Aktuelle Gesetzesänderungen: Unterschied zwischen den Versionen

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== § 238 StGB ==
== § 238 StGB ==
Der neue Straftatbestand der '''"Nachstellung" (Stalking)''' hat seit dem '''31.03.2007''' folgenden Wortlaut:
Der neue Straftatbestand der '''"Nachstellung" ([[Stalking]])''' hat seit dem '''31.03.2007''' folgenden Wortlaut:


'''§ 238 StGB Abs. 1'''  
'''§ 238 StGB Abs. 1'''  
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oder
oder


5. eine andere vergleichbare handlung vornimmt, und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt,  
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt, und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt,  
'''wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.'''
'''wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.'''


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