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Das Anti-Aggressivitäts-Training (Kurzform = AAT) ist ein gruppenpädagogisches und deliktspezifisch ausgerichtetes Training. Als Maßnahme der tertiären Gewaltprävention ist das AAT in den Praxis- und Anwendungsfeldern der Jugend-, Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe sowie im Strafvollzug verortet. Das Anti-Aggressivitäts-Training kann als ambulante oder stationäre Maßnahme durchgeführt werden und gilt als eine Methode der „Konfrontativen Pädagogik“. Grundlagen für die „Konfrontative Pädagogik“ und somit auch für das Anti-Aggressivitäts-Training als Methode bilden Ableitungen sind u.a. die Lerntheorie (Bandura), die Theorien der Kognitiven Dissonanz (Festinger) und der persönlichen Konstrukte (Kelly), die rational-emotive (Ellis), die konfrontative (Corsini) und die provokative Therapie (Farrelly), das Psychodrama („der leere Stuhl“; Moreno) und die Gestalt-Therapie (der „heiße Stuhl“/Perl). Ferner sind unter kriminologischen Bezügen vorrangig relevant: die Neutralisierungstechniken (Sykes & Matza 1957) und die Theorie der rationalen Wahl (Rational Choice). Häufig wird das Anti-Aggressivitäts-Training dem „lerntheoretisch-kognitiven-Paradigma“ (bzw. der Lerntheorien nach Bandura) zugeordnet. Das beinhaltet die Vorstellung, dass die Anwendung von Gewalt als „gelernte Verhaltensweise“ auch wieder verlernbar und hierdurch verminderbar ist. | |||
==Ursprünge und Entwicklung== | |||
Ausgangspunkt war 1985/86 die Bildung einer interdiziplinären Arbeitsgruppe (Psychiater, Sozialarbeiter,Soziologen), welche vom damaligen Direktor der Jugendstrafanstalt Hameln (in Abstimmung mit dem niedersächsichen Justizministerium) mit der Entwicklung eines „Anti-Aggressivitäts-Trainings“ beauftragt wurde. Zu diesem Zeitpunkt stand die Entwicklung von geeigneten und spezifischen Behandlungsmaßnahmen für inhaftierte, wegen Gewalt- und Körperverletzungsdelikten verurteilte Personen im Vordergrund. Unter der Leitung des Justizpsychologen Dr. Heilemann wurden erste Ansätze und Konzeptionen erarbeitet und unter zunehmener Beteiligung des Hamburger Kriminologen und Erziehungswissenschaftler Dr. Weidner u. A. ab 1987 regelmäßig Anti-Aggressivitäts-Trainings mit männlichen jugendlichen Teilnehmern in der JVA Hameln durchgeführt. In den Folgejahren (ab Mitte 1990) haben sich AAT’s auch außerhalb des Strafvollzuges als ambulante Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen der Jugendgerichts- und Bewährungshilfe, etabliert. Im zeitlichen Verlauf von 1986-2009 wurde das Anti-Aggressivitäts-Training als Methode aufgrund vielfältiger Erfordernisse weiterentwickelt und z.T. auch modifiziert, z.B.: Gewährleistung von Qualitätsstandards für die praktische Arbeit in AAT-Programmen und Verbindlichkeit rechtstheoretischer Kenntnisse und deren Anwendung („non-touch-Verpflichtung“, Zeugnisverweigerungsrecht). | |||
Ausgangspunkt war 1985/86 die Bildung einer interdiziplinären Arbeitsgruppe (Psychiater, Sozialarbeiter,Soziologen), welche vom damaligen Direktor der Jugendstrafanstalt Hameln (in Abstimmung mit dem niedersächsichen Justizministerium) mit der Entwicklung eines „Anti-Aggressivitäts-Trainings“ beauftragt wurde. Zu diesem Zeitpunkt stand die Entwicklung von geeigneten und spezifischen Behandlungsmaßnahmen für inhaftierte, wegen Gewalt- und Körperverletzungsdelikten verurteilte Personen im Vordergrund. Unter der Leitung des Justizpsychologen Dr. Heilemann wurden erste Ansätze und Konzeptionen erarbeitet und unter zunehmener Beteiligung des Hamburger Kriminologen und Erziehungswissenschaftler Dr. Weidner u. A. ab 1987 regelmäßig Anti-Aggressivitäts-Trainings mit männlichen jugendlichen Teilnehmern in der JVA Hameln durchgeführt. In den Folgejahren (ab Mitte 1990) haben sich AAT’s auch außerhalb des Strafvollzuges als ambulante Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen der Jugendgerichts- und Bewährungshilfe, etabliert. Im zeitlichen Verlauf von 1986-2009 wurde das Anti-Aggressivitäts-Training als Methode aufgrund vielfältiger Erfordernisse weiterentwickelt und z.T. auch modifiziert, z.B.: Gewährleistung von Qualitätsstandards für die praktische Arbeit in AAT-Programmen und Verbindlichkeit rechtstheoretischer Kenntnisse und deren Anwendung („non-touch-Verpflichtung“, | |||
== Ziele == | |||
Zielgruppen des Trainings sind primär Personen(gruppen), die mehrfach (einschlägig) oder besonders schwerwiegend wegen Körper-verletzungsdelikten (Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung u.ä.) strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. | Zielgruppen des Trainings sind primär Personen(gruppen), die mehrfach (einschlägig) oder besonders schwerwiegend wegen Körper-verletzungsdelikten (Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung u.ä.) strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. | ||
In der Praxis stellen aktuell (Stand 2009) männliche Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 16-21 Jahren, welche im Rahmen einer justiziellen Auflage gem. § 10 JGG (bzw. § 23 JGG) am AAT teilnehmen, einen besonders umfangreichen Teilnehmerkreis dar. | In der Praxis stellen aktuell (Stand 2009) männliche Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 16-21 Jahren, welche im Rahmen einer justiziellen Auflage gem. § 10 JGG (bzw. § 23 JGG) am AAT teilnehmen, einen besonders umfangreichen Teilnehmerkreis dar. | ||
Trainingsinhalte und –methoden sind darauf ausgerichtet, eine konkrete und möglichst nachhaltige Verhaltensänderung /-modifikation bei den TrainingsteilnehmerInnen zu erzielen. Hierzu zählen Reduktion gewaltaffiner Handlungsorientierungen und Einstellungen sowie Verminderung von Aggressität durch Förderung und Erweiterung von Handlungskompetenzen wie Empathie, Rollendistanz, Frustrations- und Ambiguitätstoleranz. Sensiblisierung für die Ursachen und Folgen des eigenen Gewalthandelns sowie die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen sind weitere Themen, welche mit den TrainingsteilnehmerInnen zur Verringerung von Gewaltneigungen erarbeitet werden. Ein weiteres Ziel des Anti-Aggressivitäts-Trainings ist die zukünftige Legalbewährung. | Trainingsinhalte und –methoden sind darauf ausgerichtet, eine konkrete und möglichst nachhaltige Verhaltensänderung /-modifikation bei den TrainingsteilnehmerInnen zu erzielen. Hierzu zählen Reduktion gewaltaffiner Handlungsorientierungen und Einstellungen sowie Verminderung von Aggressität durch Förderung und Erweiterung von Handlungskompetenzen wie Empathie, Rollendistanz, Frustrations- und Ambiguitätstoleranz. Sensiblisierung für die Ursachen und Folgen des eigenen Gewalthandelns sowie die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen sind weitere Themen, welche mit den TrainingsteilnehmerInnen zur Verringerung von Gewaltneigungen erarbeitet werden. Ein weiteres Ziel des Anti-Aggressivitäts-Trainings ist die zukünftige Legalbewährung. | ||
==Qualitätsstandards== | |||
Qualitätsstandards für die Durchführung von AAT-Programmen sind durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS, Frankfurt) und das Deutsche Institut für Konfrontative Pädagogik (IKD, Hamburg/NRW/Rheinland Pfalz) definiert worden, mit dem Ziel der Gewährleistung einer seriösen fachlichen Umsetzung. Beide Institute sind auch für die bundesweite Ausbildung von AAT-TrainerInnen zuständig. Qualitätsstandards beschreiben u.a. Zugangsvorraussetzungen für TeilnehmerInnen und Gruppengröße, Qualifikationen der Gruppenleitung (und zusätzlicher Zertifizierungen), Mindestdauer/zeitlicher Umfang des Trainings und pädagisch-fachliche Gestaltung/Vermittlung der Trainingsinhalte. Die Begriffe „AAT“ und „CT“ (Coolness-Training) sind durch das IKD/ISS beim Deutschen Marken- und Patentamt München seit Mitte 1990 geschützt. Dieser Sachverhalt wird in der fachöffentlichen Diskussion kontrovers erörtert, wobei sich die Positionen hauptsächlich dahingehend unterscheiden, inwiefern die Vorgehensweise eher merkantilen oder Interessen der Qualitätssicherung dient. | Qualitätsstandards für die Durchführung von AAT-Programmen sind durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS, Frankfurt) und das Deutsche Institut für Konfrontative Pädagogik (IKD, Hamburg/NRW/Rheinland Pfalz) definiert worden, mit dem Ziel der Gewährleistung einer seriösen fachlichen Umsetzung. Beide Institute sind auch für die bundesweite Ausbildung von AAT-TrainerInnen zuständig. Qualitätsstandards beschreiben u.a. Zugangsvorraussetzungen für TeilnehmerInnen und Gruppengröße, Qualifikationen der Gruppenleitung (und zusätzlicher Zertifizierungen), Mindestdauer/zeitlicher Umfang des Trainings und pädagisch-fachliche Gestaltung/Vermittlung der Trainingsinhalte. Die Begriffe „AAT“ und „CT“ (Coolness-Training) sind durch das IKD/ISS beim Deutschen Marken- und Patentamt München seit Mitte 1990 geschützt. Dieser Sachverhalt wird in der fachöffentlichen Diskussion kontrovers erörtert, wobei sich die Positionen hauptsächlich dahingehend unterscheiden, inwiefern die Vorgehensweise eher merkantilen oder Interessen der Qualitätssicherung dient. | ||
==Inhalte und Methoden== | |||
Lerninhalte und -ziele des Anti-Aggressivitäts-Training sind im Rahmen von Fachstandards in einem thematisch verbindlichen Curriculum zusammengestellt, wobei im praktischen Trainingsetting zum Transfer diverse Varianten verschiedener Übungen und Methoden zur Auswahl stehen. Die einzelnen Module im AAT-Curriculum lauten wie folgt: „Aggressivität als Vorteil / Aggressivitätsauslöser / Selbstbild zwischen Ideal-und Realselbst / Neutralisierungstechniken / Opferperspektive und Provokationstest“. | Lerninhalte und -ziele des Anti-Aggressivitäts-Training sind im Rahmen von Fachstandards in einem thematisch verbindlichen Curriculum zusammengestellt, wobei im praktischen Trainingsetting zum Transfer diverse Varianten verschiedener Übungen und Methoden zur Auswahl stehen. Die einzelnen Module im AAT-Curriculum lauten wie folgt: „Aggressivität als Vorteil / Aggressivitätsauslöser / Selbstbild zwischen Ideal-und Realselbst / Neutralisierungstechniken / Opferperspektive und Provokationstest“. | ||
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Ein „klassischer“ Trainingsverlauf analog zu den Qualitätsstandards gestaltet sich in der Praxis folgendermaßen: Im Verlauf von (mindestens) 4-6 Monaten finden wöchentlich zwei- bis dreistündige Gruppentreffen statt, mit einem TeilnehmerInnen-Pool von 6-8 Personen. Die Gruppenleitung wird durch zwei Fachkräfte ausgeübt, wobei mindestens eine Fachkraft über eine entsprechende Zusatzqualifikation als Anti-Aggressivitäts-TrainerIn verfügt. | Ein „klassischer“ Trainingsverlauf analog zu den Qualitätsstandards gestaltet sich in der Praxis folgendermaßen: Im Verlauf von (mindestens) 4-6 Monaten finden wöchentlich zwei- bis dreistündige Gruppentreffen statt, mit einem TeilnehmerInnen-Pool von 6-8 Personen. Die Gruppenleitung wird durch zwei Fachkräfte ausgeübt, wobei mindestens eine Fachkraft über eine entsprechende Zusatzqualifikation als Anti-Aggressivitäts-TrainerIn verfügt. | ||
== Evaluationen== | |||
Im Zeitraum von 1987-2009 liegen für das Anti-Aggressivitäts-Training Evaluationen von unterschiedlichen Instituten und Institutionen vor. | Im Zeitraum von 1987-2009 liegen für das Anti-Aggressivitäts-Training Evaluationen von unterschiedlichen Instituten und Institutionen vor. | ||
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== Kritik == | |||
Sowohl die „Konfrontative Pädagogik“ als solche wie auch das Anti-Aggressivitäts-Training als Methode sind in der sozialpädagogischen Praxis und noch deutlicher in der wissenschaftlichen Diskussion umstritten. Im Besonderen gilt dies für einen Trainingsbestandteil, dem sogenannten „Heißen Stuhl“. Eine Gegenüberstellung der verschiedenen, z.T. konträren Positionen und Argumentationen kann an dieser Stelle aufgrund begrenzter Kapazitäten und der inhaltlichen Komplexität des Sachverhaltes nicht erfolgen, lediglich eine kurze Vorstellung von thematischen Schwerpunkten. | Sowohl die „Konfrontative Pädagogik“ als solche wie auch das Anti-Aggressivitäts-Training als Methode sind in der sozialpädagogischen Praxis und noch deutlicher in der wissenschaftlichen Diskussion umstritten. Im Besonderen gilt dies für einen Trainingsbestandteil, dem sogenannten „Heißen Stuhl“. Eine Gegenüberstellung der verschiedenen, z.T. konträren Positionen und Argumentationen kann an dieser Stelle aufgrund begrenzter Kapazitäten und der inhaltlichen Komplexität des Sachverhaltes nicht erfolgen, lediglich eine kurze Vorstellung von thematischen Schwerpunkten. | ||
Folgende Aspekte werden in Fachartikeln zum Thema regelmäßig aufgeführt, diskutiert und erfahren verschiedene gelagerte Interpretionen und Beurteilungen: | Folgende Aspekte werden in Fachartikeln zum Thema regelmäßig aufgeführt, diskutiert und erfahren verschiedene gelagerte Interpretionen und Beurteilungen (zur Kritik vgl. Krasmann 2000, Scherr 2002): | ||
- Die wissenschaftlich-fundierte, systematische und psychologisch-pädagogische Begründung der Methode | - Die wissenschaftlich-fundierte, systematische und psychologisch-pädagogische Begründung der Methode | ||
- Die Methode als solche unter pädagogischen, psychologischen soziologischen und kriminologischen Gesichtspunkten (Theorie & Praxis) | |||
- Die Methode als solche unter pädagogischen, psychologischen soziologischen und kriminologischen Gesichtspunkten (Theorie & Praxis) | |||
- Rechtliche Grundlagen | - Rechtliche Grundlagen | ||
- Medienberichterstattung (TV) | - Medienberichterstattung (TV) | ||
- Alternative Maßnahmen zum Anti-Aggressivitäts-Training | - Alternative Maßnahmen zum Anti-Aggressivitäts-Training | ||
- AAT/Anti-Aggressivitäts-Training als patentrechtlich geschütztes Warenzeichen | |||
== Literatur == | |||
*Heyder, Bernd: „Die Konfrontative Pädagogik auf dem Prüfstand“. Stellungnahme zu H.-J. Plewig in: ZJJ, 01/2008: 52-59, in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe/ZJJ, 02/2008: 183-184. | |||
*Kilb, Rainer & Weidner, Jens & Jehn, Otto: Gewalt im Griff, Band 3. Weinheim und Basel: Beltz, 2003 | |||
*Krasmann, Susanne (2000) Gouvernementalität der Oberfläche. Aggressivität (ab-)trainieren beispielsweise, in: Ulrich Bröckling/Susanne Krasmann/Thomas Lemke (Hg.): Gouvernementalität der Gegenwart, Frankfurt a.M.: Suhrkamp | |||
*Ohlemacher,T.u.a.: Anti-Aggressivitäts-Training und Legalbewährung, in: Bereswill,M. (Hg.): Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung. NOMOS Verlag 2001 | |||
*Plewig, Hans-Joachim: Neue deutsche Härte – Die „Konfrontative Pädagogik“ auf dem Prüfstand (Teil 1), in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe/ZJJ, 04/2007: 363-369. | |||
*Plewig, Hans-Joachim: Neue deutsche Härte – Die „Konfrontative Pädagogik auf dem Prüfstand (Teil 2), in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe/ZJJ, 01/2008: 52-59. | |||
*Röskens, Klaus: Tatkonfrontation: Keine neue deutsche Härte, sondern sozialpädagogisache Notwendigkeit, in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe/ZJJ, 03/2008: 279-282. | |||
*Schanzenbächer, Stefan ed.: Gewalt ohne Ende. Neue Perspektiven durch Anti-Aggressivitäts-Training und konfrontative Pädagogik in Brandenburg. Freiburg i.Br.: Lambertus-Verlag GmbH, 2004 | |||
*Scherr, Albert: Mit Härte gegen Gewalt? Kritische Anmerkungen zum Anti-Aggressivitäts und Coolness-Training, in: Krim.Journal, 34. Jg. 2002: 304-311. | |||
*Weidner; Jens: Anti-Aggressivitäts-Training für Gewalttäter. 3. Aufl,.Bonn/Bad-Godesberg: Forum.Verlag, 1995 |