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"Anti-Folter-Konvention" ist die Kurzbezeichnung für die "Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe". | "Anti-Folter-Konvention" ist die Kurzbezeichnung für die "Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" sowie fuer die UN-Anti-Folter-Konvention. | ||
== EU-Konvention == | |||
Die Europäische Anti-Folter-Konvention ist insofern einzigartig, als sie darauf abzielt, Folter bereits durch vorbeugende Maßnahmen im Vorfeld zu verhindern. | |||
== UN-Konvention == | |||
Artikel 2 Absatz 2: "Aussergewoehnliche Úmstaende" duerfen nicht als Rechtfertigung geltend gemacht werden. Auch Krieg nicht. | |||
Absatz 3: Weisungen von Vorgesetzten duerfen nicht geltend gemacht werden. |