Angriffskrieg: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Angriffskrieg lässt sich ein Krieg also dann bezeichnen, wenn ein Angreifer einen anderen Staat auf dessen Territorium angreift, ohne dass der Angreifer (oder ein anderer Staat) entweder von dem angegriffenen Staat vorher selbst angegriffen worden wäre, ein solcher Angriff unmittelbar bevorstehen würde, oder der angegriffene Staat dem Angreifer den Krieg erklärt hätte oder Teile seines Territoriums besetzt hält.
Als Angriffskrieg lässt sich ein Krieg also dann bezeichnen, wenn ein Angreifer einen anderen Staat auf dessen Territorium angreift, ohne dass der Angreifer (oder ein anderer Staat) entweder von dem angegriffenen Staat vorher selbst angegriffen worden wäre, ein solcher Angriff unmittelbar bevorstehen würde, oder der angegriffene Staat dem Angreifer den Krieg erklärt hätte oder Teile seines Territoriums besetzt hält.
== Die Rechtslage ==
== Die Kriminalisierung des Angriffskriegs ==
== Der Angriffskrieg im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess ==
== Der Angriffskrieg im Römischen Statut zur Etablierung des Internationalen Strafgerichtshofs ==
== Literatur ==
== Weblinks ==
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