Angriffskrieg: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff des Angriffskriegs wurde mit den Nürnberger Prozessen strafrechtlich, völkerrechtlich und kriminologisch relevant.
Ein Staat, der einen anderen Staat mit militärischen Mitteln attackiert - insbesondere sein Territorium besetzt oder Mitglieder seiner Armee oder seiner Bevölkerung (auf dessen Territorium) tötet oder verletzt oder vertreibt - führt einen Angriffskrieg.
Angriffskriege sind  s wurde mit den Nürnberger Prozessen strafrechtlich, völkerrechtlich und kriminologisch relevant. ngriffskrieg bezeichnet einen Krieg, bei dem ein Angreifer einen anderen Staat auf dessen Territorium angreift, ohne dass der Angreifer (oder ein anderer Staat) entweder von dem angegriffenen Staat vorher selbst angegriffen worden wäre, ein solcher Angriff unmittelbar bevorstehen würde, oder der angegriffene Staat dem Angreifer den Krieg erklärt hätte oder Teile seines Territoriums besetzt hält.
 
Zur Definition eines Angriffkrieges gehört die Festlegung eines Angreifers, aus der Sicht des Angegriffenen handelt es sich in der Regel um einen Verteidigungskrieg.
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