Angriffskrieg: Unterschied zwischen den Versionen
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== Die Rechtslage == | == Die Rechtslage == | ||
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den Angriffskrieg in einer nicht bindenden Resolution (Nr. 3314) im Jahre 1974 definiert. | |||
== Die Kriminalisierung des Angriffskriegs == | == Die Kriminalisierung des Angriffskriegs == | ||
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== Der Angriffskrieg im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess == | == Der Angriffskrieg im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess == | ||
== Der Angriffskrieg im Römischen Statut zur Etablierung des Internationalen Strafgerichtshofs == | == Der Angriffskrieg im Römischen Statut zur Etablierung des Internationalen Strafgerichtshofs == | ||
Das Rom-Statut, Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofs, verbietet zwar Angriffskriege, legt aber nicht die Definition der UNO zugrunde, sondern hat sich vorgenommen, den Tatbestand im Jahre 2009 - auf der Überarbeitungskonferenz zum Statut von Rom, sieben Jahre nach Inkrafttreten des Statuts - selbständig zu definieren. | |||
== Literatur == | == Literatur == | ||
== Weblinks == | == Weblinks == |