intento de cometer estes actos ... la tentativa.  


Diese Vorbereitung der Vorbereitung der Vorbereitung einer Gefährdung soll nun aber genauso wie die nachfolgenden Handlungen bestraft werden – es ist dementsprechend selbst der bloße Versuch des Anbaus von Drogen schon mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe pönalisiert ..


*[http://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/sr/krimirecht/lehrstuhlinhaber/Publikationen/Monographien/Strafgesetzgebungstechnik_in_Deutschland_und_Europa.pdf Scheffler, Strafgesetzgebungstechnik in Deutschland und Europa]
== Literatura y enlaces externos ==
*[http://www.ues.flakepress.com/Otros%20libros/Derecho/Jakobs%20Gunter%20-%20Criminalizacion%20En%20El%20Estadio%20Previo%20A%20La%20Lesion%20De%20Un%20Bien%20Juridico.PDF Jakobs, Günther (1997) CRIMINALIZACIÓN EN EL ESTADIO PREVIO A LA LESIÓN DE UN BIEN JURÍDICO]




Fülle von ob der Sorglosigkeit im Umgang mit der Sprache  traurig  bis  besorgt  stimmenden  Beispielen  (S.  109 ff.). Es zeigt sich hierin – auch – eine Verrohung der Sprache, wie  man  sie  seit  Jahren  lesen  und  hören  kann,  auch in  den oberen Etagen der Gesellschaft. „Eine solche Kriminalpolitik des Bekämpfens und Ausmerzens harmoniert aber nun mal – und nur das interessiert in unserem Zusammenhang – bestens mit  der  Schrotschußtechnik,  also  einem  Stil,  der  das  Fragmentarische  am  Strafrecht  nicht  tolerieren  will  –  nullum crimen  sine  poena  –  und  deshalb  –  sicher  ist  sicher –  zu  einem  auch  verbalen  overkill  führt“  (S. 115).  Weitere Vorverlagerungen der Strafbarkeit durch Rahmenbeschlüsse können in  den  letzten  Jahren  mehrfach  besichtigt  werden  (dazu S. 116  ff.). Hettinger


Scheffler, Uwe 2006 Strafgesetzgebungstechnik  in  Deutschland und Europa, Juristische Zeitgeschichte. Kleine Reihe, Bd. 13, BWV  Berliner  Wissenschafts-Verlag,  Berlin  2006: 68 f




== Weblinks und Literatur ==
*[http://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/sr/krimirecht/lehrstuhlinhaber/Publikationen/Monographien/Strafgesetzgebungstechnik_in_Deutschland_und_Europa.pdf Scheffler, Strafgesetzgebungstechnik in Deutschland und Europa]
*Scheffler, Uwe 2006 Strafgesetzgebungstechnik  in  Deutschland und Europa, Juristische Zeitgeschichte. Kleine Reihe, Bd. 13, BWV  Berliner  Wissenschafts-Verlag,  Berlin  2006: 68 f


== Literatura y enlaces externos ==
:Diese Vorbereitung der Vorbereitung der Vorbereitung einer Gefährdung soll nun aber genauso wie die nachfolgenden Handlungen bestraft werden – es ist dementsprechend selbst der bloße Versuch des Anbaus von Drogen schon mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe pönalisiert .. - Fülle von ob der Sorglosigkeit im Umgang mit der Sprache  traurig  bis  besorgt  stimmenden  Beispielen  (S.  109 ff.). Es zeigt sich hierin – auch – eine Verrohung der Sprache, wie  man  sie  seit  Jahren  lesen  und  hören  kann,  auch in  den oberen Etagen der Gesellschaft. „Eine solche Kriminalpolitik des Bekämpfens und Ausmerzens harmoniert aber nun mal – und nur das interessiert in unserem Zusammenhang – bestens mit  der  Schrotschußtechnik,  also  einem  Stil, der  das  Fragmentarische  am  Strafrecht  nicht  tolerieren  will  –  nullum crimen  sine  poena  –  und  deshalb  –  sicher  ist  sicher –  zu  einem  auch  verbalen  overkill  führt“  (S. 115).  Weitere Vorverlagerungen der Strafbarkeit durch Rahmenbeschlüsse können in  den  letzten  Jahren  mehrfach  besichtigt  werden  (dazu S. 116  ff.).
*[http://www.ues.flakepress.com/Otros%20libros/Derecho/Jakobs%20Gunter%20-%20Criminalizacion%20En%20El%20Estadio%20Previo%20A%20La%20Lesion%20De%20Un%20Bien%20Juridico.PDF Jakobs, Günther (1997) CRIMINALIZACIÓN EN EL ESTADIO PREVIO A LA LESIÓN DE UN BIEN JURÍDICO]
31.738

Bearbeitungen