Angriffskrieg: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:
Ein Angriff liegt (prima facie) dann vor, wenn eine Partei gegenüber einer anderen Partei, die bis zu diesem Zeitpunkt keine physische Gewalt angewandt hatte, physische Gewalt anwendet und insbesondere bewaffneten Militärangehörigen die Tötung von Mitgliedern des gegnerischen Verbandes (Militärs, Bevölkerung) oder die Anwendung von Gewalt gegen Sachen (Zerstörung von Infrastruktureinrichtungen) befiehlt und diesem Befehl Folge geleistet wird.
Ein Angriff liegt (prima facie) dann vor, wenn eine Partei gegenüber einer anderen Partei, die bis zu diesem Zeitpunkt keine physische Gewalt angewandt hatte, physische Gewalt anwendet und insbesondere bewaffneten Militärangehörigen die Tötung von Mitgliedern des gegnerischen Verbandes (Militärs, Bevölkerung) oder die Anwendung von Gewalt gegen Sachen (Zerstörung von Infrastruktureinrichtungen) befiehlt und diesem Befehl Folge geleistet wird.
Die (nicht verbindliche) Resolution Nr. 3314 (XXIX) der Generalversammlung der UN vom 14.12.1974 spricht in Art. 2 d davon, dass "...the first use of armed force by a state in contravention of the Charter shall constitute prima facie an evidence of an act of aggression..." Weiter erklärt Art. 3 d dieser Resolution, dass auch - ungeachtet einer Kriegserklärung - bei einer  
Die (nicht verbindliche) Resolution Nr. 3314 (XXIX) der Generalversammlung der UN vom 14.12.1974 spricht in Art. 2 d davon, dass "...the first use of armed force by a state in contravention of the Charter shall constitute prima facie an evidence of an act of aggression..." Weiter erklärt Art. 3 d dieser Resolution, dass auch - ungeachtet einer Kriegserklärung - bei einer  
      o Invasion/Angriff der bewaffneten Macht eines Staats gegen das Gebiete eines anderen Staates
o Invasion/Angriff der bewaffneten Macht eines Staats gegen das Gebiete eines anderen Staates
      o Bombardements u.ä. gegen fremdes Staatsgebiet
o Bombardements u.ä. gegen fremdes Staatsgebiet
      o der Duldung des Missbrauchs eigenen, aber fremder Verfügung überlassenen Gebiets als Basis für eine Agression gegen einen dritten Staat
o der Duldung des Missbrauchs eigenen, aber fremder Verfügung überlassenen Gebiets als Basis für eine Agression gegen einen dritten Staat
von "acts of aggression" zu sprechen sei.  
von "acts of aggression" zu sprechen sei.  


31.738

Bearbeitungen