Adolf Eichmann: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Kritik ===
=== Kritik ===
*Der Beschuldigte war nicht rechtmäßig an Israel ausgeliefert, sondern vom Boden eines fremden Staates aus entführt worden.  
*Der Beschuldigte war nicht rechtmäßig an Israel ausgeliefert, sondern vom Boden eines fremden Staates aus entführt worden.
*Er hatte keine hinreichenden Verteidigungsmöglichkeiten. Sein Verteidiger Servatius stand mit einem einzigen Mitarbeiter dem Apparat der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber. Der Autor eines Kommentars zur Prozessordnung des ICC, William Schabas, entgegnet dieser Kritik in einer Anti-Kritik: dann könnte man jedem Strafverfahren die Legitimität bestreiten (Bahners 2012).  
*Er wurde auf der Basis eines Gesetzes aus dem Jahr 1950 für Taten in den 1940er Jahren verurteilt - von der Justiz eines Staates, den es zur Tatzeit noch nicht gegeben hatte. Dem Gebot der Fairness hätte - so schon Telford Taylor während des Prozesses - ein internationales Gericht wohl eher entsprochen.
*Er wurde auf der Basis eines Gesetzes aus dem Jahr 1950 für Taten in den 1940er Jahren verurteilt - von der Justiz eines Staates, den es zur Tatzeit noch nicht gegeben hatte. Dem Gebot der Fairness hätte - so schon Telford Taylor während des Prozesses - ein internationales Gericht wohl eher entsprochen.
*Ein Glaskasten für den Angeklagten kennzeichnet diesen symbolisch von vornherein als schuldig. Heutzutage wird Sicherheitsbedenken dadurch Rechnung getragen, dass die Zuschauer durch eine Glaswand vom Gericht getrennt werden. Das erspart die Käfigkonstruktion.
*Ein Glaskasten für den Angeklagten kennzeichnet diesen symbolisch von vornherein als schuldig. Heutzutage wird Sicherheitsbedenken dadurch Rechnung getragen, dass die Zuschauer durch eine Glaswand vom Gericht getrennt werden. Das erspart die Käfigkonstruktion.
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