Anti-Aggressivitäts-Training: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Anti-Aggressivitäts-Training (Kurzform = AAT) ist ein gruppenpädagogisches und deliktspezifisch ausgerichtetes Training. Als Maßnahme der tertiären Gewaltprävention ist das AAT in den Praxis- und Anwendungsfeldern der Jugend-, Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe sowie im Strafvollzug verortet. Das Anti-Aggressivitäts-Training kann als ambulante oder stationäre Maßnahme durchgeführt werden und gilt als eine Methode der „Konfrontativen Pädagogik“.
Das Anti-Aggressivitäts-Training (Kurzform = AAT) ist ein gruppenpädagogisches und deliktspezifisch ausgerichtetes Training. Als Maßnahme der tertiären Gewaltprävention ist das AAT in den Praxis- und Anwendungsfeldern der Jugend-, Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe sowie im Strafvollzug verortet. Das Anti-Aggressivitäts-Training kann als ambulante oder stationäre Maßnahme durchgeführt werden und gilt als eine Methode der „Konfrontativen Pädagogik“.




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'''1. Ursprünge und Entwicklung
'''1. Ursprünge und Entwicklung


Ausgangspunkt war 1985/86 die Bildung einer interdiziplinären Arbeitsgruppe (Psychiater, Sozialarbeiter,Soziologen), welche vom damaligen Direktor der Jugendstrafanstalt Hameln (in Abstimmung mit dem niedersächsichen Justizministerium) mit der Entwicklung eines „Anti-Aggressivitäts-Trainings“ beauftragt wurde. Zu diesem Zeitpunkt stand die Entwicklung von geeigneten und spezifischen Behandlungsmaßnahmen für inhaftierte, wegen Gewalt- und Körperverletzungsdelikten verurteilte Personen im Vordergrund. Unter der Leitung des Justizpsychologen Dr. Heilemann wurden erste Ansätze und Konzeptionen erarbeitet und unter zunehmener Beteiligung des Hamburger Kriminologen und Erziehungswissenschaftler Dr. Weidner u. A. ab 1987 regelmäßig Anti-Aggressivitäts-Trainings mit männlichen jugendlichen Teilnehmern in der JVA Hameln durchgeführt. In den Folgejahren (ab Mitte 1990) haben sich AAT’s auch außerhalb des Strafvollzuges als ambulante Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen der Jugendgerichts- und Bewährungshilfe, etabliert. Im zeitlichen Verlauf von 1986-2009 wurde das Anti-Aggressivitäts-Training als Methode aufgrund vielfältiger Erfordernisse weiterentwickelt und z.T. auch modifiziert, z.B.: Gewährleistung von Qualitätsstandards für die praktische Arbeit in AAT-Programmen und Verbindlichkeit rechtstheoretischer Kenntnisse  und deren Anwendung („non-touch-Verpflichtung“, Zeugnisverweigerungs-recht).  
Ausgangspunkt war 1985/86 die Bildung einer interdiziplinären Arbeitsgruppe (Psychiater, Sozialarbeiter,Soziologen), welche vom damaligen Direktor der Jugendstrafanstalt Hameln (in Abstimmung mit dem niedersächsichen Justizministerium) mit der Entwicklung eines „Anti-Aggressivitäts-Trainings“ beauftragt wurde. Zu diesem Zeitpunkt stand die Entwicklung von geeigneten und spezifischen Behandlungsmaßnahmen für inhaftierte, wegen Gewalt- und Körperverletzungsdelikten verurteilte Personen im Vordergrund. Unter der Leitung des Justizpsychologen Dr. Heilemann wurden erste Ansätze und Konzeptionen erarbeitet und unter zunehmener Beteiligung des Hamburger Kriminologen und Erziehungswissenschaftler Dr. Weidner u. A. ab 1987 regelmäßig Anti-Aggressivitäts-Trainings mit männlichen jugendlichen Teilnehmern in der JVA Hameln durchgeführt. In den Folgejahren (ab Mitte 1990) haben sich AAT’s auch außerhalb des Strafvollzuges als ambulante Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen der Jugendgerichts- und Bewährungshilfe, etabliert. Im zeitlichen Verlauf von 1986-2009 wurde das Anti-Aggressivitäts-Training als Methode aufgrund vielfältiger Erfordernisse weiterentwickelt und z.T. auch modifiziert, z.B.: Gewährleistung von Qualitätsstandards für die praktische Arbeit in AAT-Programmen und Verbindlichkeit rechtstheoretischer Kenntnisse  und deren Anwendung („non-touch-Verpflichtung“, Zeugnisverweigerungsrecht).  




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- Alternative Maßnahmen zum Anti-Aggressivitäts-Training
- Alternative Maßnahmen zum Anti-Aggressivitäts-Training


- AAT/Anti-Aggressivitäts-Training als patentrechtlich geschütztes Warenzeichen (vgl. hierzu Ausführungen zum Thema „Qualitätsstandards)
- AAT/Anti-Aggressivitäts-Training als patentrechtlich geschütztes Warenzeichen (vgl. hierzu Ausführungen zum Thema  
  „Qualitätsstandards)


Die Vielfältigkeit von konträren Stellungnahmen im wissenschaftlichen und praxisbezogene Diskurs ergibt sich im Vergleich verschiedener, im Literatur-Verzeichnis (s.u.) aufgeführter Fachartikel, insbesondere Publikationen in der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ) sowie Krim.Journal, 34. Jg. 2002.
Die Vielfältigkeit von konträren Stellungnahmen im wissenschaftlichen und praxisbezogene Diskurs ergibt sich im Vergleich verschiedener, im Literatur-Verzeichnis (s.u.) aufgeführter Fachartikel, insbesondere Publikationen in der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ) sowie Krim.Journal, 34. Jg. 2002.
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