Alibi: Unterschied zwischen den Versionen

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==Das Wesen des Alibis==
==Das Wesen des Alibis==
Die Strafverfolgungsbehörden wollen die materielle Wahrheit erforschen. Für den Beweis einer Täterschaft ist die Kausalität zwischen dem Verdächtigen und der Straftat erforderlich. Es muss ein eigenständiges Handeln des Täters am Tatort festgestellt werden. Es wird der Täter gesucht. Die Initiative für eine Alibiüberprüfung muss von den Ermittlungsbehörden ausgehen.  
Die Strafverfolgungsbehörden wollen die materielle Wahrheit erforschen. Für den Beweis einer Täterschaft ist die Kausalität zwischen dem Verdächtigen und der Straftat erforderlich. Es muss ein eigenständiges Handeln des Täters am Tatort festgestellt werden. Es wird der Täter gesucht. Die Initiative für eine Alibiüberprüfung muss von den Ermittlungsbehörden ausgehen.  
Der Begriff Alibi ist sowohl im Zusammenhang mit kriminalistischen wie auch strafprozessualen Grundsätzen des Strafverfahrens zu betrachten.
Der Begriff Alibi ist sowohl im Zusammenhang mit kriminalistischen wie auch strafprozessualen Grundsätzen des Strafverfahrens zu betrachten. Es besteht eine Raum -Zeit- Relation zwischen Tatfeld und Alibiort. Deshalb gehören zum Begriff "Alibi" unweigerlich die Begriffe
*Tatfeld
*Alibiort
*Zeitfunktion
Tatort im kriminalistischen Sinn ist jeder Ort, an dem der Täter gehandelt und/oder Veränderungen vorgenommen hat. Tatort im Sinne des Alibis ist eine geografische Fläche, innerhalb der sich der Tatverdächtige aufgehalten hat und in dessen Mittelpunkt der eigentliche Tatort eingebettet ist. Das ist das so genannte "Tatfeld" (Schwagerl, 1986). Daraus ist zu schließen, dass Tatort gleich Tatfeld im Sinne des Alibis ist, und somit auch die Vortat-, Haupttat-, und Nachtatphase eingeschlossen ist.


==Strafprozessuale Alibibedeutung==
==Strafprozessuale Alibibedeutung==
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