Anne-Eva Brauneck: Unterschied zwischen den Versionen

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== Lebenslauf ==
== Lebenslauf ==
Anne-Eva Brauneck war eine von zwei Töchtern eines Hamburger Gymnasialleiters.
Sie studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Hamburg und gehörte neben der späteren Leiterin der Frankfurter Frauenstrafanstalt, Helga Einsele zu den letzten Schülerinnen des Strafrechtlers, Rechtsphilosophen und Reichsjustizministers Gustav Radbruch.
1933 legte sie in Hamburg die Erste juristische Staatsprüfung und 1937 die Große Juristische Staatsprüfung ab. 1935 promovierte Brauneck bei Prof. Rudolf Sieverts zu dem Thema  „Pestalozzis Stellung zu den Strafrechtsproblemen“.
Während des Dritten Reiches war es ihr, wie auch den anderen Volljuristinnen, verwehrt, im Höheren Dienst von Verwaltung, Justiz sowie der Rechtsanwaltschaft zu arbeiten.
Brauneck wurde daher zunächst im mittleren Dienst der Polizei eingestellt und später in den gehobenen Dienst befördert. Nebenher legte sie das Kriminalassistenten-Examen ab.
Nach dem Krieg war sie zunächst freiberuflich tätig und widmete sich psychologischen Studien. So untersuchte sie als Mitglied eines Forschungsteams von 1950- 1952 für die UNESCO das Verhältnis der deutschen Jugend zur Autorität.
1952 wurde sie wissenschaftliche Assistentin bei Prof. Sieverts, dem seinerzeitigen Präsidenten der westdeutschen Rektorenkonferenz. Gleichzeitig wurde sie ehrenamtliche Geschäftsführerin  der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen. In dem kriminalwissenschaftlichen Assistententeam wirkte sie zusammen mit Herbert Jäger, Claus Roxin und Hörst Schüler-Springorum.
Da es auch im Nachkriegsdeutschland für eine Frau nicht selbstverständlich war zu habilitieren, mußte Brauneck sich hierfür besonders einsetzen. Ihre Untersuchung delinquenter Kinder und deren Erziehungshintergrund stärkte ein kriminologisches Fachverständnis, dass jedoch in Hamburg, bedingt durch die NS-Zeit und die Emigration deutscher Kriminologen, noch nicht als eigenständiges Lehrfach anerkannt war. Mit Ihrer Arbeit "Die Entwicklung jugendlicher Straftäter" wurde sie sodann 1961 am Lehrstuhl für Strafrecht und strafrechtliche Hilfswissenschaften in Hamburg  habilitiert.
1965 erhielt sie den Ruf an die neugegründete Gießener Professur für Strafrecht und Kriminologie, die später vorrangig der Kriminologie und Kriminalpolitik zugewandt war. Bis zu ihrer Emeritierung 1976 lehrte sie dort.
==Wissenschaftliche Arbeit und Forschung==
Kennzeichnende Merkmale ihres Werkes sind  Ihre Fähigkeit, Abstraktes durch konkrete Beispiele zu veranschaulichen und Erkenntnisse aus benachbarten Disziplinen einzubringen. Dies wird besonders in  ihrer „Allgemeinen Kriminologie“ besonders deutlich. Dort werden  Personen, Situationen und spektakuläre Fälle der Kriminalitätsgeschichte eingearbeitet. Etwas außerhalb des durch  ihre wissenschaftlichen Publikationen Erkennbaren liegen ihre Gedanken, Bemühungen und Aktivitäten zu Fragen zwischen  Leben und Tod, zur Sterbehilfe und Organtransplantation.  Mehrfach mahnte  sie Gegner des Hirntodkonzepts, „die Frage, ob der Hirntote tot oder erst sterbend sei, lenke vom entscheidenden Punkt ab, dass mit einer Organentnahme dem einen gar nicht mehr zu nützen oder zu schaden, einem anderen aber zu helfen  sei.“ (FR v. 03.03. u. 14.05.1995) Zum Problem der Zulässigkeit der Organtransplantationführte führte sie unter anderem aus:  „Ich habe“ – schreibt sie am 15.04.1997 – „den Eindruck, dass hier, wie auch in anderen Fragen, Halbwissen sich ausbreiten kann, weil die Politiker nicht den Mut haben, das richtige Wort auszusprechen, oder weil sie selbst halbwissend sind.“
Sie hat sich  selbst nicht als Neuerin  in der Kriminologie, als Vertreterin des die traditionelle Kriminologie umstoßenden „Labeling Approach“ mit seiner auf die Kontroll-,  Reaktions- und Selektionsseite fokussierten Sicht  verstanden, wohl aber innovative Sichtweisen und Gedanken eingebracht. So hat sie es beispielsweise  unternommen (Zur sozialpsychologischen Bedeutung des Kriminalitätsumfangs, Grünhut-Erinnerungsgabe 1965 S. 23 ff), noch vor dem dafür meist zitierten Heinrich Popitz (Über die Präventivwirkung des Nichtwissens, 1968) auf die  Bedeutung der „Verborgenheit eines großen Teils der Begehungen, also die so oft beklagte Dunkelziffer“ hingewiesen hat, verbunden mit der Frage, „wie hoch eigentlich die Zahl der Verurteilungen und Verurteilten in einer Bevölkerung sein müsste, um der Strafdrohung optimale Tabuwirkung zu geben und nicht unnötig viele zu verurteilen.“ Damit hat sie zugleich auf die Bedeutung der Latenz von Straftaten einerseits, Aufklärung und Sanktionierung andererseits für die sozialpsychologische Normgeltung aufmerksam gemacht. (Vgl. Verf., Ehrengabe a.a.O. S. 101ff) Auch war sie es, die erstmals in einem kriminologischen Lehrbuch den Krieg als Gegenstand dieser Disziplin betrachtet hat („Allgemeine Kriminologie“ S. 157 ff; dazu Verf., „Weltordnungs“- Krieg und Kriminologie, Schwind-Festschrift 2006 S. 995 ff): „Geht man vom Konflikt der am weitesten voneinander entfernten Gruppen aus, so kommt man als erstes zum Krieg unter Nationen.“ Er wird in der von Brauneck eingeführten Begrifflichkeit von Nah- und Fernraumkriminalität der letzteren zugeordnet.
Da sie doch immer auch auf individuelle, familiäre und frühkindliche Entstehungsbedingungen späterer Delinquenz hingewiesen habe aufgrund ihrer Erkenntnisse aus biographisch-qualitativ angelegten Studien zu jugendlichen Straftätern. (Vgl. G. Kaiser, Ehrengabe a.a.O. S. 171ff) Jene ihr eigene qualitative Methode hatte sie früh in die Familien Straffälliger geführt und in Nahraum-Gesprächen solchen Entstehungsbedingungen nachspüren lassen.  Deswegen hat sie auch stets psychoanalytisch geprägten Entwicklungs- und Sozialisationstheorien den Vorzug gegeben. Strafe ist für sie folgerichtig nicht ein Zuschreibungsinstrument zum Erhalt der Macht Herrschender, wie es die Labeling-Sicht suggeriert, sondern ein notwendiges generalpräventives Übel: „Lange hatte ich Liszt sehr angehangen, aber später fand ich die Strafe für spezialpräventiv relativ ungeeignet u. gerade nur generalpräventiv notwendig.“ (26.04.2003)
Überhaupt betrachtete sie Bindungsfähigkeit als wichtigen Bestand des in früher Kindheit und Geborgenheit zu entwickelnden Gemüts und Mängel dieser frühen Gemütsentwicklung als wichtige Bedingung für spätere schwere Delinquenz; zu solcher rechnete sie  Betrug weit stärker als Diebereien oder Körperverletzungen.
Zur Rolle der Frau als Mutter und zur Mütterlichkeit, ebenso zur Bedeutung der Frau in der Kriminalität hatte sie dagegen eine eher konservative Einstellung, verglichen mit bewusst feministischen oder sozialistischen Ansichten über prinzipielle Gleichheit der Geschlechter. So führte sie die entgegen der Emanzipationstheorie die anhaltend geringe Teilhabe der Frau an der Kriminalität auf die andersartige psychische Struktur weiblicher Wesen zurück, die auf das Bewahren, Schützen und höhere Sensibilität ausgerichtet sei. Das schließt selbstverständlich langsamen, jedoch geringen Wandel infolge sich verändernder kultureller Rollenvorstellungen nicht aus.
Sie plädierte für eine Ethik ohne Religion, eine autonome humanistische Moral. „Erkennen wir mitfühlende Achtung vor anderen als gut und lebensstiftend an, dann brauchen wir jedenfalls `Sinn´ nicht zu vermissen.“  Hier „brauchen wir keine Entzauberung, keinen Selbstbetrug zu fürchten. Hier urteilt unser Gefühl richtig: der andere Mensch ist wirklich eine Person.“ (Fühlen und Denken S. 113f)
== Initiativen Mitgliedschaften==
Brauneck arbeitete im Kreis der "Alternativ-Professoren" mit, der Reformmodelle im Bereich des Strafrechts erarbeitete. Sie arbeitete an interdisziplinären kriminologisch-forensisch-psychiatrischen Seminaren und wirkte bei der UNO-Tagung für Verbrechensbekämpfung in Kyoto mit. Nach ihrer Emeritierung wandte sich Brauneck in der späten Schaffensphase mehr psychologisch-philosophischen Fragen zu. Noch 1997 - im Alter von 87 Jahren - veröffentlichte sie die Schrift "Fühlen und Denken". Die letztlich im Jahr 1999 den damaligen Lehrstuhlinhaber und drei habilitierten Schüler sowie Freunde und Wegbegleiter von Brauneck veranlasste eine Ehrengabe zum Thema "Fühlende und denkende Kriminalwissenschaften" herauszugeben.

Version vom 28. Dezember 2007, 19:39 Uhr

Anne-Eva Brauneck (geb.am 09.12.1910 in Hamburg- gest.am 06.03.2007 in Lich) war eine deutsche Juristin und die erste Frau, die einen Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie an einer juristischen Fakultät erhielt (1965).

Lebenslauf

Anne-Eva Brauneck war eine von zwei Töchtern eines Hamburger Gymnasialleiters. Sie studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Hamburg und gehörte neben der späteren Leiterin der Frankfurter Frauenstrafanstalt, Helga Einsele zu den letzten Schülerinnen des Strafrechtlers, Rechtsphilosophen und Reichsjustizministers Gustav Radbruch. 1933 legte sie in Hamburg die Erste juristische Staatsprüfung und 1937 die Große Juristische Staatsprüfung ab. 1935 promovierte Brauneck bei Prof. Rudolf Sieverts zu dem Thema „Pestalozzis Stellung zu den Strafrechtsproblemen“.

Während des Dritten Reiches war es ihr, wie auch den anderen Volljuristinnen, verwehrt, im Höheren Dienst von Verwaltung, Justiz sowie der Rechtsanwaltschaft zu arbeiten. Brauneck wurde daher zunächst im mittleren Dienst der Polizei eingestellt und später in den gehobenen Dienst befördert. Nebenher legte sie das Kriminalassistenten-Examen ab.

Nach dem Krieg war sie zunächst freiberuflich tätig und widmete sich psychologischen Studien. So untersuchte sie als Mitglied eines Forschungsteams von 1950- 1952 für die UNESCO das Verhältnis der deutschen Jugend zur Autorität.

1952 wurde sie wissenschaftliche Assistentin bei Prof. Sieverts, dem seinerzeitigen Präsidenten der westdeutschen Rektorenkonferenz. Gleichzeitig wurde sie ehrenamtliche Geschäftsführerin der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen. In dem kriminalwissenschaftlichen Assistententeam wirkte sie zusammen mit Herbert Jäger, Claus Roxin und Hörst Schüler-Springorum. Da es auch im Nachkriegsdeutschland für eine Frau nicht selbstverständlich war zu habilitieren, mußte Brauneck sich hierfür besonders einsetzen. Ihre Untersuchung delinquenter Kinder und deren Erziehungshintergrund stärkte ein kriminologisches Fachverständnis, dass jedoch in Hamburg, bedingt durch die NS-Zeit und die Emigration deutscher Kriminologen, noch nicht als eigenständiges Lehrfach anerkannt war. Mit Ihrer Arbeit "Die Entwicklung jugendlicher Straftäter" wurde sie sodann 1961 am Lehrstuhl für Strafrecht und strafrechtliche Hilfswissenschaften in Hamburg habilitiert. 1965 erhielt sie den Ruf an die neugegründete Gießener Professur für Strafrecht und Kriminologie, die später vorrangig der Kriminologie und Kriminalpolitik zugewandt war. Bis zu ihrer Emeritierung 1976 lehrte sie dort.

Wissenschaftliche Arbeit und Forschung

Kennzeichnende Merkmale ihres Werkes sind Ihre Fähigkeit, Abstraktes durch konkrete Beispiele zu veranschaulichen und Erkenntnisse aus benachbarten Disziplinen einzubringen. Dies wird besonders in ihrer „Allgemeinen Kriminologie“ besonders deutlich. Dort werden Personen, Situationen und spektakuläre Fälle der Kriminalitätsgeschichte eingearbeitet. Etwas außerhalb des durch ihre wissenschaftlichen Publikationen Erkennbaren liegen ihre Gedanken, Bemühungen und Aktivitäten zu Fragen zwischen Leben und Tod, zur Sterbehilfe und Organtransplantation. Mehrfach mahnte sie Gegner des Hirntodkonzepts, „die Frage, ob der Hirntote tot oder erst sterbend sei, lenke vom entscheidenden Punkt ab, dass mit einer Organentnahme dem einen gar nicht mehr zu nützen oder zu schaden, einem anderen aber zu helfen sei.“ (FR v. 03.03. u. 14.05.1995) Zum Problem der Zulässigkeit der Organtransplantationführte führte sie unter anderem aus: „Ich habe“ – schreibt sie am 15.04.1997 – „den Eindruck, dass hier, wie auch in anderen Fragen, Halbwissen sich ausbreiten kann, weil die Politiker nicht den Mut haben, das richtige Wort auszusprechen, oder weil sie selbst halbwissend sind.“ Sie hat sich selbst nicht als Neuerin in der Kriminologie, als Vertreterin des die traditionelle Kriminologie umstoßenden „Labeling Approach“ mit seiner auf die Kontroll-, Reaktions- und Selektionsseite fokussierten Sicht verstanden, wohl aber innovative Sichtweisen und Gedanken eingebracht. So hat sie es beispielsweise unternommen (Zur sozialpsychologischen Bedeutung des Kriminalitätsumfangs, Grünhut-Erinnerungsgabe 1965 S. 23 ff), noch vor dem dafür meist zitierten Heinrich Popitz (Über die Präventivwirkung des Nichtwissens, 1968) auf die Bedeutung der „Verborgenheit eines großen Teils der Begehungen, also die so oft beklagte Dunkelziffer“ hingewiesen hat, verbunden mit der Frage, „wie hoch eigentlich die Zahl der Verurteilungen und Verurteilten in einer Bevölkerung sein müsste, um der Strafdrohung optimale Tabuwirkung zu geben und nicht unnötig viele zu verurteilen.“ Damit hat sie zugleich auf die Bedeutung der Latenz von Straftaten einerseits, Aufklärung und Sanktionierung andererseits für die sozialpsychologische Normgeltung aufmerksam gemacht. (Vgl. Verf., Ehrengabe a.a.O. S. 101ff) Auch war sie es, die erstmals in einem kriminologischen Lehrbuch den Krieg als Gegenstand dieser Disziplin betrachtet hat („Allgemeine Kriminologie“ S. 157 ff; dazu Verf., „Weltordnungs“- Krieg und Kriminologie, Schwind-Festschrift 2006 S. 995 ff): „Geht man vom Konflikt der am weitesten voneinander entfernten Gruppen aus, so kommt man als erstes zum Krieg unter Nationen.“ Er wird in der von Brauneck eingeführten Begrifflichkeit von Nah- und Fernraumkriminalität der letzteren zugeordnet. Da sie doch immer auch auf individuelle, familiäre und frühkindliche Entstehungsbedingungen späterer Delinquenz hingewiesen habe aufgrund ihrer Erkenntnisse aus biographisch-qualitativ angelegten Studien zu jugendlichen Straftätern. (Vgl. G. Kaiser, Ehrengabe a.a.O. S. 171ff) Jene ihr eigene qualitative Methode hatte sie früh in die Familien Straffälliger geführt und in Nahraum-Gesprächen solchen Entstehungsbedingungen nachspüren lassen. Deswegen hat sie auch stets psychoanalytisch geprägten Entwicklungs- und Sozialisationstheorien den Vorzug gegeben. Strafe ist für sie folgerichtig nicht ein Zuschreibungsinstrument zum Erhalt der Macht Herrschender, wie es die Labeling-Sicht suggeriert, sondern ein notwendiges generalpräventives Übel: „Lange hatte ich Liszt sehr angehangen, aber später fand ich die Strafe für spezialpräventiv relativ ungeeignet u. gerade nur generalpräventiv notwendig.“ (26.04.2003) Überhaupt betrachtete sie Bindungsfähigkeit als wichtigen Bestand des in früher Kindheit und Geborgenheit zu entwickelnden Gemüts und Mängel dieser frühen Gemütsentwicklung als wichtige Bedingung für spätere schwere Delinquenz; zu solcher rechnete sie Betrug weit stärker als Diebereien oder Körperverletzungen. Zur Rolle der Frau als Mutter und zur Mütterlichkeit, ebenso zur Bedeutung der Frau in der Kriminalität hatte sie dagegen eine eher konservative Einstellung, verglichen mit bewusst feministischen oder sozialistischen Ansichten über prinzipielle Gleichheit der Geschlechter. So führte sie die entgegen der Emanzipationstheorie die anhaltend geringe Teilhabe der Frau an der Kriminalität auf die andersartige psychische Struktur weiblicher Wesen zurück, die auf das Bewahren, Schützen und höhere Sensibilität ausgerichtet sei. Das schließt selbstverständlich langsamen, jedoch geringen Wandel infolge sich verändernder kultureller Rollenvorstellungen nicht aus. Sie plädierte für eine Ethik ohne Religion, eine autonome humanistische Moral. „Erkennen wir mitfühlende Achtung vor anderen als gut und lebensstiftend an, dann brauchen wir jedenfalls `Sinn´ nicht zu vermissen.“ Hier „brauchen wir keine Entzauberung, keinen Selbstbetrug zu fürchten. Hier urteilt unser Gefühl richtig: der andere Mensch ist wirklich eine Person.“ (Fühlen und Denken S. 113f)

Initiativen Mitgliedschaften

Brauneck arbeitete im Kreis der "Alternativ-Professoren" mit, der Reformmodelle im Bereich des Strafrechts erarbeitete. Sie arbeitete an interdisziplinären kriminologisch-forensisch-psychiatrischen Seminaren und wirkte bei der UNO-Tagung für Verbrechensbekämpfung in Kyoto mit. Nach ihrer Emeritierung wandte sich Brauneck in der späten Schaffensphase mehr psychologisch-philosophischen Fragen zu. Noch 1997 - im Alter von 87 Jahren - veröffentlichte sie die Schrift "Fühlen und Denken". Die letztlich im Jahr 1999 den damaligen Lehrstuhlinhaber und drei habilitierten Schüler sowie Freunde und Wegbegleiter von Brauneck veranlasste eine Ehrengabe zum Thema "Fühlende und denkende Kriminalwissenschaften" herauszugeben.