Alibi
Begriff
Der Begriff Alibi kommt aus dem Lateinischen und heißt "anderswo" von alius "ein anderer". Es ist das räumliche und zeitliche Anderswo. Ein Alibi ist der Beweis oder Nachweis, von einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit abwesend gewesen zu sein. Es besteht also immer ein Zusammenhang zwischen Raum/ Ort und Zeit. Aus dem Duden ist zu entnehmen, dass der Begriff Alibi sprachlich verschieden verwendet wird:
- Nachweis der Abwesenheit vom Tatort des Verbrechens
- Unschuldsbeweis
- Rechtfertigung
- Alibibeweis
Im Handbuch der Kriminalistik (1979) ist das Albi wie folgt definiert: "Alibi ist der zur Widerlegung des Verdachts bedeutsame Nachweis, dass sich der Verdächtige zur Zeit der Tat an einem anderen Ort als dem Tatort aufgehalten hat."
Voraussetzungen des Alibis
Das Alibi gewinnt an Dedeutung, wenn der Täter der Straftat noch unbekannt ist, der Sachverhalt bestritten wird oder die Alibiangaben überprüft werden müssen.
Das Wesen des Alibis
Die Strafverfolgungsbehörden wollen die materielle Wahrheit erforschen. Für den Beweis einer Täterschaft ist die Kausalität zwischen dem Verdächtigen und der Straftat erforderlich. Es muss ein eigenständiges Handeln des Täters am Tatort festgestellt werden. Es wird der Täter gesucht. Die Initiative für eine Alibiüberprüfung muss von den Ermittlungsbehörden ausgehen. Der Begriff Alibi ist sowohl im Zusammenhang mit kriminalistischen wie auch strafprozessualen Grundsätzen des Strafverfahrens zu betrachten.
Strafprozessuale Alibibedeutung
Der Beweis
Nachweismittel des Alibis
Typen des Alibis aus kriminalistischer Sicht
Feststellung des Alibis
Literatur
- Handbuch der Kriminalistik, Pawlak-Verlag, 1979
- Maurer, Daphne,(1962), Das Alibi
- Schwagerl. H.J. (1986), Das Alibi